Wir wollen endlich die vom Autonomiestatut garantierten politischen Mitbestimmungsrechte anwenden

Petition is addressed to
Südtiroler Landtag

876 Signatures

The petition is denied.

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The petition is denied.

  1. Launched September 2025
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

News

06/18/2026, 14:31

Ciò che è accaduto in Consiglio provinciale nella settimana dell'11 giugno ha messo ancora più in evidenza la necessità di rinnovare la politica in Alto Adige dalle fondamenta. Questo può avvenire solo insieme ai cittadini. Altrimenti si va nella direzione opposta. Anche per questo motivo è necessario spianare la strada alla democrazia diretta per rendere praticabile un diritto fondamentale già esistente: i cittadini devono poter plasmare la propria democrazia. Ciò sarà possibile con le prossime elezioni provinciali.
La democrazia in Alto Adige versa in uno stato deplorevole.

  • Ai cittadini viene negato un diritto politico sancito dalla Costituzione e dallo Statuto di Autonomia;
  • non esiste separazione dei poteri tra legislativo ed esecutivo – quasi un terzo del Consiglio provinciale è composto da membri della Giunta provinciale;
  • la Giunta provinciale eletta rappresenta poco più della metà delle persone (143.534 = 51%) che hanno partecipato alle elezioni provinciali (290.299). Tuttavia, rispetto alla popolazione avente diritto di voto nel suo complesso, rappresenta solo una piccola parte: non più del 33,4% dei 429.841 aventi diritto di voto;
  • i partiti di governo votano in Consiglio provinciale in modo incostituzionale (art. 67 della Costituzione) sotto la disciplina di partito;
  • viene negata l’introduzione del voto trasversale alle liste
  • così come il voto per corrispondenza e il sostegno online alle iniziative popolari;
  • a seconda delle necessità, viene violata l’autonomia dei comuni;
  • e altro ancora.

Ancora una volta l’SVP ha confermato ciò che pratica in modo incostituzionale da un quarto di secolo: impedisce ai cittadini di esercitare il diritto di partecipazione loro garantito dallo Statuto di Autonomia. Con l’appoggio di un solo voto, i due disegni di legge presentati da otto partiti nel Consiglio provinciale elaborati dall’associazione Iniziativa per più democrazia OdV sono stati respinti dalla maggioranza di governo con l'apporto di un voto venuto dell'opposizione (Widmann).
Un sentito ringraziamento va ai partiti che hanno sostenuto l'Iniziativa: TK, SF, Verdi, Die Freiheitlichen, PD/DP, JWA, Noi Cittadini, Gruppo Libero e Vita per la loro posizione coerente sulla questione democratica, al di là di tutte le differenze sulle singole questioni concrete.
 
Questa stretta maggioranza contro i due disegni di legge si è potuta concretizzare solo con la menzogna e l'inganno.

  • I due consiglieri di Fratelli d'Italia, respingendo i due disegni di legge, hanno tradito l'impegno preso con i cittadini nel 2023, prima delle ultime elezioni provinciali. Insieme ad altri otto partiti, si erano infatti impegnati ad approvarli dopo le elezioni.
  • La bocciatura dei disegni di legge è avvenuta senza alcuna motivazione oggettiva e la maggioranza di governo ha giustificato la propria scelta con la menzogna secondo cui disporremmo già di diritti di partecipazione ben praticabili. Da quando, con la riforma dell’autonomia del 2001, ai cittadini spettano tutti gli strumenti di democrazia diretta, non si è tenuta una sola votazione referendaria valida in Alto Adige (ad eccezione dei referendum confermativi del 2014 e del 2022, poiché lo Statuto di Autonomia ne garantisce l’applicazione con regole stabilite da Parlamento italiano: senza quorum di partecipazione e con una soglia di accesso accettabile.

 
Solo i cittadini possono ora creare una democrazia forte e autentica: con un voto a favore di diritti di codecisione praticabili alle elezioni provinciali del 2028.
 
