Freier Zugang zu Saatgut ist Aller Leute Recht!

La pétition est adressée à:
EU-Parlament, EU Council

482 signatures

96 %
500 objectifs de collecte

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  1. Lancé mai 2026
  2. Recueillir 8 semaines
  3. Soumission
  4. Dialogue avec le destinataire
  5. Décision
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Pétition adressée à : EU-Parlament, EU Council

Ohne Rechtsicherheit für ErhalterInnen der Saatgutvielfalt droht freien Sorten die Privatisierung

Die EU Kommission plant, möglichst bald ein neues Saat- und Pflanzgutrecht zur Abstimmung zu bringen.
Wir fordern ein grundlegendes Recht, das die Arbeit der Saatguterhalter:innen anerkennt und jetzt und in Zukunft absichert. Statt einer Anzahl unübersichtlicher Ausnahmen und Detailregeln fordern wir, der geplanten EU-Verordnung einen grundlegenden Artikel 1 voranzustellen, den wir AllerLeuteRecht nennen…

Es ist ALLER LEUTE RECHT,

Saaten für den eigenen Bedarf und für die Erhaltung der Biodiversität zu pflanzen, zu ernten, zu lagern, zu tauschen, zu erwerben und zu verkaufen, in dem zur Erhaltung üblichen Ausmaß und unabhängig davon, ob dieses Saat- und Pflanzgut als Handelssorte gelistet, geschützt, patentiert oder frei ist. (1)

Außerdem fordern wir die Aufnahme des Rechts auf Saatgut als Menschenrecht in die verbindliche EU-Grundrechtscharta.

Solange diese Rechtssicherheit nicht garantiert wird, fordern wir die EU-Parlamentarier:innen auf, den Gesetzesvorschlag abzulehnen.

Wir Saatguterhalter:innen kritisieren bereits die bisherigen Regelungen, da sie keine rechtliche Grundlage für unsere Arbeit bieten. Die Entwürfe der neuen EU-Verordnung zielen darauf ab, unsere seit langem bewahrten freien Sorten zum Zweck der kommerziellen Nutzung einzelnen Zulassungsinhabern exklusiv zu überlassen. Es ist zu befürchten, dass durch erleichterte Zulassungsbedingungen auch die Privatisierung alter Sorten erleichtert wird, weil dem Zulassungsinhaber ein Exklusivrecht an der Sorte entsteht. Mit jeder Sortenregistrierung steigt das Risiko für die „einfachen“ Menschen, die ihr eigenes Saatgut pflegen, vermehren und in Verkehr bringen, vom neuen Zulassungsinhaber rechtlich belangt zu werden und zwar verwaltungsrechtlich, privatrechtlich, bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen (-> Vorwurf des Betruges). (1)

Unsere Analyse: Das Gefährlichste an der EU-Verordnung ist das, was nicht drinnen steht: Weder wir Erhalter:innen noch unsere Rechte kommen darin vor. Daher müssen wir uns selbst zu Wort melden.Die zentralen Argumente aus der Perspektive der Saatguterhaltung wurden im EU-Verordnungsentwurf bisher nicht berücksichtigt.

Der Verein Unverblümte Sortenfibel ist eine unabhängige Interessensvertretung selbstorganisierter

Saatguthandwerker:innen und beschäftigt sich seit Jahren mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Sortenerhaltung und ganz speziell dem Thema Rechtsicherheit für Erhalter:innen der Vielfalt. In der "Unverblümten Sortenfibel" dokumentieren wir die Erhaltung zahlreicher Sorten und die Arbeit von Saatguthandwerker:innen. (3) Als Betroffene erleben wir, dass unsere wichtige Arbeit der Saatguterhaltung bestenfalls bis auf Abruf geduldet ist.

Saatgut ist die Lebensgrundlage aller Menschen – in unserer und jeder weiteren Generation. Das AllerLeuteRecht ermöglicht Saatgutsouveränität für alle.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Helmut Hohengartner
Verein Unverblümte Sortenfibel
www.archemitzukunft.net

(1) FAQs zum AllerLeuteRecht:
https://www.archemitzukunft.net/allerleuterecht
(2) Quelle:
https://cdn.website-editor.net/s/f7e4b3d1124c49e0a775ac7100324961/files/uploaded/Antwortschreiben_Ministerium_Gulz-Kuscher.pdf
(3) Die Unverblümte Sortenfibel:
https://www.archemitzukunft.net/sortenfibel
(4) UNDROP Declaration (Saatgut Art.19):
file:///C:/Users/aon91/Downloads/A_HRC_RES_39_12-EN-1.pdf
Kontakt und Newsletter:
https://www.archemitzukunft.net/kontakt

Raison

  • Die Sorten-Vielfalt gehört uns allen

Grundsätzlich müssen Sorten in die EU-Sortenliste eingetragen werden, damit Saat- bzw. Pflanzgut davon in Verkehr gebracht werden darf. Auch eine ältere Sorte wie z. B. eine ehemalige Handelssorte oder eine bisher für alle Menschen frei verfügbare Sorte, kann zur Eintragung in die EU-Sortenliste jederzeit von jedem angemeldet werden. Aus zivilrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Gründen bedeutet dies, dass in diesem Fall dem Anmelder der Sorte ein Exklusivrecht zukommt und sonst niemand mehr die Sorte ohne Zustimmung des Zulassungsinhabers in Umlauf bringen darf. Wer sich nicht daran hält, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen. Das bedeutet für uns Saatgut-Handwerker:innen: sobald eine Sorte zugelassen ist, dürfen wir sie nicht mehr weitergeben, selbst wenn wir diese Sorte seit vielen Jahren gepflegt und weitervermehrt haben.
Sortenvielfalt darf nicht privatisiert werden, denn sie gehört uns allen.

