Wir wollen endlich die vom Autonomiestatut garantierten politischen Mitbestimmungsrechte anwenden

La petizione va a
Südtiroler Landtag

876 Firme

La petizione è stata respinta

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  1. Iniziato settembre 2025
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Petizione indirizzata a: Südtiroler Landtag

Diese Mitbestimmungsrechte werden uns vom Autonomiestatut garantiert. Wir leben nicht, wie immer behauptet wird, in einer nur parlamentarischen Demokratie. Nein, die Reform des Autonomiestatuts 2001 (Art. 47) hat uns Bürgerinnen und Bürgern mit dem Instrument der Volksabstimmung auch zu Gesetzgebern gemacht und uns die Kontrolle über die Gesetze des Landtags übertragen. Die SVP verhindert jedoch mit betrügerischen Mitteln seit 24 Jahren die Anwendung dieses demokratischen Rechts. Das geschieht, obwohl – wie auch in anderen europäischen Ländern – über 70 % der Bevölkerung in Südtirol zwischen 18 und 80 Jahren angeben, dass Volksabstimmungen für sie mindestens genauso wichtig sind, wie Wahlen (siehe ASTAT-Umfrage im Nov. 2022).

Ein erstes Landesgesetz zur Direkten Demokratie wurde 2005 erlassen und ein neues 2018. Beide weisen Mängel auf, aufgrund derer ihre Anwendung immer wieder gescheitert ist. Deshalb haben 2023 acht Parteien zwei von der Initiative für mehr Demokratie ausgearbeitete Gesetzentwürfe eingebracht, die jetzt Anfang Oktober im Plenum des Landtages behandelt werden. Mit ihnen sollen jene mindestnotwendigen Änderungen am geltende Landesgesetz zur Direkten Demokratie vorgenommen werden, die nötig sind, damit es effektiv anwendbar wird.

Diese Forderung richten in einem Offenen Brief (Link zum Offenen Brief) bislang 29 Organisationen an die Abgeordneten des Südtiroler Landtages. Wir zählen darauf, dass auch möglichst viele Bürgerinnen und Bürger diese Petition an den Landtag unterschreiben. Wenn eine beeindruckende Zahl sie unterstützt, dann wird der Landtag um diese Forderung nicht herumkommen und uns ist endlich eine vervollständigte Demokratie gesichert.

Die verlangten Abänderungen im einzelnen sind:
Mit dem Gesetzentwurf I

  • wird festgeschrieben, dass Volksinitiativen betreffend die Materie laut Art. 47 Autonomiestatut (Regierungsformgesetze = Wahlgesetz und Gesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation) zulässig sind. Das wird seit 2020 von der Kommission der Landesregierung, die über die Zulässigkeit der Anträge auf Volksabstimmung entscheidet, anders als bisher aus zweifelhaften Gründen abgelehnt;
  • wird die Neuzusammensetzung dieser Kommission festgelegt. Dies erfolgt entsprechend den verfassungsrechtlichen Bedenken zur Einsetzung von lokalen Richtern und entsprechend der Regelung in den übrigen Regionen Italiens. Durch sie wird einer Befangenheit vorgebeugt und somit unter anderem das Rekursrecht gewährleistet;
  • wird die Aufgabe dieser Kommission genau definiert und eingegrenzt.

Die Begründungen zu den genannten Elementen sind ausführlich im hier verlinkten Bericht beschrieben.
Gesetzentwurf II sieht vor:

  • die Einführung der Online-Unterschriftensammlung so wie sie schon auf staatlicher Ebene genutzt werden kann;
  • die Absenkung bzw. Staffelung der Anzahl erforderlicher Unterschriften nach Wichtigkeit und Wirksamkeit der einzelnen direktdemokratischen Instrumente;
  • die Erweiterung des Kreises der Personen, die zur Beglaubigung von Unterschriften berechtigt sind;
  • dass Bürgerinnen und Bürger in jeder Südtiroler Gemeinde ihre Unterstützungs­unterschrift leisten können und nicht nur in der Wohnsitzgemeinde;
  • eine ausreichende Information der BürgerInnen über eingebrachte Volksinitiativen und Referenden.