L'Iniziativa per più democrazia OdV farà ora tutto il possibile affinché alle prossime elezioni si formi una maggioranza diversa da quella attuale che rappresenti le aspettative della maggioranza della popolazione in materia di democrazia* e che sia disposta a plasmare la democrazia di conseguenza. Infatti, con la sua concezione della democrazia e di come la determina e pratica, l'attuale maggioranza di governo tradisce le aspettative della maggioranza della popolazione verso la democrazia.* Essa mina la fiducia nella democrazia e nelle istituzioni.
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*- Nel 2009, nel primo referendum propositivo provinciale, l'83,1% dei votanti si è espresso a favore della «Legge migliore sulla democrazia diretta», ovvero 114.884 cittadini!
- In due referendum confermativi (2014 e 2022), una chiara maggioranza dei votanti si è espressa contro la limitazione dei diritti di partecipazione e ha annullato la decisione della maggioranza del Consiglio provinciale.
- In un sondaggio dell'ASTAT del 2022, pubblicato nel dicembre 2022, n. 74, oltre il 70% degli intervistati ha dichiarato che i referendum sono per loro importanti almeno quanto le elezioni, mentre l'11% ha addirittura affermato che sono più importanti.
- A livello europeo, l'aspirazione della popolazione di disporre di diritti di codecisione efficaci e facilmente praticabili è espressa da una percentuale compresa tra il 70 e l'80% degli intervistati.


06/18/2026, 14:26

Was sich in der Woche vom 11. Juni im Landtag abgespielt hat, hat noch einmal deutlicher gemacht: Politik in Südtirol muss von Grund auf erneuert werden. Das kann nur gemeinsam mit den Bürger*innen geschehen. Alles andere geht in die entgegengesetzte Richtung. Auch deshalb ist der direktdemokratische Weg frei zu machen um ein bestehendes fundamentales Recht anwendbar zu machen: Bürger*innen sollen ihre Demokratie selbst gestalten können. Das wird mit den kommenden Landtagswahlen möglich.

Die Demokratie liegt in Südtirol im Argen.

  • Verfassungsrechtlich und ein vom Autonomiestatut vorgegebenes politisches Recht wird den Bürger*innen vorenthalten;
  • es gibt keine Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive – fast ein Drittel des Landtages besteht aus der Landesregierung;
  • Die gewählte Landesregierung vertritt wenig mehr als die Hälfte der Menschen (143.534 = 51%), die an der Landtagswahl teilgenommen haben (290.299). Von der wahlberechtigten Bevölkerung insgesamt aber, vertritt sie nur einen kleinen Teil: nicht mehr als 33,4 % der 429.841 Wahlberechtigten.
  • von den Regierungsparteien wird im Landtag verfassungswidrig (Art. 67 der Verfassung) unter Fraktionszwang abgestimmt;
  • es wird die Einführung des listenübergreifenden Wählens verweigert;
  • ebenso die Briefwahl und die Online-Unterstützung für Volksinitiativen;
  • je nach Bedarf, wird die Autonomie der Gemeinden verletzt;
  • u.a.m..

Wieder hat die SVP bestätigt, was sie schon seit einem Vierteljahrhundert verfassungswidrig praktiziert: den Bürger*innen es unmöglich zu machen, das Mitbestimmungsrecht anzuwenden, das ihnen vom Autonomiestatut garantiert wird. Mit Hilfe nur einer einzigen Stimme, sind die von acht Parteien im Landtag eingebrachten zwei Gesetzentwürfe der Initiative für mehr Demokratie EO durch die regierende Mehrheit abgewiesen worden. An dieser Stelle noch einmal einen herzlichen Dank an die unterstützenden Parteien: TK, SF, Grüne, Die Freiheitlichen, PD/DP, JWA, Wir Bürger, Freie Fraktion und Vita für ihre konsequente Haltung in der Demokratiefrage über alle Unterschiede in den einzelnen Sachfragen hinweg.
 
Diese knappe Mehrheit gegen die beiden Gesetzentwürfe konnte nur mit Lüge und Betrug zustande kommen. 

