Civil rights

FREIER SAATGUTTAUSCH für Erhalter*innen der Vielfalt

Petition is directed to
DG Sante, Europäische Kommission
4,458 supporters

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  1. Launched 2021
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04/22/2024, 13:07

NEWS IN ENGLISH SEE HOMEPAGE www.archemitzukunft.net, Du willst weiterhin Infos bekommen? --> email an:gemeinsam@archemitzukunft.net

Die Initiative Unverblümt hat die Petition bei der EU-Kommission eingereicht und um einen Übergabe-Termin gebeten.
Wir haben nicht einmal eine Bestätigung des Eingangs bekommen. Trotz vieler Telefonate und Emails gibt es keine Stellungnahme der Kommission.
Die Pflanzengesundheitsverordnung ist nach wie vor in Kraft und wird evaluiert. Dort scheint sich nichts zu bewegen.
In der Zwischenzeit arbeiten die EU-Gremien aber fleißig an anderer Stelle am Thema Saatgut und Saatgutweitergabe.
--> Es gibt einen neuen Vorschlag für eine EU-weite einheitliche Saatgutverordnung.
Wir stellen fest: Es schaut gar nicht gut aus. Der freie Saatguttausch und die Existenz von freien Sorten sind akut gefährdet!
So gut wie alle Akteure sinds ich darüber einig, dass die letzten Saatgutressourcen für den freien Markt verfügbar gemacht werden sollen. Saatgutindustrie, Bauernbund, aber auch Biobauern, NGOs, Demeter-Züchter usw. streiten nur mehr darüber, wie das im Detail aussehen soll und wer den größten Anteil am Kuchen bekommt.
Für die Erhaltung der Biodiversität ist das schädlich, denn es fördert die missbräuchliche Aneignung von Sorten und damit die Enteignung derer, die diese Sorten erhalten.
Mit natürlichen Ressourcen ist das so eine Sache. Entweder sie gehören uns allen, dann sprechen wir von Gemeingut. Oder der Staat beansprucht sie für sich, dann sind sie verstaatlicht.
Was gar nicht geht ist, wenn jemand, dem sie nicht gehören, sie Profiteuren zur Verfügung stellt.
Doch genau das beabsichtigt die Kommission derzeit.
Wir bleiben dabei: Das Recht auf Saatgut ist ein Menschenrecht! Ein Menschenrecht ist nicht verhandelbar und keine Ausnahme, sondern die Regel.
Bitte leitet den Appell der Initiative Unverblümt an möglichst viele Freund:innen weiter! Siehe unten bzw. im Anhang oder unter www.archemitzukunft.net/
Wichtige Texte, Fallbeispiele und ein Werkzeug für die praktische Umsetzung im Garten:
Die Unverblümte Sortenfibel 2024, 2. Auflage jetzt bestellen
Mit unverblümten Grüßen,
Florian Walter, Initiative Unverblümt
gemeinsam@archemitzukunft.net
___
21.4.2024
Sehr geehrte EU_Abgeordnete!

Vorsicht!
Saat- und Pflanzgutverordnung beruht auf falschen Annahmen!

In der Initiative Unverblümt und dem Verein „Unverblümte Sortenfibel“ haben es sich Menschen zur Aufgabe gemacht, in ihren Gärten und auf ihren Bauernhöfen Kulturpflanzensorten zu erhalten und weiter zu entwickeln. Wir sind selbst als Erhalter und Erhalterinnen einer größeren Palette verschiedener Kulturpflanzensorten aktiv, wir sind Landwirte, Gärtnerinnen und Hausgärtner.
Die EU-Kommission hat einen Entwurf zu einer gemeinsamen Saat- und Pflanzgutregulierung vorgestellt, der Ihnen in den nächsten Tagen zur Abstimmung vorgelegt wird. Trotz unserer vielfältigen Bemühungen enthält er weiterhin einen fundamentalen Denkfehler, eine falsche Annahme:

Die Verordnung ermöglicht eine einseitige Aneignung von „genetischen Ressourcen“ durch Einzelne zur exklusiven Nutzung. Damit unterstellt die Verordnung die Grundannahme, nicht registrierte Sorten gehörten niemand.

