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Zum Zuckerzusatz in Lebensmitteln und notwendigen Regelungen auf EU-Ebene, insbesondere EU Verordnung 1169/2011 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent macht auf die Empfehlungen der WHO zur Begrenzung der täglichen Zuckeraufnahme für Erwachsene, Kinder und Kleinkinder aufmerksam, welche dem Gesundheitsschutz dienten und deren Überschreitung gesundheitsschädlich sei. Nun schreibe EU Verordnung 1169/2011 zur Lebensmittelinformation zwar vor, dass besonders gesundheitsschädliche Zusätze in Lebensmitteln zu kennzeichnen seien und geben auch Referenzmengen für Zucker an, jedoch fehle es an Obergrenzen im Sinne der WHO Empfehlungen für gesundheitsschädigende Zuckermengen. Der Petent bittet, die Verordnung entsprechend anzupassen. Er stellt ferner fest, dass Hersteller darüber hinaus eine der auf Zigarettenpackung entsprechende Gesundheitswarnung vor Krankheiten bei überhöhtem Zuckerkonsum auf ihren Produkten sowie einen Hinweis auf die WHO Empfehlungen anbringen sollten und der Begriff „Freier Zucker“ diesen Empfehlungen entsprechen solle. An Kinder gerichtete Werbung von zuckerhaltigen Nahrungsmitteln solle verboten werden, ebenso wie die Zugabe freien Zuckers in Nahrungsmitteln von Kleinkindern und Babys unter 2 Jahren überhaupt. Er fordert auch die Einführung einer „Zuckersteuer“, insbesondere einer erhöhten Besteuerung von Nahrungsmitteln und Getränken, die freien Zucker enthielten.

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