  • Erhaltung der agrikulturellen Biodiversität

Das naiv-romantische Bild einer bunten Blumenwiese wird gerne von Marketing und Politik als Synonym für Biodiversität missbraucht. Sogar namhafte NGOs wie Arche Noah fordern erleichterten Marktzugang für „Vielfaltssorten“. Das ist aber nicht zu Ende gedacht. Biodiversität ist ein Komplex aufeinander bezogener und untereinander agierender Organismen. Diese Wechselwirkungen sind es, die die Anpassungsfähigkeit der Natur überhaupt erst ermöglichen. Wie jede biologische Vielfalt kann auch die Vielfalt der Nutzpflanzen nur bestehen, wenn die 3 wesentlichen Aspekte der Biodiversität gesichert sind.
·      Vielfalt an Arten und Sorten: eine möglichst große Anzahl an Sorten.
·      Genetische Vielfalt innerhalb einer Art / Sorte: Jede Sorte braucht eine ausreichend große, genetisch bedingte Variabilität.
·      Vielfalt der Ökosysteme/ Lebensräume: Jede einzelne Sorte muss an möglichst vielen verschiedenen Standorten von möglichst unterschiedlichen Menschen weitervermehrt und -entwickelt werden.
Nur so bleibt unser Sortenbestand anpassungsfähig gegenüber sich ändernden Bedingungen.
Agro-Biodiversität wird durch erleichterten Marktzugang für „Vielfaltssorten“ weder geschaffen noch gefördert, sondern durch die uniformierenden Kräfte des Marktes gefährdet.

  • Saatgut ist ein Menschenrecht

Es liegt in der Natur der Pflanzen, dass diese keimen, wachsen, blühen und Samen bilden, um sich fortzupflanzen. Seit jeher ist es selbstverständliches Gewohnheitsrecht, die Früchte der selbst kultivierten Pflanzen zu ernten, und nach Gutdünken zu nutzen und weiterzugeben. Das muss auch für die Samen gelten, die diese Pflanzen hervorbringen. Die UNO-Resolution UNDROP weist dies explizit als Menschenrecht aus. Das Saat- und Pflanzgutrecht steht dem entgegen. Die Weitergabe von Saat- und Pflanzgut wird beschränkt und teilweise sogar unterbunden und sanktioniert. Der Zugang zu Saatgut ist laut UNDROP-Deklaration ein Menschenrecht. (4)
Der UNO-Resolution UNDROP ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Die wertvolle Arbeit der freien, privaten Erhalter:innen ist zu fördern und durch klare Rechte abzusichern. Menschenrechte sind keine Ausnahmen, sondern die Norm.
 

  • Ein Saatgutgesetz für Saatgut-Handwerker:innen

Die Erhaltungsarbeit ist ein langfristiges Projekt, eine Lebensaufgabe, die Förderung und Wertschätzung verdient. Von heute auf morgen wegen der Zulassung einer Sorte vor veränderte Bedingungen gestellt zu werden ist frustrierend und entmutigend. Das höchst komplizierte und für Laien schwer verständliche Saat- und Pflanzgutrecht ist gemacht, um den professionellen Saatgutmarkt zu regeln. Die Saatgut-Handwerker:innen kommen darin nicht vor, werden aber davon betroffen. Dazu kommt, dass noch weitere Gesetze und Auflagen (z. B. Pflanzenschutzverordnung, etwaige Registrierungs- und Dokumentationspflichten oder Pflichtmitgliedschaften) massiv in unseren Arbeitsbereich eingreifen. Selbst Experten sind sich bei der Auslegung der Bestimmungen uneinig. Das schafft bei den betroffenen Menschen große Verunsicherung und Angst vor rechtlichen Konsequenzen und führt dazu, dass Menschen ihre wertvolle Arbeit aufgeben oder keine Nachfolge finden.
Gesetze müssen für die Betroffenen verständlich und nachvollziehbar formuliert sein. Sie dürfen Saatgut-Erhalter:innen bei ihrer Arbeit nicht behindern sondern sollen sie unterstützen und ermuntern, ihre Arbeit fortzusetzen.

Das AllerLeuteRecht als grundlegender Artikel der Saat- und Pflanzgutverordnung nimmt auf die 4 genannten Erfordernisse Rücksicht. Es ermöglicht Erhaltung und Weiterentwicklung der Kulturpflanzensorten bei möglichst vielen Menschen. Es garantiert das Recht, die selbst geernteten Samen und Pflanzen weiterzugeben.

 

Merci infiniment pour votre soutien, Verein "Unverblümte Sortenfibel", Rankweil
Question à l'initiateur

détails de la pétition

Pétition lancée: 23/05/2026
Fin de la collecte: 22/11/2026
Région: Union européenne
Catégorie: Droits civils

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Pourquoi les gens signent

Bin ich dabei. Für selbstversorger und Privatpersonen sehe ich da keinen Aufwand eine zusätzliche Klausel im Gesetz einzubauen.

Weil Zugang zu Saatgut die eigene Versorgungsgrundlage ist

Damit die Saatgutkonzerne nicht allmächtig werden ...

Um die ursprüngliche kleinstrukturierte Landwirtschaft und eigenständige Ernährung auch für zukünftige Generationen aufrechtzuerhalten ist es unabkömmlich den freien Zugang zu Saatgut beizubehalten!!

Gerechtigkeit im Umgang mit den Ressourcen erhalten, keine Abhängigkeit von Konzernen

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