Zu mutmaßlichen Verstößen gegen das EU-Recht zum Schutz von Personen, die unter die EU-Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fallen  

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Der Petent reicht beim Europäischen Parlament eine Beschwerde ein, wonach Spanien gegen das EU-Recht zum Schutz von Personen verstoße, die unter die EU-Richtlinie zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fallen würden. Der Petent beschwert sich darüber, dass Mitarbeiter und Manager im Finanzsektor, die nach sorgfältiger Prüfung und gemäß den EU-Vorschriften keine andere Wahl hätten, als Geldwäschetransaktionen zu melden, von den spanischen Behörden Repressalien ausgesetzt seien. Der Petent weist auch auf einen Mangel an Unparteilichkeit seitens der Justizbehörden, ihre mangelnde Unterstützung und ihre Verletzung der Grundrechte hin.

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