Im Namen der Montescola Foundation, zur Umweltverschmutzung durch die Zinn- und Wolframmine in Santa Comba (Galizien) 

A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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  1. Iniciado 2020
  2. Colecta finalizada
  3. Preparar submissão
  4. Diálogo com o destinatário
  5. Decisão

Esta é uma petição online do Parlamento Europeu.

A reencaminhar

In der Petition heißt es, dass in der Mine in Santa Comba, die ursprünglich aufgrund zwischen 1942 und 1947 erteilter Konzessionen betrieben wurde, Schwefelerzvorkommen abgebaut worden seien, jedoch auch erhebliche Mengen an Arsenopyrit, Pyrit und Chalkopyrit, was saure Grubenwässer verursacht habe, durch die das Grundwasser und nahe gelegene Flüsse verschmutzt worden seien. 1986 sei die Mine geschlossen worden. Obwohl die Konzessionen hätten ablaufen und für nichtig erklärt werden müssen, seien sie 2008 von einem neuen Unternehmen gekauft worden, das offenbar einen Antrag für ein neues Vorhaben eingereicht habe, um die Mine wiederherzustellen und wiederzueröffnen. Der Petent erwähnt, die Behörden hätten das Vorhaben genehmigt, obwohl Berichte erstellt worden seien, zufolge derer für die Mine eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wäre; damit hätten sie offensichtlich gegen die EU-Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Öffentlichkeitsbeteiligung verstoßen. Die Minenkonzessionen seien kürzlich vom australischen Unternehmen Rafaella Resources Limited gekauft worden, das beabsichtige, in der Mine Zinn und Wolfram abzubauen und neue Tagebauwerke zu eröffnen – ohne die dafür erforderlichen umweltrechtlichen Genehmigungen. Derweil beabsichtige das nicht damit in Verbindung stehende schwedische Unternehmen Eurobattery Minerals AB, in Gebieten, in denen sich unionsrechtlich geschützte natürliche Lebensräume befinden, Grabungsarbeiten für eine Tagebau-Mine enormer Größe für den Abbau von Nickel, Kupfer und Kobalt durchzuführen. Die galizische Regierung habe den Zugang zu Umweltinformationen über die Mine in Santa Comba systematisch verhindert, was einen Verstoß gegen das Übereinkommen von Aarhus und die dazugehörige Richtlinie darstelle; dies sei dem Ausschuss zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus gemeldet worden, wo der Vorgang zurzeit unter der Verfahrensnummer ACCC/C/2017/153 anhängig sei.

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