  • Die zwei Abgeordneten von Fratelli d'Italia haben mit ihrer Ablehnung der zwei Gesetzentwürfe die Verpflichtung gebrochen, die sie 2023 vor den letzten Landtagswahlen den Bürger*innen gegenüber eingegangen waren. Sie hatten sich zusammen mit weiteren acht Parteien verpflichtet, diese nach den Wahlen verabschieden zu wollen. 
  • Die Ablehnung der Gesetzentwürfe erfolgte ohne jede sachliche Begründung und wird von der Regierungsmehrheit mit der Lüge gerechtfertigt, wir hätten gut anwendbare Mitbestimmungs­rechte. Seit den Bürger*innen mit der Autonomiereform von 2001 alle direktdemokratischen Instrumente zustehen, hat es keine einzige gültige Volksabstimmung in Südtirol gegeben (ausgenommen die bestätigenden Referenden von 2014 und 2022, weil das Autonomiestatut ihre Anwendung mit einem außerhalb Südtirol festgelegten Rahmen garantiert: ohne Beteiligungsquorum und mit einer annehmbaren Zugangshürde).

 
Nur die Bürger*innen können jetzt ein starke und echte Demokratie schaffen: mit einer Stimme für anwendbare Mitbestimmungsrechte bei den Landtagswahlen 2028.
Die Initiative für mehr Demokratie EO wird jetzt alles unternehmen, damit bei den nächsten Wahlen eine Mehrheit zustande kommt, die die mehrheitlichen Erwartungen der Bevölkerung an die Demokratie* vertritt und die bereit ist, die Demokratie entsprechend zu gestalten. Denn diese Regierungsmehrheit verrät mit ihrem Demokratieverständnis und in der Frage der Demokratiegestaltung die mehrheitlichen Erwartungen der Bevölkerung an die Demokratie.* Sie untergräbt das Vertrauen in die Demokratie und in die Institutionen.

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*- 2009 haben in der ersten landesweiten Volksabstimmung 83,1 % der Abstimmenden für das Bessere Gesetz zur Direkten Demokratie gestimmt, 114.884 Bürger*innen!
- in zwei Landesreferenden (2014 und 2022) hat sich jeweils eine klare Mehrheit der Abstimmenden gegen die Einschränkung der Mitbestimmungsrechte ausgesprochen und die Entscheidung der Landtagsmehrheit aufgehoben;
- in einer Umfrage des ASTAT im Jahr 2022, publiziert im Dezember 2022, Nr. 74, haben über 70 % der Befragten angegeben, dass Volksabstimmungen für sie mindestens gleich wichtig sind, wie Wahlen, 11 % davon meinten sogar, sie seien wichtiger.
- Europaweit liegt der Wunsch der Bevölkerung nach wirksamen und gut anwendbaren Mitbestimmungs­rechten zwischen 70 und 80% der Befragten.


05/29/2026, 10:30

Am 10. und 11. Juni wird im Landtag über die zwei von der Initiative für mehr Demokratie ausgearbeitete Gesetzentwürfe abgestimmt, mit denen Änderungen am geltenden Gesetz vorgenommen werden sollen. Es handelt sich dabei um die mindestnötigen Voraussetzungen, um die Instrumente Direkter Demokratie endlich anwenden zu können. Weil die Vorschläge nicht als Volks­begehren eingebracht werden konnten, wurden sie acht Parteien übergeben, die sich vor den letzten Wahlen verpflichtet haben, sie im Landtag zur Behandlung zu bringen. Zu Beginn der Behandlung hat sich im Oktober eine absolute Mehrheit von 18 Stimmen für die beiden Gesetzentwürfe abgezeichnet. Arno Kompatscher hat ihre Ablehnung angekündigt, zusammen mit FdI, die damit gegenüber den Bürger*innen wortbrüchig geworden sind. Die FdI hatten vor den letzten Wahlen, zusammen mit acht weiteren Parteien, versprochen, die Gesetzentwürfe verabschieden zu wollen. Auch Ulli Mair wurde nahegelegt, ihre unterstützende Unterschrift für die Gesetzentwürfe zurückzuziehen. Sie steht unbeirrt zu ihrem Wort.