Die Erläuterungen zu den genannten Elementen sind ausführlich im hier verlinkten Begleitbericht beschrieben.

Motivazioni:

Wir, die Initiative für mehr Demokratie, setzen uns seit 1994 in Südtirol für eine Demokratie ein, die mit den Instrumenten der direkten, partizipativen und digitalen Demokratie vervollständigt ist (siehe Toblacher Demokratie-Manifest).

Seit 1994 betrügt die SVP die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes um die politischen Rechte, die ihnen vom Autonomiestatut (ab 2001) garantiert werden.

  • 1997 mit der Intervention in Rom gegen die Einführung der Volksinitiative, die mit den Stimmen von drei SVP-"Dissidenten" im Regionalrat beschlossen wurde;
  • 2005 mit einem Gesetz, das ein Beteiligungsquorum von 40 % vorgesehen hat und an dem 2009 die ersten landesweiten Volksabstimmungen gescheitert sind;
  • 2013 mit einem neuen Landesgesetz zur Direkten Demokratie, mit dem keine Volksabstimmungen mehr hätten stattfinden können, gegen das wir das Referendum ergriffen haben, das die Kommission der Landesregierung mit perfiden Argumenten versucht hat zu verhindern, das aber aufgrund eines Gerichtsentscheids stattfinden konnte und mit dem das Gesetz von den Südtirolern abgelehnt worden ist;
  • 2018 mit einem neuen Landesgesetz zur Direkten Demokratie, das schon bei seiner Entstehung mit Bürgerbeteiligung gravierende Mängel aufgewiesen hat und das bei der Verabschiedung im Landtag noch einmal massiv verschlechtert worden ist;
  • 2021 mit dem schwer verständlichen Versuch der SVP das eben erst in Anbetracht der Nähe der Landtagswahlen (2018) eingeführte Referendum über Landesgesetze wieder abzuschaffen, was erneut, nach einem unverschämten Versuch der Kommission es zu verhindern, mit einem Referendum von den Bürgerinnen und Bürger vereitelt worden ist;
  • 2022 mit einer drastischen Einschränkung des Kreises derer, die bisher berechtigt waren, die Unterschriften zur Unterstützung von Volksinitiativen und -begehren entgegen zu nehmen;
  • 2023 mit der Halbierung von 20 auf 10 Tage der Einreichfrist für die Durchführung eines Referendums über Landesgesetze - um nur die gravierendsten Betrugsfälle zu nennen.

Normalerweise werden Landesgesetze erlassen, um angewandt zu werden. Im Fall der „Direkten Demokratie“ offenbar nicht. Es ist mehrmals geändert worden oder sollte geändert werden. Jedes Mal ist es oder wäre es nicht anwendbar geblieben. Offensichtlich sollte nur der Schein gewahrt werden, um verkünden zu können, wir hätten damit "ein schönes und gutes Gesetz, dem man Zeit geben muss, sich zu bewähren" (so der Fraktionsvorsitzende der SVP am 20.9.2024).

Es reicht! Wir lassen uns diesen fortgesetzten Betrug nicht gefallen. Verbreitet und unterschreibt die Petition mit der Forderung, das Landesgesetz zur Direkten Demokratie 22/2018 endlich anwendbar zu machen.

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Dati della petizione

Petizione avviata: 03/09/2025
La raccolta termina: 05/10/2025
Regione: Provincia autonoma di Bolzano
Categorie: Diritti civili

Novità

  • Ciò che è accaduto in Consiglio provinciale nella settimana dell'11 giugno ha messo ancora più in evidenza la necessità di rinnovare la politica in Alto Adige dalle fondamenta. Questo può avvenire solo insieme ai cittadini. Altrimenti si va nella direzione opposta. Anche per questo motivo è necessario spianare la strada alla democrazia diretta per rendere praticabile un diritto fondamentale già esistente: i cittadini devono poter plasmare la propria democrazia. Ciò sarà possibile con le prossime elezioni provinciali.
    La democrazia in Alto Adige versa in uno stato deplorevole.

