Регион: Германия
Изображение на петицията Feuerwerkskörper verbieten
Заобикаляща среда

Feuerwerkskörper verbieten

Петицията е адресирана до
Bundestag
63 Поддържащ 63 в / след Германия

Петицията е прехвърлена като материал

63 Поддържащ 63 в / след Германия

Петицията е прехвърлена като материал

  1. Започна януари 2023
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено на 28.07.2023
  4. Диалогов прозорец
  5. Завършено

Ich möchte erreichen, dass das Benutzen von Feuerwerkskörpern für Privatpersonen verboten wird. Da wir in einem digitalen Zeitalter leben, wären z.B. Projektoren die ein virtuelles Feuerwerk erzeugen, meines Erachtens eine super Alternative.

Причина

Der Klimawandel nimmt immer mehr zu und wir müssen uns darum kümmern, dass es nicht Überhand nimmt. Das Feuerwerk zu verbieten würde weniger Vandalismus auslösen und wäre gut für die Umwelt bezüglich der Luftverschmutzung und da zusätzlich auch kein Müll durch die Feuerwerkskörper verursacht würde.

Благодарим ви за вашата подкрепа, Katharina Steinleitner извън Zorneding
Въпрос към инициатора

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Новини

  • Liebe Unterstützende,

    der Petitionsausschuss hat entschieden Ihre Petition dem Ministerium für Inneres und Heimat als Material zu überweisen.

    Mit freundlichen Grüßen

    das openPetition-Team


  • Liebe Unterstützende,

    openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen
    das Team von openPetition

In Spanien ist der Verkauf und Benutzung an/von Privatpersonen schon seit Jahren verboten. Da kann man die Silvesternacht problemlos mit seinem Vierbeiner zum Gassi gehen. Denn diese sinnlose Böllerei durch Privatpersonen nimmt überhand. Daher sollte der Bundestag diese Silvesterböllerei nach § 40 - Sprengstoffgesetz (SprengG) einstufen. Und sämtliche Verstöße dazu sollten durch die Gerichte dementsprechend bestraft. Und nicht nur als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat zuhanden.

Все още няма аргумент ПРОТИВ.

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