Folglich drohte die SVP in die Minderheit zu geraten, weshalb eine Vertagung der Behandlung beschlossen wurde. Die SVP wollte Zeit gewinnen, die Opposition hoffte auf einen Kompromiss. An einem Arbeitstisch sollte eine Verständigung über die Vorschläge erfolgen. Zustande gekommen ist ein einziges Treffen ohne der Rahmen zu sein für ein ernsthaftes Arbeiten an den Vorschlägen und umso weniger für eine Verständigung. Da es sich bei den Vorschlägen der Initiative um Änderungen des geltenden Landesgesetzes 22/2018 handelt, die absolut notwendig sind, um die Mitbestimmungs­rechte ausüben zu können, waren verschlechternde Kompromisse samt teilweiser Ablehnung der Vorschläge erklärtermaßen vorweg ausgeschlossen.

Weitere Verzögerungen haben keinen Sinn, der Landtag soll sich jetzt entscheiden. Entweder werden alle vorgeschlage­nen mindest­notwendigen Änderungen ohne Ausnahme umgesetzt oder die Mitbestimmungsrechte bleiben weiterhin nicht anwendbar. Diese stehen den Bürger*innen laut Autonomiestatut seit 2001 zu und nur mit diesen Rechten wird die Demokratie in Südtirol zu einer vollwertigen.
Die notwendigen Änderungen sind:

  • die explizite Erklärung der Zulässigkeit von Volksabstimmungen über Regierungsformgesetze (Wahlgesetz, Gesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation);
  • eine fachlich qualifizierte und von jeder lokalen Einflussnahme unabhängige Kommission zur Prüfung der Zulässigkeit;
  • eine Neufestlegung der Aufgabe der Kommission anhand der Regelung, wie sie im LG 11/2005 vorgesehen war;
  • die Einführung einer Rechtsschutzversicherung für die Promotoren um das Rekursrecht zu garantieren;
  • eine Senkung und Staffelung der Unterschriftenhürden, wie das Autonomiestatut sie nahelegt;
  • die Einführung der Online-Unterschriftensammlung;
  • die Erweiterung des Kreises derer, die berechtigt sind, die Unterschriften zu beglaubigen;
  • die Möglichkeit in jeder Gemeinde des Landes unterschreiben zu können;
  • eine amtlich neutrale Information, wenn direktdemokratische Instrumente von Bürger*innen genutzt werden, so wie über die Arbeiten im Landtag berichtet wird;
  • entsprechend den Vorgaben des Autonomiestatutes, das Recht von sieben Landtagsabgeordneten, ein Referendum zu einem einfachen Landesgesetz zu veranlassen.

Folgende Landtagsabgeordnete haben im Oktober 2025 die Annahme dieser Gesetzesänderungen und die Gewährleistung der dazu erforderlichen absoluten Mehrheit von 18 Stimmen angekündigt:

  1. Myriam Atz
  2. Andreas Colli
  3. Brigitte Foppa
  4. Renate Holzeisen
  5. Sven Knoll
  6. Paul Köllensperger
  7. Ulli Mair
  8. Andreas Leiter Reber
  9. Zeno Oberkofler
  10. Alex Ploner
  11. Franz Ploner
  12. Hannes Rabensteiner
  13. Sandro Repetto
  14. Maria Elisabeth Rieder
  15. Madeleine Rohrer
  16. Thomas Widmann
  17. Jürgen Wirth Anderlan
  18. Bernhard Zimmerhofer

Vielleicht überlegt es sich doch noch jemand von den übrigen 17 Abgeordneten, ob es sich nicht eher lohnen würde, für die Anwendbarkeit der im Autonomiestatut festgeschriebe­nen politischen Mitbestimmungsrechte der Bürger*innen in unserem Land zu stimmen, anstatt aus Treue zur Partei oder zum Regierungslager weiter ihr politisches Recht vorenthalten zu wollen und dafür zu riskieren, in der Minderheit zu landen.

Brief an die Landtagsabgeordneten Mai 2026


05/26/2026, 10:58

Hier vorerst zur Erinnerung, weil seit Abgabe der Petition 8 Monate vergangen sind. Es folgt in den nächsten Tagen, dass Ärger und Frust mit einer halbwertigen Demokratie in Südtirol jetzt im Juni ein Ende haben können.