    • Ai cittadini viene negato un diritto politico sancito dalla Costituzione e dallo Statuto di Autonomia;
    • non esiste separazione dei poteri tra legislativo ed esecutivo – quasi un terzo del Consiglio provinciale è composto da membri della Giunta provinciale;
    • la Giunta provinciale eletta rappresenta poco più della metà delle persone (143.534 = 51%) che hanno partecipato alle elezioni provinciali (290.299). Tuttavia, rispetto alla popolazione avente diritto di voto nel suo complesso, rappresenta solo una piccola parte: non più del 33,4% dei 429.841 aventi diritto di voto;
    • i partiti di governo votano in Consiglio provinciale in modo incostituzionale (art. 67 della Costituzione) sotto la disciplina di partito;
    • viene negata l’introduzione del voto trasversale alle liste
    • così come il voto per corrispondenza e il sostegno online alle iniziative popolari;
    • a seconda delle necessità, viene violata l’autonomia dei comuni;
    • e altro ancora.

    Ancora una volta l’SVP ha confermato ciò che pratica in modo incostituzionale da un quarto di secolo: impedisce ai cittadini di esercitare il diritto di partecipazione loro garantito dallo Statuto di Autonomia. Con l’appoggio di un solo voto, i due disegni di legge presentati da otto partiti nel Consiglio provinciale elaborati dall’associazione Iniziativa per più democrazia OdV sono stati respinti dalla maggioranza di governo con l'apporto di un voto venuto dell'opposizione (Widmann).
    Un sentito ringraziamento va ai partiti che hanno sostenuto l'Iniziativa: TK, SF, Verdi, Die Freiheitlichen, PD/DP, JWA, Noi Cittadini, Gruppo Libero e Vita per la loro posizione coerente sulla questione democratica, al di là di tutte le differenze sulle singole questioni concrete.
     
    Questa stretta maggioranza contro i due disegni di legge si è potuta concretizzare solo con la menzogna e l'inganno.

    • I due consiglieri di Fratelli d'Italia, respingendo i due disegni di legge, hanno tradito l'impegno preso con i cittadini nel 2023, prima delle ultime elezioni provinciali. Insieme ad altri otto partiti, si erano infatti impegnati ad approvarli dopo le elezioni.
    • La bocciatura dei disegni di legge è avvenuta senza alcuna motivazione oggettiva e la maggioranza di governo ha giustificato la propria scelta con la menzogna secondo cui disporremmo già di diritti di partecipazione ben praticabili. Da quando, con la riforma dell’autonomia del 2001, ai cittadini spettano tutti gli strumenti di democrazia diretta, non si è tenuta una sola votazione referendaria valida in Alto Adige (ad eccezione dei referendum confermativi del 2014 e del 2022, poiché lo Statuto di Autonomia ne garantisce l’applicazione con regole stabilite da Parlamento italiano: senza quorum di partecipazione e con una soglia di accesso accettabile.

     
    Solo i cittadini possono ora creare una democrazia forte e autentica: con un voto a favore di diritti di codecisione praticabili alle elezioni provinciali del 2028.
     