• Sogenannte „Genetische Ressourcen“ liegen ja nicht einfach auf der Straße herum. Sie werden von Erhalter:innen gepflegt, vermehrt und weiter entwickelt. Die in der Verordnung vorgesehenen Bestimmungen greifen fundamental in das Recht der Erhalter:innen ein, über die von ihnen über Jahre mühevoll erhaltenen Sorten zu verfügen. Die Aneignung dieser Sorten durch Einzelne kommt legalisierter Bio-Piraterie gleich.
• Die Biodiversitätskonvention verlangt ausdrücklich die Zustimmung der „Gebenden“ (Art. 15.5) und eine einvernehmliche Übereinkunft über die Bedingungen der Weitergabe (Art. 15.4). Dies ist im vorliegenden Verordnungsentwurf nicht vorgesehen.
(...) Die vielen Regionaltypen, Sorten und Herkünfte an Kulturpflanzen, die von den Erhalter:innen gepflegt wurden und werden, repräsentieren den genetischen Schatz der Kulturpflanzen-Biodiversität. Dieser Schatz gehört uns allen, er ist Gemeingut.
Der vorliegende Entwurf (..) würde zur Folge haben, dass viele Erhalter:innen ihre Tätigkeit einstellen – ein unwiederbringlicher Verlust für die Diversität. Die unzähligen Amendments (..) sorgen für ein schier unüberschaubares Wirrwarr, das offensichtlich das Wesentliche aus dem Fokus verloren hat: die Menschen, die sich mit dem Saatgut beschäftigen und die Agro-Biodiversität. Also jene, die keine Lobby und keine wirtschaftlichen Interessen haben, aber von höchstem gesellschaftlichem Interesse sind.

„Man soll nur unterschreiben, was man gelesen und verstanden hat.“
Wir hoffen, sie haben ausreichend Informationen, um die Folgen der Saat- und Pflanzgutverordnung abschätzen zu können. Wenn das nicht der Fall ist, dann bitten wir Sie, stimmen Sie dem vorliegenden Verordnungsentwurf nicht zu!

Mit unverblümten Grüßen
(gekürzt, ganzer Brief www.archemitzukunft.net )


06/26/2023, 02:30

Update Pflanzenpass - Freier Markt bedroht freien Saatguttausch - Mitmachaktion: Gebt uns unsere Gurke zurück!
Liebe Freunde der Saatgutvielfalt!

Betrifft: - Update Pflanzenpass –
-Freier Markt bedroht freien Saatguttausch –
- Mitmachaktion: Gebt uns unsere Gurke zurück!

Durch Eure Unterschrift ist schon einiges in Bewegung gekommen. Unverblümt ist ja eine kleine selbst organisierte Initiative, die ganz ohne Budget auskommt und nur durch freiwilliges Engagement direkt Betroffener funktioniert. Aber zusammen mit Euch haben wir einiges erreicht!
1.) Der Dachverband Nutztier- und Kulturpflanzenvielfalt hat das Thema Pflanzenpasspflicht aufgegriffen und mit einer eigenen Petition viele Unterschriften gesammelt.
2.) Die weltweit agierende Kleinbauernorganisation Via Campesina, die für Saatgutsouveränität eintritt, hat sich intensiv mit dem Thema Pflanzengesundheitsverordnung auseinandergesetzt und erwähnt die Hürden der Pflanzenpasspflicht in vielen Aussendungen.
3.) Und schließlich ist es uns gelungen, in Österreich eine erhalterInnenfreundliche Interpretation der bestehenden Plant Health Regulation zu erwirken. Wir haben zwar kein verbrieftes Recht und auch keine klar definierte Ausnahmeregelung, wie wir sie für Erhalter:innen gefordert haben. Es zeigt sich aber nun klarer denn je, dass die Auslegung der Pflanzengesundheitsverordnung den Ländern einen gewissen Spielraum lässt.
4.) Für andere EU Länder heißt das nun: Es geht auch anders und was wir in Österreich durchgesetzt haben, wird Erhalter:innen EU-weit helfen, noch mehr durchzusetzen. Gerne geben wir aus dem "Biodiversitätsmusterland" Österreich detailliert Auskunft.
Musterland…von wegen, wir von der Initiative Unverblümt haben wieder etwas aufgedeckt:

Die missbräuchlicher Aneignung von freien nicht zugelassenen Sorten durch Firmen - also Biopiraterie - wird in Österreich im behördlichen Zulassungsverfahren weder geprüft noch sanktioniert. Sorten, die als freie Sorten in Netzwerken kursieren, sind also vogelfrei.
Sobald eine Firma sie als Handelssorte anmeldet,
dürfen wir Erhalter:innen sie nicht mehr in Verkehr bringen!
Wir haben Einspruch erhoben gegen die Privatisierung der beliebten Paprikasorte „Sweet Chocolate“. 30 Erhalter:innen haben unterschrieben. Unverblümt musste jedoch erfahren, dass Erhalter:innen weder Gewohnheitsrechte, noch Parteienstellung im Verfahren hätten. Seite 1

Daher wollen wir den nächsten Einspruch - gegen die bereits zugelassene Privatisierung der Gurke Shintokiva - auch an die EU Kommission schicken.
Denn diese hat angekündigt, am 6.Juli einen Gesetzesentwurf für eine neue Saatgutverkehrsgesetzgebung vorzustellen. Eine Novelle, die das Österreichische Biopirateriemodell auf ganz Europa ausweiten könnte!
Es ist zu befürchten, dass der freie Markt für Vielfaltssorten geöffnet wird.
Erleichterte Zulassung für Vielfaltssorten bedeutet erleichterte Biopiraterie!
Die in zahlreichen Saatgutnetzwerken beliebte und ehemals freie Gurkensorte SHINTOKIVA darf seit ihrer Zulassung als EU Handelssorte nicht mehr in Saatgutnetzwerken angeboten werden. Obwohl Erhalter:innen der Vielfalt sie seit Jahrzehnten gehegt, gepflegt und vor dem Verschwinden bewahrt haben. Zulassungstatort: Österreich, Geltungsbereich der Zulassung: EU
Mit dem Einspruch wollen wir die Gurke retten und aufzeigen, dass wir Rechte innerhalb einer Saatgutgesetzgebung brauchen. Keinesfalls werden wir die Forderung von NGOs akzeptieren, dass die Erhalter:innen außerhalb des Gesetzes stehen, während ihr Saatgut hinein- und auf den freien Markt kommt!
Bitte unterstützt den EINSPRUCH FÜR DIE FREIHEIT DER GURKE SHINTOKIWA mit Eurer Unterschrift!
Die Zulassung betrifft die gesamte EU, daher suchen wir dringend Unterstützer:innen aus allen Ländern Europas.
Bitte mach mit und schreib ein Email an: gemeinsam@archemitzukunft.net
# Freiheit für Shintokiwa, wir schicken dann den Einspruchstext und alle Infos.
Mit vielfältigen Grüßen,
Florian Walter und die Initiative Unverblümt

Wenn Ihr weiterhin über unsere Aktivitäten auf dem Laufenden gehalten werden wollt, sendet uns bitte ein kurzes email an: gemeinsam@archemitzukunft.net

Seite 2von2


06/26/2023, 01:43

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Liebe UnterzeichnerInnen der Petition Freier Saatguttausch,