Während die Schweiz vor Kurzem über die Senkung der Rundfunkgebühren abgestimmt und diese für einen qualitativ wertvollen Dienst abgelehnt hat und in diesem Jahr noch drei Mal über Fragen abstimmen wird, die den Menschen wichtig sind - in den 26 Schweizer Kantonen waren es 2025 an die 100, finden in Südtirol seit 2015 keine Volksabstimmungen mehr statt. Ausgenommen ist das bestätigenden Referendum von 2014 und 2022, weil es für dieses im Autonomiestatut einen klaren, außerhalb Südtirol festgelegten Rahmen gibt, der seine Anwendung garantiert: eine zugängliche Hürde und kein Quorum. Die Dringlichkeit von Volksabstim­mungen auch in Südtirol wird immer wieder offensichtlich. So wie vor 20 Jahren schon mit dem leidigen Thema Flugplatz, so jetzt wieder mit der Farce „Bettenstopp“. In beiden Fällen war und ist die Haltung in der Bevölkerung klar. In beiden Fällen musste und muss sie ohnmächtig zusehen, wie mit Täuschung die Interessen Weniger durchgesetzt werden. Eine Demokratie, die nicht zulässt, dass Bürger*innen auch selbst politische Entscheidungen treffen können, sondern nur alle fünf Jahre mehr schlecht als recht festlegen, wer in den nächsten fünf Jahren entscheidet, ist sicher nur halb so viel wert, wie eine, in der alle mitentscheiden können – sie ist halbwertig.

Ob Volksabstimmungen auf Landes- und Gemeindeebene stattfinden können, das bestimmt mit deren Regelung allein die politische Mehrheit im Land, sprich, die SVP. Insbesondere hat der Landeshauptmann persönlich mit einer einfachen Verfügung den Kreis derer eingeschränkt, die berechtigt sind, die Unterstützungsunterschriften zu beglaubigen und damit dafür gesorgt, dass selbst das schwächste der direktdemokratischen Instrumente, das Volksbegehren, nicht mehr anwendbar ist. Obwohl 2022 die von der SVP beschlossene Abschaffung des Referendums über einfache Landesgesetze mit einem Referendum von der Bevölkerung klar abgelehnt wurde (mit 76 %), hat die SVP nachträglich mit einer Halbierung der Antragsfrist dafür gesorgt, dass es de facto nicht mehr anwendbar ist. Bisher hat die SVP alle Versuche, die Mitbestimmungs­rechte anwendbar zu machen, vom Tisch gefegt. So auch im vergangenen Sommer im Regionalrat, wo sie einen Beschlussantrag abgelehnt hat, mit dem Volksabstimmungen auf Gemeinde­ebene wieder möglich gemacht werden sollten.


10/24/2025, 09:06

„Handwerkliche Mängel“? Diese gibt es nicht! Begleitbericht lesen!
Verhandlung zwischen Mehr- und Minderheit beginnt noch diese Woche.

Am 8./9. Oktober haben 8 Parteien die von ihnen eingebrachten Gesetzentwürfe der Initiative für mehr Demokratie im Plenum des Landtages zur Behandlung gebracht, um die Mitbestimmung für die BürgerInnen endlich anwendbar zu machen.
In dieser Absicht geeint, ist die Minderheit (Opposition) mit 18 Stimmen zur Mehrheit geworden und hätten die zwei Gesetzesvorschläge verabschiedet werden können.
Der Landeshauptmann hingegen lehnt beide Gesetzentwürfe wegen angeblicher „handwerklicher Mängel“ ab. Es genügt aber, die Berichte zu den Gesetzentwürfen zu lesen, um zu verstehen, dass es diese Mängel nicht gibt.
Im Einvernehmen mit der „Opposition“ ist, für einen Versuch der Verständigung, die Vertagung beschlossen worden. Da es um die mindestnotwendigen Änderungen zur Anwendbarkeit des Landesgesetzes 22/2018 geht, ist ein Kompromiss ausgeschlossen, wenn er diese wieder verschlechtern oder verhindern würde.
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Wie in den Medien berichtet, hat am 8./9. Oktober die Behandlung der beiden Gesetzentwürfe der Initiative für mehr Demokratie begonnen, die von 8 (!) Parteien Ende 2023 im Landtag eingebracht worden sind. Sie hatten sich vor den Wahlen 2023 verpflichtet, das Gesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation so weit in Ordnung zu bringen, dass die Mitbestimmungsrechte nach 25 Jahren endlich anwendbar werden. Die beiden Gesetzentwürfe sollten 2022 als Volksbegehren im Landtag eingebracht werden, sind aber, durch eine willkürliche Erschwerung der Unterstützung durch den Landeshauptmann, an der ohnehin zu hohen Hürde gescheitert.