    L'Iniziativa per più democrazia OdV farà ora tutto il possibile affinché alle prossime elezioni si formi una maggioranza diversa da quella attuale che rappresenti le aspettative della maggioranza della popolazione in materia di democrazia* e che sia disposta a plasmare la democrazia di conseguenza. Infatti, con la sua concezione della democrazia e di come la determina e pratica, l'attuale maggioranza di governo tradisce le aspettative della maggioranza della popolazione verso la democrazia.* Essa mina la fiducia nella democrazia e nelle istituzioni.
    -----------
    *- Nel 2009, nel primo referendum propositivo provinciale, l'83,1% dei votanti si è espresso a favore della «Legge migliore sulla democrazia diretta», ovvero 114.884 cittadini!
    - In due referendum confermativi (2014 e 2022), una chiara maggioranza dei votanti si è espressa contro la limitazione dei diritti di partecipazione e ha annullato la decisione della maggioranza del Consiglio provinciale.
    - In un sondaggio dell'ASTAT del 2022, pubblicato nel dicembre 2022, n. 74, oltre il 70% degli intervistati ha dichiarato che i referendum sono per loro importanti almeno quanto le elezioni, mentre l'11% ha addirittura affermato che sono più importanti.
    - A livello europeo, l'aspirazione della popolazione di disporre di diritti di codecisione efficaci e facilmente praticabili è espressa da una percentuale compresa tra il 70 e l'80% degli intervistati.

  • Was sich in der Woche vom 11. Juni im Landtag abgespielt hat, hat noch einmal deutlicher gemacht: Politik in Südtirol muss von Grund auf erneuert werden. Das kann nur gemeinsam mit den Bürger*innen geschehen. Alles andere geht in die entgegengesetzte Richtung. Auch deshalb ist der direktdemokratische Weg frei zu machen um ein bestehendes fundamentales Recht anwendbar zu machen: Bürger*innen sollen ihre Demokratie selbst gestalten können. Das wird mit den kommenden Landtagswahlen möglich.

    Die Demokratie liegt in Südtirol im Argen.

    • Verfassungsrechtlich und ein vom Autonomiestatut vorgegebenes politisches Recht wird den Bürger*innen vorenthalten;
    • es gibt keine Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive – fast ein Drittel des Landtages besteht aus der Landesregierung;
    • Die gewählte Landesregierung vertritt wenig mehr als die Hälfte der Menschen (143.534 = 51%), die an der Landtagswahl teilgenommen haben (290.299). Von der wahlberechtigten Bevölkerung insgesamt aber, vertritt sie nur einen kleinen Teil: nicht mehr als 33,4 % der 429.841 Wahlberechtigten.
    • von den Regierungsparteien wird im Landtag verfassungswidrig (Art. 67 der Verfassung) unter Fraktionszwang abgestimmt;
    • es wird die Einführung des listenübergreifenden Wählens verweigert;
    • ebenso die Briefwahl und die Online-Unterstützung für Volksinitiativen;
    • je nach Bedarf, wird die Autonomie der Gemeinden verletzt;
    • u.a.m..

    Wieder hat die SVP bestätigt, was sie schon seit einem Vierteljahrhundert verfassungswidrig praktiziert: den Bürger*innen es unmöglich zu machen, das Mitbestimmungsrecht anzuwenden, das ihnen vom Autonomiestatut garantiert wird. Mit Hilfe nur einer einzigen Stimme, sind die von acht Parteien im Landtag eingebrachten zwei Gesetzentwürfe der Initiative für mehr Demokratie EO durch die regierende Mehrheit abgewiesen worden. An dieser Stelle noch einmal einen herzlichen Dank an die unterstützenden Parteien: TK, SF, Grüne, Die Freiheitlichen, PD/DP, JWA, Wir Bürger, Freie Fraktion und Vita für ihre konsequente Haltung in der Demokratiefrage über alle Unterschiede in den einzelnen Sachfragen hinweg.
     
    Diese knappe Mehrheit gegen die beiden Gesetzentwürfe konnte nur mit Lüge und Betrug zustande kommen. 

