EU-Pflanzenpasspflicht gefährdet die Erhaltung alter Obst- und Gemüsesorten.
Wir fordern daher Ausnahmen von der Pflanzenpasspflicht für Erhalter*innen der Kulturpflanzenvielfalt.
Seit Jahrhunderten erhalten wir, (Haus)gärtner*innen und Bäuer*innen, die Kulturpflanzenvielfalt, indem wir von alten und seltenen Sorten Samen oder anderes Vermehrungsgut gewinnen und es an Interessierte versenden. Unsere Erhaltungsarbeit ist in Gefahr, denn die Verordnung 2016/2031/EU zwingt uns, für den Versand unseres Saatgutes einen Pflanzenpass auszustellen. Dazu berechtigt ist man erst nach einem kostspieligen Anerkennungsverfahren.
Wir befürchten, dass sich Viele dieser Prozedur nicht unterziehen werden und ihre wertvolle Erhaltungsarbeit aufgeben.
Zugang zu freiem Saatgut und das Recht, unser Saatgut weiterzugeben, dürfen nicht eingeschränkt werden.
Im Zuge der Evaluation des Artikels 79 der Verordnung 2016/2031 EU fordern wir Ausnahmen von der Verpflichtung, Pflanzenpässe auszustellen:
· Wir fordern eine generelle Ausnahme für Menschen und Organisationen, die sich mit der Erhaltung und Verbreitung der Kulturpflanzenvielfalt in Gartenbau und Landwirtschaft beschäftigen.
Alle diejenigen, die selbst Saatgut produzieren und dieses Saatgut in kleinen Mengen an die Nutzer*innen von Saatgut abgeben, sollen keine Pflanzenpässe auszustellen brauchen.
· Wir fordern, dass die Ausnahme auch im sog. Fernabsatz (Postversand) gelten soll.
Dabei darf das Überschreiten nationaler Grenzen bei der Definition von Fernabsatz keine Rolle spielen, dies würde dem Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU widersprechen.
· Wir fordern: Keine Registrierungspflicht für Erhalter*innen der Kulturpflanzenvielfalt! Auch Saatgut, das nicht-kommerziell vermehrt und weitergegeben wird, muss von der Pflanzenpasspflicht ausgenommen werden.
Die kulturell wichtige Erhaltungsarbeit und die Qualität dieser Arbeit sollte durch Anreize verschiedener Art staatlich gefördert werden, keinesfalls darf sie durch bürokratische oder finanzielle Hürden eingeschränkt werden.
Allein schon durch die Bewahrung und Ausweitung der biologischen Vielfalt im Bereich der Kulturpflanzen wirken wir der Ausbreitung von Pflanzenschädlingen entgegen. Ein kleinteiliger Anbau verschiedener Arten und Sorten und ein regelmäßiger Fruchtwechsel stellen natürliche Barrieren gegen die Verbreitung von Pflanzenschädlingen dar.
Wir stellen fest: Pflanzenschädlinge sind vor allem ein Problem des monokulturellen Anbaus in industriellem Maßstab, dieses Problem darf nicht auf Kosten der Vielfalt und der Erhalter*innen der Vielfalt bearbeitet werden.
Wir bitten daher, unsere Petition zu unterstützen und unsere Anliegen weiter zu tragen.
ArchemitZukunft & „unverblümt“, www.archemitzukunft.net
Kampagne für Saatgutsouveränität, www.saatgutkampagne.org
ÖBV Via Campesina Austria, www.viacampesina.at
URKORN TIROL, www.urkorn.tirol
Kontakt: gemeinsam@archemitzukunft.net
Reason
Die UN-Erklärung über die „Rechte von Kleinbauern und –bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“ (UNDROP) erkennt das Recht auf Saatgut als Menschenrecht an und verpflichtet gleichzeitig die Staatengemeinschaft dazu, dieses Recht anzuerkennen und freien Zugang zu Saatgut zu gewährleisten. („The right to save, use, exchange und sell their farm-saved seed or propagating material.“ Art. 19)
Offizielle deutschsprachige Version der UNDROP : https://www.un.org/depts/german/gv-73/band1/ar73165.pdf
Illustrierte Broschüre dazu: www.viacampesina.at/undrop-illustrierte-ausgabe_lvc-final/
Auch die staatlichen und überstaatlichen pflanzengesundheitlichen Regulierungen des Angebotes von Saat- und Pflanzgut haben diese Rechte gemäß Artikel 19 UNDROP zu beachten und anzuerkennen. Pflanzengesundheitliche Regulierungen dürfen nicht das Recht auf Saatgut beschneiden.