Durch Eure Unterschrift ist schon einiges in Bewegung gekommen. Unverblümt ist ja eine kleine selbst organisierte Initiative, die ganz ohne Budget auskommt und nur durch freiwilliges Engagement direkt Betroffener funktioniert. Aber zusammen mit Euch haben wir einiges erreicht!
1.) Der Dachverband Nutztier- und Kulturpflanzenvielfalt hat das Thema Pflanzenpasspflicht aufgegriffen und mit einer eigenen Petition viele Unterschriften gesammelt.
2.) Die weltweit agierende Kleinbauernorganisation Via Campesina, die für Saatgutsouveränität eintritt, hat sich intensiv mit dem Thema Pflanzengesundheitsverordnung auseinandergesetzt und erwähnt die Hürden der Pflanzenpasspflicht in vielen Aussendungen.
3.) Und schließlich ist es uns gelungen, in Österreich eine erhalterInnenfreundliche Interpretation der bestehenden Plant Health Regulation zu erwirken. Wir haben zwar kein verbrieftes Recht und auch keine klar definierte Ausnahmeregelung, wie wir sie für Erhalter:innen gefordert haben. Es zeigt sich aber nun klarer denn je, dass die Auslegung der Pflanzengesundheitsverordnung den Ländern einen gewissen Spielraum lässt.
4.) Für andere EU Länder heißt das nun: Es geht auch anders und was wir in Österreich durchgesetzt haben, wird Erhalter:innen EU-weit helfen, noch mehr durchzusetzen. Gerne geben wir aus dem "Biodiversitätsmusterland" Österreich detailliert Auskunft.
Musterland…von wegen, wir von der Initiative Unverblümt haben wieder etwas aufgedeckt:

Die missbräuchlicher Aneignung von freien nicht zugelassenen Sorten durch Firmen - also Biopiraterie - wird in Österreich im behördlichen Zulassungsverfahren weder geprüft noch sanktioniert. Sorten, die als freie Sorten in Netzwerken kursieren, sind also vogelfrei.
Sobald eine Firma sie als Handelssorte anmeldet, dürfen wir Erhalter:innen sie nicht mehr in Verkehr bringen!
Wir haben Einspruch erhoben gegen die Privatisierung der beliebten Paprikasorte „Sweet Chocolate“. 30 Erhalter:innen haben unterschrieben. Unverblümt musste jedoch erfahren, dass Erhalter:innen weder Gewohnheitsrechte, noch Parteienstellung im Verfahren hätten.
Daher wollen wir den nächsten Einspruch - gegen die bereits zugelassene Privatisierung der Gurke Shintokiva - auch an die EU Kommission schicken.
Denn diese hat angekündigt, am 6.Juli einen Gesetzesentwurf für eine neue Saatgutverkehrsgesetzgebung vorzustellen. Eine Novelle, die das Österreichische Biopirateriemodell auf ganz Europa ausweiten könnte!
Es ist zu befürchten, dass der freie Markt für Vielfaltssorten geöffnet wird. Erleichterte Zulassung für Vielfaltssorten bedeutet erleichterte Biopiraterie!
Die in zahlreichen Saatgutnetzwerken beliebte und ehemals freie Gurkensorte SHINTOKIVA darf seit ihrer Zulassung als EU Handelssorte nicht mehr in Saatgutnetzwerken angeboten werden. Obwohl Erhalter:innen der Vielfalt sie seit Jahrzehnten gehegt, gepflegt und vor dem Verschwinden bewahrt haben. Zulassungstatort: Österreich, Geltungsbereich der Zulassung: EU
Mit dem Einspruch wollen wir die Gurke retten und aufzeigen, dass wir Rechte innerhalb einer Saatgutgesetzgebung brauchen. Keinesfalls werden wir die Forderung von NGOs akzeptieren, dass die Erhalter:innen außerhalb des Gesetzes stehen, während ihr Saatgut hinein- und auf den freien Markt kommt!
Bitte unterstützt den EINSPRUCH FÜR DIE FREIHEIT DER GURKE SHINTOKIWA mit Eurer Unterschrift!
Die Zulassung betrifft die gesamte EU, daher suchen wir dringend Unterstützer:innen aus allen Ländern Europas.
Bitte mach mit und schreib ein Email an: gemeinsam@archemitzukunft.net # Freiheit für Shintokiwa, wir schicken dann den Einspruchstext und alle Infos.
Mit vielfältigen Grüßen,
Florian Walter und die Initiative Unverblümt

Wenn Ihr weiterhin über unsere Aktivitäten auf dem Laufenden gehalten werden wollt, sendet uns bitte ein kurzes email an: gemeinsam@archemitzukunft.net


02/22/2022, 14:25

Die EU-Kommission hat die Entscheidung über die Pflanzengesundheitsverordnung verschoben, daher bleibt uns mehr Zeit für die Sammlung von Unterschriften und die Petition bleibt aktuell.


