Korruption in der EU an der Wurzel packen: Kein Geld für Länder, deren Justiz auch nach Fristablauf noch ineffizient ist

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Einführung einer festen 10-Jahres-Frist nach dem Beitritt für die automatische Aussetzung von Zahlungen aus den Struktur- und Kohäsionsfonds an neu beigetretene Länder bis zur Aufhebung der Kontrolle ihres Justizsystems. Der derzeitige EU-Rechtsrahmen kann missbräuchlich ausgelegt werden. Die Korruption politischer Eliten in neu beigetretenen Ländern könnte unter Umständen auch anderen Mitgliedstaaten nützen, und der relative Begriff „vorübergehend“ könnte unendlich ausgedehnt werden. Durch die Festlegung eines strengen Zeitrahmens werden direkte und indirekte Anreize für Korruption in den EU-Mitgliedstaaten vermieden. Der zur Kontrolle Bulgariens und Rumäniens bestehende Mechanismus ist beispielsweise ineffizient.

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