Die EU-Kommission hat die Entscheidung über die Pflanzengesundheitsverordnung verschoben, daher bleibt uns mehr Zeit für die Sammlung von Unterschriften und die Petition bleibt aktuell.
Neues Zeichnungsende: 24.05.2022 Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2435
Unsere Petition zeigt Wirkung – Österreichs Landwirtschaftsministerium reagiert mit neuer Auslegung der Pflanzengesundheitsverordnung
Es sieht so aus, als wäre es uns gelungen, die drohende Pflanzenpasspflicht von uns Erhalter*innen in Österreich vorerst weitgehend abzuwenden. Dies entnehmen wir einem Schreiben, das wir kürzlich von Dipl. Ing. Pock vom Landwirtschaftsministerium erhalten haben.
Er schreibt:
• Wenn die Erhalterinnen und Erhalter den Austausch von Saatgut nur im privaten Bereich betreiben und kleine Aufwandsentschädigungen verrechnen, dann fällt das nicht unter unternehmerische Tätigkeit und der Austausch unterliegt nicht der Pflanzenpasspflicht, auch nicht beim Fernabsatz.
• Die Erhalterinnen und Erhalter müssen selbst einschätzen, ob sie als Unternehmer im Sinne der EU-Pflanzenschädlingsverordnung tätig sind.
Erhalter*innen sind also dezidiert ausgenommen! Natürlich, die Selbsteinschätzung ist eine kritische Angelegenheit und kann nicht als Rechtssicherheit bezeichnet werden. Doch aus dem Schreiben des Ministeriums geht eindeutig die Intention hervor, dass unsere Erhaltungsarbeit von der Pflanzenpasspflicht befreit sein soll. Und darüber dürfen wir uns freuen.
Was neu ist und uns ebenfalls freut:
Der Zugang zu Saatgut wird BäuerInnen nicht länger verwehrt.: „Der Unternehmerin und dem Unternehmer steht es frei, wo er oder sie Saatgut einkauft“ – bisher hieß es, an Landwirt*innen dürfe kein Saatgut ohne Pflanzenpass abgegeben werden!
Statt der Begriffe „Unternehmer“ und „Endverbraucher“ ist jetzt von Erhalter*innen die Rede. Unser Ziel ist es ja, dass möglichst viele, die Saatgut bestellen, es weitervermehren, daher passen diese Zuordnungen der EU-Verordnung nicht, was das Ministerium offenbar verstanden hat.
Das Schreiben bestätigt, dass die Weitergabe von Saatgut gegen eine Aufwandsentschädigung keine unternehmerische Tätigkeit ist.
Was wir noch erreichen müssen:
Tatsächliche Rechtssicherheit für Bäuer*innen. Bisher hieß es ja, der Austausch unter LandwirtInnen unterliege jedenfalls der Pflanzenpasspflicht. Viele Kleinbäuer*innen leisten wertvolle Erhaltungsarbeit und gerade sie können für diesen Arbeitsbereich, der keinen finanziellen Gewinn bringt, keine weiteren Schikanen brauchen. Im aktuellen Schreiben wird auf ihre Situation nicht eingegangen.
In anderen Staaten der EU wird die Verordnung weiterhin viel restriktiver ausgelegt. Wir müssen erreichen, dass die nun vorliegende Klarstellung europaweit im Sinne der Erhaltungsarbeit gilt.
Wir wollen erreichen, dass die EU-Kommision einen delegierten Rechtsakt erlässt, in dem festgelegt wird, dass die Erhaltungsarbeit nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fällt. Egal, wer die ErhalterInnen sind.
Dazu müssen wir die EU- Kommission von der Wichtigkeit unserer Erhaltungsarbeit überzeugen und damit auch bereits angedachte weitere Verschärfungen (!!) der EU- Verordnung verhindern.
Wir hoffen, die österreichische Bundesregierung zu motivieren, sich auf EU-Ebene für die Wahrung des Rechts auf Saatgut einzusetzen (UNO- Erklärung der kleinbäuerlichen Rechte). Jetzt, wo in Österreich die Ausnahmeregelung für die private Erhaltungsarbeit klargestellt worden ist, müssen wir uns umso mehr ins Zeug legen, diese Sichtweise in einer zukünftigen Verordnung europaweit entsprechend zu verankern.
Das betrifft die Pflanzenpassverordnung genauso wie die Saatgutverkehrsgesetzgebung, die nächstes Jahr „reformiert“ werden soll.
Die Petition FREIER SAATGUTTAUSCH für Erhalter*innen der Vielfalt fordert, dass bei der Novellierung der Verordnung die Bedürfnisse der Erhaltungsarbeit konkret berücksichtigt werden.
Die 'Evaluierung wird in 2 Monaten abgeschlossen - bis dahin sollten wir noch so viele Unterschriften wie möglich sammeln.
Bitte macht mit und druckt Euch das Unterschriftenformular aus. Die Listen können direkt auf der Petitionsseite hochgeladen oder per email an uns retourniert werden.
Formular zum Ausdrucken: cdn.website-editor.net/f7e4b3d1124c49e0a775ac7100324961/files/uploaded/unterschriftenformular.freier-saatguttausch-fuer-erhalterinnen-der-vielfalt_de_DE.utf8.pdf
Den Originaltext des Schreibens aus dem Ministerium finden Sie im Anhang.
Alle Informationen zur Petition finden Sie auf der Homepage www.archemitzukunft.net
Mit vielfältigen und optimistischen Grüßen,
Florian Walter
Kontakt: gemeinsam@archemitzukunft.net
Eiszeit für die Vielfalt :-(
…
Biodiversitätsstrategie und Saatgut alter Sorten:
Einfrieren wird gefördert, Vermehren wird behindert.
