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Zu Änderung der Ökodesign-Verordnung (1253/2014) 

Petitioner
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Der Petent macht geltend, dass nach der neuen Ökodesign-Verordnung Nr. 1253/2014 alte raumlufttechnische (RLT) Geräte, die auch in Kohlekraftwerken zum Einsatz kämen, gegen neue ausgetauscht werden müssten. Die auf dem Markt existierenden neuen RLT-Geräte seien jedoch aufgrund verbesserter Leistung wesentlich größer als die alten, sodass ein einfacher Aus- und Einbau nicht möglich sei. Die von ihm erfundenen RLT-Geräte würden allerdings passen und noch zusätzlich 70 – 90 % weniger Strom verbrauchen. Sein RLT-Gerät sei aber nicht verordnungskonform, weil es die geforderte Ventilator-Leistung nicht erreiche. Der Petent fordert, im Sinne des Klimaschutzes, die Ökodesign Verordnung dahingehend zu ergänzen, dass ein Neugerät auch dann eingebaut werden darf, wenn es die Ventilator-Leistung nicht erreiche, und dass der Hersteller der RLT-Geräte nachweisen müsse, dass mit seinem Neugerät Stromeinsparungen von mindestens 70 % möglich seien.

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