Der reine Anstand hätte es, angesichts eines von 34 Organisationen unterzeichneten Offenen Briefes zur Problematik und über tausend Unterstützern einer einschlägigen Petition, geboten, mindestens jetzt eine Aussprache anzubieten, um auf die Vorwürfe und Vorschläge konstruktiv einzugehen.
Aber schon selbst die Behandlung im Plenum des Landtages hätte nicht stattfinden sollen, nachdem im Gesetzgebungsausschuss eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vorschlägen abgelehnt worden ist. Die 8 Parteien haben sie dennoch möglich gemacht: Sie haben dafür, in der ihnen als Opposition zustehenden Zeit, die Behandlung ihrer eigenen Anträge zurückgezogen. Die Regierungsmehrheit hat dazu nichts anderes zu bieten, als die Forderung nach Rückzug der beiden Gesetzentwürfe.

Die Regierungsmehrheit hat nicht mit dieser Entschlossenheit für dieses Ziel: „Endlich Mitbestimmung für die BürgerInnen!“ gerechnet. So ist die „Minderheit“ mit 18 Stimmen zur Mehrheit geworden!

Der Landeshauptmann ließ gleich zu Beginn der Behandlung wissen, dass die SVP die beiden Gesetzentwürfe wegen „handwerklicher Mängel!“ ablehnen würde, ohne auch nur im geringsten auf den Grund ihrer Einbringung und auf das, was sie vorschlagen, einzugehen. „Handwerkliche Mängel“ können nur festgestellt werden, wenn der Begleitbericht zum Gesetzentwurf nicht zur Kenntnis genommen wird. Diese Mängel gibt sie schlicht und einfach nicht, weshalb diese Begründung der Ablehnung wie ein Versuch der Verunsicherung und Diskreditierung wirkt. Jedenfalls ist im Einvernehmen mit der „Opposition“ die Vertagung beschlossen worden, um einen Versuch der Verständigung zu unternehmen. Die Treffen zwischen Mehr- und Minderheit beginnen dazu noch in dieser Woche.

Die von den 8 Parteien eingegangene Verpflichtung, die zwei Gesetzentwürfe vollinhaltlich in Kraft zu setzen, weil sie ohnehin nur die mindestnotwendigen Änderungen beinhalten, schließt jeden Kompromiss aus, sofern dieser die Anwendbarkeit verschlechtert oder wieder gar verhindern würde.

Dank spricht die Initiative für mehr Demokratie EO den 8 Parteien aus (Team K, Süd-Tiroler Freiheit, Grüne verdi verc, Freiheitliche, Freie Fraktion, Wir Bürger, PD, JWA), die die eingegangene Verpflichtung den BürgerInnen gegenüber sehr ernst nehmen, und unter diesen besonders den Ersteinbringern der beiden Gesetzentwürfe, Brigitte Foppa und Alex Ploner. Insbesondere danken wir der Landesrätin Ulli Mair, die trotz ihrer Zugehörigkeit zur Landesregierung zu ihrem Wort steht und damit ihre Gewissensentscheidung über den reinen Machterhalt gestellt hat. Der Landtagsabgeordneten Renate Holzeisen zollen wir Respekt, die ihren Bedenken zur Sache mit einem eigenen Gesetzentwurf zur freien Information begegnet und ihre befürwortende Stimme angekündigt hat. Anerkennung gebührt dem Landtagsabgeordneten Thomas Widmann für seine Offenheit gegenüber dem Thema. Fratelli d'Italia haben die den BürgerInnen gegenüber eingegangene Verpflichtung gebrochen und damit jede Glaubwürdigkeit verloren.


10/08/2025, 07:15

Übergabe des Offenen Briefes von 34 Organisationen und einer Petition von 1.054 Bürgerinnen und Bürger an den Landtagspräsidenten Arnold Schuler.