Neues Zeichnungsende: 24.05.2022
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2435


11/19/2021, 22:46

Das Sammelziel wurde noch nicht erreicht. Das Thema bleibt nach wie vor aktuell und wichtig.


Neues Zeichnungsende: 23.02.2022
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2198


09/27/2021, 03:01

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Liebe Freundinnen und Freunde der Vielfalt!

Unsere Petition zeigt Wirkung – Österreichs Landwirtschaftsministerium reagiert mit neuer Auslegung der Pflanzengesundheitsverordnung

Es sieht so aus, als wäre es uns gelungen, die drohende Pflanzenpasspflicht von uns Erhalter*innen in Österreich vorerst weitgehend abzuwenden. Dies entnehmen wir einem Schreiben, das wir kürzlich von Dipl. Ing. Pock vom Landwirtschaftsministerium erhalten haben.
Er schreibt:
• Wenn die Erhalterinnen und Erhalter den Austausch von Saatgut nur im privaten Bereich betreiben und kleine Aufwandsentschädigungen verrechnen, dann fällt das nicht unter unternehmerische Tätigkeit und der Austausch unterliegt nicht der Pflanzenpasspflicht, auch nicht beim Fernabsatz.

• Die Erhalterinnen und Erhalter müssen selbst einschätzen, ob sie als Unternehmer im Sinne der EU-Pflanzenschädlingsverordnung tätig sind.

Erhalter*innen sind also dezidiert ausgenommen! Natürlich, die Selbsteinschätzung ist eine kritische Angelegenheit und kann nicht als Rechtssicherheit bezeichnet werden. Doch aus dem Schreiben des Ministeriums geht eindeutig die Intention hervor, dass unsere Erhaltungsarbeit von der Pflanzenpasspflicht befreit sein soll. Und darüber dürfen wir uns freuen.
Was neu ist und uns ebenfalls freut:
 Der Zugang zu Saatgut wird BäuerInnen nicht länger verwehrt.: „Der Unternehmerin und dem Unternehmer steht es frei, wo er oder sie Saatgut einkauft“ – bisher hieß es, an Landwirt*innen dürfe kein Saatgut ohne Pflanzenpass abgegeben werden!
 Statt der Begriffe „Unternehmer“ und „Endverbraucher“ ist jetzt von Erhalter*innen die Rede. Unser Ziel ist es ja, dass möglichst viele, die Saatgut bestellen, es weitervermehren, daher passen diese Zuordnungen der EU-Verordnung nicht, was das Ministerium offenbar verstanden hat.
 Das Schreiben bestätigt, dass die Weitergabe von Saatgut gegen eine Aufwandsentschädigung keine unternehmerische Tätigkeit ist.