    • Die zwei Abgeordneten von Fratelli d'Italia haben mit ihrer Ablehnung der zwei Gesetzentwürfe die Verpflichtung gebrochen, die sie 2023 vor den letzten Landtagswahlen den Bürger*innen gegenüber eingegangen waren. Sie hatten sich zusammen mit weiteren acht Parteien verpflichtet, diese nach den Wahlen verabschieden zu wollen. 
    • Die Ablehnung der Gesetzentwürfe erfolgte ohne jede sachliche Begründung und wird von der Regierungsmehrheit mit der Lüge gerechtfertigt, wir hätten gut anwendbare Mitbestimmungs­rechte. Seit den Bürger*innen mit der Autonomiereform von 2001 alle direktdemokratischen Instrumente zustehen, hat es keine einzige gültige Volksabstimmung in Südtirol gegeben (ausgenommen die bestätigenden Referenden von 2014 und 2022, weil das Autonomiestatut ihre Anwendung mit einem außerhalb Südtirol festgelegten Rahmen garantiert: ohne Beteiligungsquorum und mit einer annehmbaren Zugangshürde).

     
    Nur die Bürger*innen können jetzt ein starke und echte Demokratie schaffen: mit einer Stimme für anwendbare Mitbestimmungsrechte bei den Landtagswahlen 2028.
    Die Initiative für mehr Demokratie EO wird jetzt alles unternehmen, damit bei den nächsten Wahlen eine Mehrheit zustande kommt, die die mehrheitlichen Erwartungen der Bevölkerung an die Demokratie* vertritt und die bereit ist, die Demokratie entsprechend zu gestalten. Denn diese Regierungsmehrheit verrät mit ihrem Demokratieverständnis und in der Frage der Demokratiegestaltung die mehrheitlichen Erwartungen der Bevölkerung an die Demokratie.* Sie untergräbt das Vertrauen in die Demokratie und in die Institutionen.

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    *- 2009 haben in der ersten landesweiten Volksabstimmung 83,1 % der Abstimmenden für das Bessere Gesetz zur Direkten Demokratie gestimmt, 114.884 Bürger*innen!
    - in zwei Landesreferenden (2014 und 2022) hat sich jeweils eine klare Mehrheit der Abstimmenden gegen die Einschränkung der Mitbestimmungsrechte ausgesprochen und die Entscheidung der Landtagsmehrheit aufgehoben;
    - in einer Umfrage des ASTAT im Jahr 2022, publiziert im Dezember 2022, Nr. 74, haben über 70 % der Befragten angegeben, dass Volksabstimmungen für sie mindestens gleich wichtig sind, wie Wahlen, 11 % davon meinten sogar, sie seien wichtiger.
    - Europaweit liegt der Wunsch der Bevölkerung nach wirksamen und gut anwendbaren Mitbestimmungs­rechten zwischen 70 und 80% der Befragten.

  • Am 10. und 11. Juni wird im Landtag über die zwei von der Initiative für mehr Demokratie ausgearbeitete Gesetzentwürfe abgestimmt, mit denen Änderungen am geltenden Gesetz vorgenommen werden sollen. Es handelt sich dabei um die mindestnötigen Voraussetzungen, um die Instrumente Direkter Demokratie endlich anwenden zu können. Weil die Vorschläge nicht als Volks­begehren eingebracht werden konnten, wurden sie acht Parteien übergeben, die sich vor den letzten Wahlen verpflichtet haben, sie im Landtag zur Behandlung zu bringen. Zu Beginn der Behandlung hat sich im Oktober eine absolute Mehrheit von 18 Stimmen für die beiden Gesetzentwürfe abgezeichnet. Arno Kompatscher hat ihre Ablehnung angekündigt, zusammen mit FdI, die damit gegenüber den Bürger*innen wortbrüchig geworden sind. Die FdI hatten vor den letzten Wahlen, zusammen mit acht weiteren Parteien, versprochen, die Gesetzentwürfe verabschieden zu wollen. Auch Ulli Mair wurde nahegelegt, ihre unterstützende Unterschrift für die Gesetzentwürfe zurückzuziehen. Sie steht unbeirrt zu ihrem Wort.