Gefordert wird eine freie, nicht an Vorgaben einer Partei gebundene Abstimmung über die zwei Gesetzentwürfe, die von 8 Parteien eingebracht worden sind, um die Mitbestimmungsrechte endlich anwendbar zu machen.

Übergabe der PetitionHeute, Dienstag 7.10., ist, im Hinblick auf den Beginn der Behandlung der zwei Gesetzentwürfe, dem Landtagspräsidenten Arnold Schuler die Petition übergeben worden. Die ihm im Namen von 34 Organisationen und 1.054 BürgerInnen überbrachte Botschaft:
- Seit 24 Jahren wird den Südtiroler BürgerInnen die Anwendung eines verfassungsrechtlich garantierten Rechtes vorenthalten. Exemplarisch sei die Einschränkung des Kreises der Beglaubigungsberechtigten genannt. 15 Jahre lang konnten Lehrpersonen und Sanitätspersonal als Beamte anstandslos diese Funktion erfüllen, 2021 hat ihnen der Landeshauptmann selbst diese Zuständigkeit entzogen. Damit war selbst die Nutzung des schwächsten Instrumentes, des Volksbegehrens, nicht mehr möglich. Zur gleichen Zeit ist in Italien die Online-Unterschriftensammlung eingeführt worden! Aus diesem Grund haben 8 Parteien die von uns ausgearbeiteten Gesetzentwürfe im Landtag eingebracht.

- In einem Offenen Brief verlangen 34 Organisationen und 1.054 Bürgerinnen und Bürger in einer Petition, dass mit der Verabschiedung der zwei jetzt im Landtag zur Behandlung kommenden Gesetzentwürfe, die mindestnotwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um die vom Autonomiestatut vorgesehenen Instrumente anwendbar zu machen.

- Wir verlangen, dass, so wie es die Verfassung vorschreibt und entsprechend dem Recht der Landtagsabgeordneten, wie es auf der Webseite des Landtages formuliert ist, abgestimmt wird:
"Die Landtagsabgeordneten üben ihr Mandat frei aus, das heißt, sie sind rechtlich an keine Vorgaben von Parteien oder Interessengruppen gebunden, da jede/jeder die gesamte Bevölkerung vertritt. Dieses freie Mandat, wie es in Art. 67 der italienischen Verfassung steht, ist ein Prinzip, das für repräsentative Demokratien typisch ist."

- Sollte auch dieses Mal die regierende Mehrheit mit der Ablehnung der zwei Gesetzentwürfe die Anwendbarkeit der direktdemokratischen Instrumente verhindern, dann muss diese damit rechnen, dass Südtirols BürgerInnen den Weg vor den Europäischen Gerichtshof und die UNO-Menschenrechtskommission nicht scheuen werden, um ihr Recht einzuklagen. Beispiel sind uns die italienischen Staatsbürger Michele De Lucia und Mario Staderini, die 2022 mit der Einführung der Online-Unterschriftensammlung die Anwendbarkeit des von der Verfassung vorgesehenen Referendumsrechtes vor der UNO-Menschenrechtskommission erstritten haben.

- Überdies stehen in drei Jahren wieder Landtagswahlen bevor!

Die Behandlung der Gesetzentwürfe wird höchstwahrscheinlich morgen, Donnerstag 9.10. Vormittag, beginnen. Um 9:30 Uhr hat heute dazu im Landtag eine Pressekonferenz mit den 8 Parteien statt, die die Gesetzentwürfe eingebracht haben.