Was wir noch erreichen müssen:
 Tatsächliche Rechtssicherheit für Bäuer*innen. Bisher hieß es ja, der Austausch unter LandwirtInnen unterliege jedenfalls der Pflanzenpasspflicht. Viele Kleinbäuer*innen leisten wertvolle Erhaltungsarbeit und gerade sie können für diesen Arbeitsbereich, der keinen finanziellen Gewinn bringt, keine weiteren Schikanen brauchen. Im aktuellen Schreiben wird auf ihre Situation nicht eingegangen.
 In anderen Staaten der EU wird die Verordnung weiterhin viel restriktiver ausgelegt. Wir müssen erreichen, dass die nun vorliegende Klarstellung europaweit im Sinne der Erhaltungsarbeit gilt.
 Wir wollen erreichen, dass die EU-Kommision einen delegierten Rechtsakt erlässt, in dem festgelegt wird, dass die Erhaltungsarbeit nicht in den Geltungsbereich der Verordnung fällt. Egal, wer die ErhalterInnen sind.
 Dazu müssen wir die EU- Kommission von der Wichtigkeit unserer Erhaltungsarbeit überzeugen und damit auch bereits angedachte weitere Verschärfungen (!!) der EU- Verordnung verhindern.
 Wir hoffen, die österreichische Bundesregierung zu motivieren, sich auf EU-Ebene für die Wahrung des Rechts auf Saatgut einzusetzen (UNO- Erklärung der kleinbäuerlichen Rechte). Jetzt, wo in Österreich die Ausnahmeregelung für die private Erhaltungsarbeit klargestellt worden ist, müssen wir uns umso mehr ins Zeug legen, diese Sichtweise in einer zukünftigen Verordnung europaweit entsprechend zu verankern.
 Das betrifft die Pflanzenpassverordnung genauso wie die Saatgutverkehrsgesetzgebung, die nächstes Jahr „reformiert“ werden soll.

Die Petition FREIER SAATGUTTAUSCH für Erhalter*innen der Vielfalt fordert, dass bei der Novellierung der Verordnung die Bedürfnisse der Erhaltungsarbeit konkret berücksichtigt werden.
Die 'Evaluierung wird in 2 Monaten abgeschlossen - bis dahin sollten wir noch so viele Unterschriften wie möglich sammeln.
Bitte macht mit und druckt Euch das Unterschriftenformular aus. Die Listen können direkt auf der Petitionsseite hochgeladen oder per email an uns retourniert werden.
Formular zum Ausdrucken: cdn.website-editor.net/f7e4b3d1124c49e0a775ac7100324961/files/uploaded/unterschriftenformular.freier-saatguttausch-fuer-erhalterinnen-der-vielfalt_de_DE.utf8.pdf

Den Originaltext des Schreibens aus dem Ministerium finden Sie im Anhang.
Alle Informationen zur Petition finden Sie auf der Homepage www.archemitzukunft.net
Mit vielfältigen und optimistischen Grüßen,
Florian Walter
Kontakt: gemeinsam@archemitzukunft.net


08/07/2021, 04:36

PRESSEINFORMATION:

