Wir wollen endlich die vom Autonomiestatut garantierten politischen Mitbestimmungsrechte anwenden

Petition is addressed to
Südtiroler Landtag

876 Signatures

The petition is denied.

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The petition is denied.

  1. Launched September 2025
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

News

05/26/2026, 10:58

Hier vorerst zur Erinnerung, weil seit Abgabe der Petition 8 Monate vergangen sind. Es folgt in den nächsten Tagen, dass Ärger und Frust mit einer halbwertigen Demokratie in Südtirol jetzt im Juni ein Ende haben können.

Während die Schweiz vor Kurzem über die Senkung der Rundfunkgebühren abgestimmt und diese für einen qualitativ wertvollen Dienst abgelehnt hat und in diesem Jahr noch drei Mal über Fragen abstimmen wird, die den Menschen wichtig sind - in den 26 Schweizer Kantonen waren es 2025 an die 100, finden in Südtirol seit 2015 keine Volksabstimmungen mehr statt. Ausgenommen ist das bestätigenden Referendum von 2014 und 2022, weil es für dieses im Autonomiestatut einen klaren, außerhalb Südtirol festgelegten Rahmen gibt, der seine Anwendung garantiert: eine zugängliche Hürde und kein Quorum. Die Dringlichkeit von Volksabstim­mungen auch in Südtirol wird immer wieder offensichtlich. So wie vor 20 Jahren schon mit dem leidigen Thema Flugplatz, so jetzt wieder mit der Farce „Bettenstopp“. In beiden Fällen war und ist die Haltung in der Bevölkerung klar. In beiden Fällen musste und muss sie ohnmächtig zusehen, wie mit Täuschung die Interessen Weniger durchgesetzt werden. Eine Demokratie, die nicht zulässt, dass Bürger*innen auch selbst politische Entscheidungen treffen können, sondern nur alle fünf Jahre mehr schlecht als recht festlegen, wer in den nächsten fünf Jahren entscheidet, ist sicher nur halb so viel wert, wie eine, in der alle mitentscheiden können – sie ist halbwertig.

Ob Volksabstimmungen auf Landes- und Gemeindeebene stattfinden können, das bestimmt mit deren Regelung allein die politische Mehrheit im Land, sprich, die SVP. Insbesondere hat der Landeshauptmann persönlich mit einer einfachen Verfügung den Kreis derer eingeschränkt, die berechtigt sind, die Unterstützungsunterschriften zu beglaubigen und damit dafür gesorgt, dass selbst das schwächste der direktdemokratischen Instrumente, das Volksbegehren, nicht mehr anwendbar ist. Obwohl 2022 die von der SVP beschlossene Abschaffung des Referendums über einfache Landesgesetze mit einem Referendum von der Bevölkerung klar abgelehnt wurde (mit 76 %), hat die SVP nachträglich mit einer Halbierung der Antragsfrist dafür gesorgt, dass es de facto nicht mehr anwendbar ist. Bisher hat die SVP alle Versuche, die Mitbestimmungs­rechte anwendbar zu machen, vom Tisch gefegt. So auch im vergangenen Sommer im Regionalrat, wo sie einen Beschlussantrag abgelehnt hat, mit dem Volksabstimmungen auf Gemeinde­ebene wieder möglich gemacht werden sollten.


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