Wer sind die „Erhalter*innen der Vielfalt“?
Erhalter*innen erzeugen Saat- und Pflanzgut, das im Sinne der Saatgutsouveränität zur nachhaltigen und dauerhaften Nutzung, zur Weitervermehrung, zur Erprobung der Standortanpassungsfähigkeit, im Rahmen der Weiterführung des Handwerks der traditionellen Samengärtnerei, sowie der bäuerlichen Erhaltungszucht geordert und verschickt wird. Viele, jedoch nicht alle Erhalter*innen sind in Netzwerken oder Vereinen organisiert.
Der Erlös aus der Arbeit deckt die auflaufenden Kosten kaum. Der Kommerzialisierung von Erhaltungsarbeit sind enge Grenzen gesetzt, da die Bezieher*innen des Saat- und Pflanzgutes die Sorten selbst weiter vermehren sollten und diese daher nicht jährlich auf’s Neue beziehen.
Die in vielfacher Hinsicht gemeinwohlorientierte Arbeit der Erhalter*innen und ihrer Verbände und ihre bisherige Rolle bei der Eindämmung von Pflanzenschädlingen muss in der Gesetzgebung zur Pflanzengesundheit gewürdigt werden. Den Erhalter*innen und ihren Verbänden dürfen keine weiteren Hindernisse ökonomischer oder bürokratischer Art in den Weg gestellt werden.
EU- Verordnung 2016/2021 über Pflanzengesundheit: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32016R2031
AGES – Information zur Pflanzenpasspflicht: www.pflanzenschutzdienst.at/binnenhandel-neu/faqs-pflanzenpass-neu/
This petition has been translated into the following languages
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Änderungen an der Petition
on 22 Feb 2022 -
Änderungen an der Petition
on 19 Nov 2021 -
Liebe Freundinnen und Freunde der Vielfalt!
Unsere Petition zeigt Wirkung – Österreichs Landwirtschaftsministerium reagiert mit neuer Auslegung der Pflanzengesundheitsverordnung
Es sieht so aus, als wäre es uns gelungen, die drohende Pflanzenpasspflicht von uns Erhalter*innen in Österreich vorerst weitgehend abzuwenden. Dies entnehmen wir einem Schreiben, das wir kürzlich von Dipl. Ing. Pock vom Landwirtschaftsministerium erhalten haben.
Er schreibt:
• Wenn die Erhalterinnen und Erhalter den Austausch von Saatgut nur im privaten Bereich betreiben und kleine Aufwandsentschädigungen verrechnen, dann fällt das nicht unter unternehmerische Tätigkeit und der Austausch unterliegt nicht der Pflanzenpasspflicht, auch nicht beim Fernabsatz.
• Die... further
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Satteins
Freiheit und raus aus der EU.
Rothenbach
Es ist mir wichtig auch in Zukunft weiterhin Saatgut auch besondere Sorten in kleineren Mengen tauschen oder erweben zu können. Die genaue Herkunft u. Wachstumsentwickung lässt sich für Laien und Hobbyzüchter Saatguttauscher nur mit hohem Aufwand und Kosten herausfinden. Den Aufwand für solche Kleinmengen einen Pflanzenpass zu erstellen halte ich für zu hoch. Preistreibere. Beim Saatguttausch werden im Verhältnis zu den Grossherstellern ja nur kleine Mengen getauscht und ggf. vermehrt und ein Pflanzenpass würde ich für den Zweck nicht benötigen.
Graz
Originales, regionales, unverfälschtes Saatgut, althergebrachte Sorten in ihrer Vielfalt und freie Tauschmöglichkeiten müssen erhalten bleiben. Auch das ist Kulturgüter!
Riedenburg
Es reicht mit der sinnfreien Überregulierung durch unkompetente EU-Politiker
Wien
die biologische Vielfalt darf nicht durch die regulierungswütige EU, Patente und rein wirtschaftliche Interessen einiger weniger Saatguthersteller oder Agrarkonzerne unterbunden werden.