    Folglich drohte die SVP in die Minderheit zu geraten, weshalb eine Vertagung der Behandlung beschlossen wurde. Die SVP wollte Zeit gewinnen, die Opposition hoffte auf einen Kompromiss. An einem Arbeitstisch sollte eine Verständigung über die Vorschläge erfolgen. Zustande gekommen ist ein einziges Treffen ohne der Rahmen zu sein für ein ernsthaftes Arbeiten an den Vorschlägen und umso weniger für eine Verständigung. Da es sich bei den Vorschlägen der Initiative um Änderungen des geltenden Landesgesetzes 22/2018 handelt, die absolut notwendig sind, um die Mitbestimmungs­rechte ausüben zu können, waren verschlechternde Kompromisse samt teilweiser Ablehnung der Vorschläge erklärtermaßen vorweg ausgeschlossen.

    Weitere Verzögerungen haben keinen Sinn, der Landtag soll sich jetzt entscheiden. Entweder werden alle vorgeschlage­nen mindest­notwendigen Änderungen ohne Ausnahme umgesetzt oder die Mitbestimmungsrechte bleiben weiterhin nicht anwendbar. Diese stehen den Bürger*innen laut Autonomiestatut seit 2001 zu und nur mit diesen Rechten wird die Demokratie in Südtirol zu einer vollwertigen.
    Die notwendigen Änderungen sind:

    • die explizite Erklärung der Zulässigkeit von Volksabstimmungen über Regierungsformgesetze (Wahlgesetz, Gesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation);
    • eine fachlich qualifizierte und von jeder lokalen Einflussnahme unabhängige Kommission zur Prüfung der Zulässigkeit;
    • eine Neufestlegung der Aufgabe der Kommission anhand der Regelung, wie sie im LG 11/2005 vorgesehen war;
    • die Einführung einer Rechtsschutzversicherung für die Promotoren um das Rekursrecht zu garantieren;
    • eine Senkung und Staffelung der Unterschriftenhürden, wie das Autonomiestatut sie nahelegt;
    • die Einführung der Online-Unterschriftensammlung;
    • die Erweiterung des Kreises derer, die berechtigt sind, die Unterschriften zu beglaubigen;
    • die Möglichkeit in jeder Gemeinde des Landes unterschreiben zu können;
    • eine amtlich neutrale Information, wenn direktdemokratische Instrumente von Bürger*innen genutzt werden, so wie über die Arbeiten im Landtag berichtet wird;
    • entsprechend den Vorgaben des Autonomiestatutes, das Recht von sieben Landtagsabgeordneten, ein Referendum zu einem einfachen Landesgesetz zu veranlassen.

    Folgende Landtagsabgeordnete haben im Oktober 2025 die Annahme dieser Gesetzesänderungen und die Gewährleistung der dazu erforderlichen absoluten Mehrheit von 18 Stimmen angekündigt:

    1. Myriam Atz
    2. Andreas Colli
    3. Brigitte Foppa
    4. Renate Holzeisen
    5. Sven Knoll
    6. Paul Köllensperger
    7. Ulli Mair
    8. Andreas Leiter Reber
    9. Zeno Oberkofler
    10. Alex Ploner
    11. Franz Ploner
    12. Hannes Rabensteiner
    13. Sandro Repetto
    14. Maria Elisabeth Rieder
    15. Madeleine Rohrer
    16. Thomas Widmann
    17. Jürgen Wirth Anderlan
    18. Bernhard Zimmerhofer

    Vielleicht überlegt es sich doch noch jemand von den übrigen 17 Abgeordneten, ob es sich nicht eher lohnen würde, für die Anwendbarkeit der im Autonomiestatut festgeschriebe­nen politischen Mitbestimmungsrechte der Bürger*innen in unserem Land zu stimmen, anstatt aus Treue zur Partei oder zum Regierungslager weiter ihr politisches Recht vorenthalten zu wollen und dafür zu riskieren, in der Minderheit zu landen.

    Brief an die Landtagsabgeordneten Mai 2026

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