10/06/2025, 07:16

Einen großen und ganz herzlichen Dank allen, die die Petition unterschrieben und geholfen haben, die 1.000der Marke zu erreichen!!
Vor einer Woche noch haben wir gebangt, entscheiden zu müssen, ob es nicht kontraproduktiv ist 5-600 Unterschriften im Landtag abzugeben. Bei über 1.000 ist das keine Frage mehr.
Für morgen, Dienstag, 14:15 Uhr ist jetzt die Übergabe an den Landtagspräsidenten Arnold Schuler angesetzt.
Unsere Botschaft an ihn ist:
- Seit 24 Jahren wird den Südtiroler BürgerInnen die Anwendung eines verfassungsrechtlich garantierten Rechtes vorenthalten. Exemplarisch sei die Einschränkung des Kreises der Beglaubigungsberechtigten genannt. 15 Jahre lang konnten Lehrpersonen und Sanitätspersonal als Beamte anstandslos diese Funktion erfüllen, 2021 hat ihnen der Landeshauptmann selbst diese Zuständigkeit entzogen. Damit war selbst die Nutzung des schwächsten Instrumentes, des Volksbegehrens, nicht mehr möglich. Zur gleichen Zeit ist in Italien die Online-Unterschriftensammlung eingeführt worden! Aus diesem Grund haben 8 Parteien die von uns ausgearbeiteten Gesetzentwürfe im Landtag eingebracht.
- In einem Offenen Brief verlangen 34 Organisationen und 1.048 Bürgerinnen und Bürger mit einer Petition, dass mit der Verabschiedung der zwei jetzt im Landtag zur Behandlung kommenden Gesetzentwürfe, die mindestnotwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um die vom Autonomiestatut vorgesehenen Instrumente anwendbar zu machen.
- Wir verlangen, dass, so wie es die Verfassung vorschreibt und entsprechend dem Recht der Landtagsabgeordneten, wie es auf der Webseite des Landtages formuliert ist, abgestimmt wird:
"Die Landtagsabgeordneten üben ihr Mandat frei aus, das heißt, sie sind rechtlich an keine Vorgaben von Parteien oder Interessengruppen gebunden, da jede/jeder die gesamte Bevölkerung vertritt. Dieses freie Mandat, wie es in Art. 67 der italienischen Verfassung steht, ist ein Prinzip, das für repräsentative Demokratien typisch ist."
- Sollte auch dieses Mal die regierende Mehrheit mit der Ablehnung der zwei Gesetzentwürfe die Anwendbarkeit der direktdemokratischen Instrumente verhindern, dann muß diese damit rechnen, dass Südtirols BürgerInnen den Weg vor den Europäischen Gerichtshof und die UNO-Menschenrechtskommission nicht scheuen werden, um ihr Recht einzuklagen. Beispiel sind uns die italienischen Staatsbürger Michele De Lucia und Mario Staderini, die 2022 mit der Einführung der Online-Unterschriftensammlung die Anwendbarkeit des von der Verfassung vorgesehenen Referendumsrechtes vor der UNO-Menschenrechtskommission erstritten haben.
- Überdies stehen in drei Jahren wieder Landtagswahlen bevor!

Die Behandlung der Gesetzentwürfe wird am Mittwoch, 8.10. beginnen. Wer Zeit und Lust hat, kann sie von der Publikumstribüne aus verfolgen. Wir können die genaue Uhrzeit noch mitteilen.
Ihnen allen nochmals herzlichen Dank und Gruß
i.A. des Vorstandes der Initiative,
Stephan Lausch


10/02/2025, 12:51

Liebe Alle,
die ihr Euch mit der Petition an den Landtag wendet! Wir bedanken uns ganz herzlich für Eure Unterstützung!
Das Instrument der Petition (mit der Wahl 2028) ist momentan das einzige Instrument, das uns geblieben ist, um unserem Willen zur Mitbestimmung Geltung zu verschaffen. Mit massiver Beteiligung lässt sich aber auch damit etwas bewegen.

Deshalb bitten wir Euch heute, 4 Tage vor dem Abschluss der Petition, uns zu helfen, die 1.000der Marke zu überschreiten.
Wenn jede/r von Euch auch nur einen Menschen bewegen kann, bis zum Sonntag, 5. Oktober, die Petition über den Link openpetition.eu/!kmgmh zu unterschreiben, dann schaffen wir es leicht.
Die Unterschriften werden am Mittwoch, den 8.10. dem Landtagspräsidenten Arnold Schuler übergeben.

Mit unserer Unterschrift verlangen wir vom Landtag, dass die vom Autonomiestatut vorgesehenen Mitbestimmungsrechte in der Oktober-Session nach 24 Jahren endlich anwendbar gemacht werden!
Die Demokratie ist die Gesundheit unserer Gesellschaft. Gesund ist sie aber nur, wenn wir BürgerInnen mit ihr das erste und das letzte Wort haben!

Für die Initiative für mehr Demokratie
Stephan Lausch


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