Im kleinsten Bauverfahren ( Einfamilienhaus) hat jeder Anrainer das Recht,falls es zu Imissionen kommen könnte, gegen das Vorhaben Einspruch zu erheben ! Ist der Einspruch gerechtfertigt , wird das Ansuchen um Baugenehmigung abgewiesen ! Die Erfahrung mit Atomunfällen auf der ganzen Welt zeigt uns , dass diese Form der Energiegewinnung nicht beherrschbar ist - genauso wie die Endlagerung der Abfälle ! Daher sollte zumindest in der EU in solchen Fällen auch der Nachbar ( Anrainer ) ein Einspruchsrecht mit entsprechenden Folgen haben !
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