Eiszeit für die Vielfalt :-(

Biodiversitätsstrategie und Saatgut alter Sorten:
Einfrieren wird gefördert, Vermehren wird behindert.
Während sich Ministerin Gewessler in einer neuen Saatgut Tiefkühlbox ablichten lässt , werden Menschen, die Saatgut seit Jahrzehnten lebendig erhalten, durch eine EU-Verordnung schikaniert.
Im Jahr der Biodiversität: EU-Pflanzengesundheitsverordnung behindert Tausch und Verkauf von freiem Vielfaltssaatgut!
Eine Gruppe engagierter Menschen schlägt Alarm und hat die Petition „Freier Saatguttausch für Erhalter*innen der Vielfalt“ ins Leben gerufen, in der sie eine Anpassung der EU-Pflanzengesundheitsverordnung und Rechtssicherheit einfordert.
Seit Monaten kämpfen sie, selbst von der Verordnung betroffen, für das Menschenrecht auf Zugang zu Saatgut, stellen Anfragen an das Landwirtschaftsministerium, AGES und Landesbehörden, verfassen Schreiben an die EU-Kommission und zeigen die Gefahren für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt auf. „Es geht ans Eingemachte. Selbst Kleinstportionen bestimmter Kulturen dürfen nicht mehr verschickt werden, es sei denn, die Erhalterin erwirbt eine kostspielige „Pflanzenpassausstellungsberechtigung“. Ihr bisher meist unentgeltlicher Beitrag zur Erhaltung von Vielfaltssaatgut wird damit weiter erschwert. Damit ist zugleich der wertvolle Beitrag zum Gemeinwohl und zum Schutz der Biodiversität gefährdet. 2018 wurden von den Vereinten Nationen die kleinbäuerlichen Rechte als Menschenrecht beschlossen (UNDROP), in Artikel 19 ist das Recht auf Saatgut festgeschrieben. „Wir fordern auf dieser Basis Ausnahmeregelungen für Kleinerhalter*innen von Vielfaltssaatgut.“ Die EU-Kommission verlautbart dagegen, internationale Handelsverträge wären bindend, UNDROP nicht.
Kostspielige Pflanzenpasskontrolle
Während das Thema Biodiversität in der öffentlichen Wahrnehmung boomt und Nachhaltigkeitspreise an Supermärkte und Unternehmen vergeben werden, wird jenen Menschen, die sich um die Vielfalt der Kulturpflanzen kümmern, das Leben schwer gemacht. Seit Dezember 2019 ist die EU-Pflanzengesundheitsverordnung in Kraft. Sie fordert von Erhalter*innen der Nutzpflanzenvielfalt, die Saat- und Pflanzgut bestimmter Arten an Landwirte abgeben wollen oder selbst eine Landwirtschaft betreiben, ihre Samentüten mit einem Pflanzenpass zu versehen. Auch alle Hobbygärtner*innen, die über einen Webshop ihr Saatgut anbieten, sind betroffen. Der Hintergrund: Für den Versand („Fernabsatz“) von Erbsen, Bohnen, Tomaten, Paprika, Kartoffel usw. brauchen Erhalter*innen eine kostspielige Berechtigung zur Ausstellung eines Pflanzenpasses. Diese Verordnung ist auf die Bedürfnisse großer Unternehmen zugeschnitten. Viele kleine und dezentrale Erhalter*innen fühlen sich in ihren Bemühungen übersehen und im Stich gelassen.
Eine der Betroffenen ist die Bergbäuerin Barbara Hable aus Pöls in der Steiermark. Schon seit vielen Jahren beschäftigt sie sich mit der Erhaltung alter und gefährdeter Obst- und Gemüsesorten – ehrenamtlich, denn der bescheidene Unkostenbeitrag deckt den Aufwand bei weitem nicht. „Ich vermehre zum Beispiel seit 20 Jahren den Paprika ‚Scharfer Grimm‘. Er hat sich an unser Gebirgsklima bestens angepasst. Meine größte Freude ist es, diese Sorte an andere Menschen weiterzugeben. Erst durch die Verbreitung macht meine Erhaltungsarbeit Sinn und der Weiterbestand ist gesichert. Ich kann das ganze Gerede über Biodiversität schon nicht mehr hören, während uns gleichzeitig die Erhaltung von Jahr zu Jahr schwerer gemacht wird.“
Doch Barbara Hable lässt sich nicht so einfach klein kriegen. Gemeinsam mit einer Gruppe Betroffener hat sie nun eine europaweite Petition gestartet, um auf die Gefahr für die Kulturpflanzenvielfalt aufmerksam zu machen. Die Petition findet bereits international Beachtung und wurde in zwei Sprachen übersetzt.
In der Petition wird von der EU-Kommission gefordert, bei der für Ende 2021 geplanten Evaluierung auf der Grundlage der kleinbäuerlichen Rechte (UNDROP) Ausnahmeregelungen für Erhalter*innen zu schaffen.
Zu unterzeichnen ist die Petition unter FREIER SAATGUTTAUSCH für Erhalter*innen der Vielfalt
Die Initiative ArchemitZukunft konnte gemeinsam mit der Kampagne für Saatgutsouveränität, der Österreichischen Berg- und Kleinbäuer_innen Vereinigung (ÖBV) und regionalen Saatgutinitiativen innerhalb weniger Wochen mehr als 1.500 Unterschriften sammeln, viele der UnterzeichnerInnen sind direkt von der Verordnung betroffen...
Leses SIe bitte hier weiter: www.archemitzukunft.net


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