Auf einer landwirtschaftlich genutzten und eng von Wohnbebauung umringten, etwa 14 ha großen Fläche im UNESCO-Geopark Terra.vita soll über einen Zeitraum von 80-100 Jahren Ton und Lehm abgebaut werden. Das wollen wir verhindern.
Was ist unsere konkrete Forderung?
Im derzeit aktuellen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) ist das angedachte Abbaugebiet nicht als Vorrangfläche für die Rohstoffgewinnung enthalten. Auch der erste Entwurf der Fortschreibung des RROP aus Juni 2023 enthält die Fläche nicht. Überraschender Weise soll die Fläche nun im bisher noch nicht veröffentlichten zweiten Entwurf des RROP als Vorrangfläche für die Rohstoffgewinnung ausgewiesen werden. Wir fordern den Kreistag auf das abzuwenden.
Dôvody
Begründung:
- Der Änderung des RROP liegt für das Thema Rohstoffgewinnung ein Kriterienkatalog zu Grunde, nach dem Wohnbebauung im Umkreis von 300 m um das Abbaugebiet herum als hohes Konfliktpotential zu bewerten ist. Begründet wird das damit, dass die Anwohner innerhalb dieses Umkreises „vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen (§ 1 Abs. 2 BImSchG), Lärmeinwirkungen (TA Lärm) und schädlichen Luftverunreinigungen (39. BImSchG) zu schützen“ sind. In Fall des geplanten Tonabbaugebietes liegen in diesem Umkreis 25 (!) Wohnhäuser, teilweise mit mehreren Wohneinheiten.
- Die angedachte Abbaufläche liegt im UNESCO-Geopark Terra.vita - Naturpark im Osnabrücker Land – und in der Pufferzone des Landschaftsschutzgebietes „Wiehengebirge und Nördliches Osnabrücker Hügelland".
- Unterhalb der geplanten Abbaufläche steht in sehr geringer Tiefe Grundwasser an. Auf beiden Seiten der geplanten Abbaufläche befinden sich gesetzlich geschützte Biotope, die durch dieses Wasser gespeist werden. Der durch den Tonabbau erfolgende Eingriff in diesen Wasserhaushalt würde unweigerlich zu einer Zerstörung der geschützten Biotope führen.
- Die Wasserversorgung eines in unmittelbarer Nähe des Abbaugebietes liegenden und für die Löschwasserversorgung auf dem Wehrendorfer Berg und in Mönkehöfen zwingend benötigten Feuerlöschteiches wäre nicht mehr gewährleistet
- Die Wasserversorgung zahlreicher Trink- und Brauchwasserbrunnen der Anwohner, sowie landwirtschaftlicher Flächen und Wälder in unmittelbarer Nähe des Abbaugebietes wäre nicht mehr gewährleistet
- Durch den Eingriff in den Grundwasserhaushalt wird die Standsicherheit vieler in unmittelbarer Nähe zur Grube gelegenen Wohnhäuser gefährdet
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Am 30. April 2024 wurde die 2. Auslegung des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Osnabrück amtlich bekannt gegeben, siehe angehängte Datei.
Im bisherigen Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) ist das angedachte Abbaugebiet nicht als Vorrangfläche für die Rohstoffgewinnung enthalten. Auch der erste Entwurf der Fortschreibung des RROP aus Juni 2023 enthält die Fläche nicht. Überraschender Weise soll die Fläche nun im zweiten Entwurf des RROP als Vorrangfläche für die Rohstoffgewinnung ausgewiesen werden. Dies gilt es zu verhindern! Der zweite Entwurf ist vom 10. Mai 2024 bis 10. Juni 2024 öffentlich einsehbar. Der Link dazu: www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/auslegungen
Jede Bürgerin und jeder... pokračovať -
Am Wochenende fand eine tolle zweitägige Unterschriftensammelaktion statt, siehe angehängte Datei. Unser herzlicher Dank geht an Edeka Brörmann und alle, die uns online und "offline" mit ihrer Unterschrift unterstützen!
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Der 4. Leserbrief unserer Interessengemeinschaft ist erschienen in der Ausgabe Wo. 17 vom 27.04.2024 des Eichen-, Linden-, Kastanienblattes (Ausgabe 1750)
www.elk-blatt.de
rozprava
Weil es eine Zumutung für die Anwohner wäre, die Natur zerstört und noch mehr LKW-Verkehr auf den Straßen unterwegs sein würde!
Zatiaľ žiadny argument CONTRA.
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Prečo ľudia podpíšu
Bischofsmais
Weil wichtig,
Bad Essen
Weil dann auch hier eine Mondlandschaft entsteht, und weil die umliegenden Häuser geschützt werden müssen vor Lärm, Verkehr und statischen Beeinträchtigungen.
Ostercappeln
Natur und Anwohner
Osnabrück
Naturschutz
Pfaffenhofen
Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht, deshalb sind Grundwasservorkommen absolut schützenswert und sollen nicht durch derartige Abbauvorhaben gefährdet werden. Gleiches gilt für Biotope und Naturschutzflächen.