Während sich Ministerin Gewessler in einer neuen Saatgut Tiefkühlbox ablichten lässt , werden Menschen, die Saatgut seit Jahrzehnten lebendig erhalten, durch eine EU-Verordnung schikaniert.
Im Jahr der Biodiversität: EU-Pflanzengesundheitsverordnung behindert Tausch und Verkauf von freiem Vielfaltssaatgut!
Eine Gruppe engagierter Menschen schlägt Alarm und hat die Petition „Freier Saatguttausch für Erhalter*innen der Vielfalt“ ins Leben gerufen, in der sie eine Anpassung der EU-Pflanzengesundheitsverordnung und Rechtssicherheit einfordert.
Seit Monaten kämpfen sie, selbst von der Verordnung betroffen, für das Menschenrecht auf Zugang zu Saatgut, stellen Anfragen an das Landwirtschaftsministerium, AGES und Landesbehörden, verfassen Schreiben an die EU-Kommission und zeigen die Gefahren für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt auf. „Es geht ans Eingemachte. Selbst Kleinstportionen bestimmter Kulturen dürfen nicht mehr verschickt werden, es sei denn, die Erhalterin erwirbt eine kostspielige „Pflanzenpassausstellungsberechtigung“. Ihr bisher meist unentgeltlicher Beitrag zur Erhaltung von Vielfaltssaatgut wird damit weiter erschwert. Damit ist zugleich der wertvolle Beitrag zum Gemeinwohl und zum Schutz der Biodiversität gefährdet. 2018 wurden von den Vereinten Nationen die kleinbäuerlichen Rechte als Menschenrecht beschlossen (UNDROP), in Artikel 19 ist das Recht auf Saatgut festgeschrieben. „Wir fordern auf dieser Basis Ausnahmeregelungen für Kleinerhalter*innen von Vielfaltssaatgut.“ Die EU-Kommission verlautbart dagegen, internationale Handelsverträge wären bindend, UNDROP nicht.
Kostspielige Pflanzenpasskontrolle
Während das Thema Biodiversität in der öffentlichen Wahrnehmung boomt und Nachhaltigkeitspreise an Supermärkte und Unternehmen vergeben werden, wird jenen Menschen, die sich um die Vielfalt der Kulturpflanzen kümmern, das Leben schwer gemacht. Seit Dezember 2019 ist die EU-Pflanzengesundheitsverordnung in Kraft. Sie fordert von Erhalter*innen der Nutzpflanzenvielfalt, die Saat- und Pflanzgut bestimmter Arten an Landwirte abgeben wollen oder selbst eine Landwirtschaft betreiben, ihre Samentüten mit einem Pflanzenpass zu versehen. Auch alle Hobbygärtner*innen, die über einen Webshop ihr Saatgut anbieten, sind betroffen. Der Hintergrund: Für den Versand („Fernabsatz“) von Erbsen, Bohnen, Tomaten, Paprika, Kartoffel usw. brauchen Erhalter*innen eine kostspielige Berechtigung zur Ausstellung eines Pflanzenpasses. Diese Verordnung ist auf die Bedürfnisse großer Unternehmen zugeschnitten. Viele kleine und dezentrale Erhalter*innen fühlen sich in ihren Bemühungen übersehen und im Stich gelassen.
Eine der Betroffenen ist die Bergbäuerin Barbara Hable aus Pöls in der Steiermark. Schon seit vielen Jahren beschäftigt sie sich mit der Erhaltung alter und gefährdeter Obst- und Gemüsesorten – ehrenamtlich, denn der bescheidene Unkostenbeitrag deckt den Aufwand bei weitem nicht. „Ich vermehre zum Beispiel seit 20 Jahren den Paprika ‚Scharfer Grimm‘. Er hat sich an unser Gebirgsklima bestens angepasst. Meine größte Freude ist es, diese Sorte an andere Menschen weiterzugeben. Erst durch die Verbreitung macht meine Erhaltungsarbeit Sinn und der Weiterbestand ist gesichert. Ich kann das ganze Gerede über Biodiversität schon nicht mehr hören, während uns gleichzeitig die Erhaltung von Jahr zu Jahr schwerer gemacht wird.“
Doch Barbara Hable lässt sich nicht so einfach klein kriegen. Gemeinsam mit einer Gruppe Betroffener hat sie nun eine europaweite Petition gestartet, um auf die Gefahr für die Kulturpflanzenvielfalt aufmerksam zu machen. Die Petition findet bereits international Beachtung und wurde in zwei Sprachen übersetzt.
In der Petition wird von der EU-Kommission gefordert, bei der für Ende 2021 geplanten Evaluierung auf der Grundlage der kleinbäuerlichen Rechte (UNDROP) Ausnahmeregelungen für Erhalter*innen zu schaffen.
Zu unterzeichnen ist die Petition unter FREIER SAATGUTTAUSCH für Erhalter*innen der Vielfalt
Die Initiative ArchemitZukunft konnte gemeinsam mit der Kampagne für Saatgutsouveränität, der Österreichischen Berg- und Kleinbäuer_innen Vereinigung (ÖBV) und regionalen Saatgutinitiativen innerhalb weniger Wochen mehr als 1.500 Unterschriften sammeln, viele der UnterzeichnerInnen sind direkt von der Verordnung betroffen...
Leses SIe bitte hier weiter: www.archemitzukunft.net
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