29/05/2026, 10:30
Am 10. und 11. Juni wird im Landtag über die zwei von der Initiative für mehr Demokratie ausgearbeitete Gesetzentwürfe abgestimmt, mit denen Änderungen am geltenden Gesetz vorgenommen werden sollen. Es handelt sich dabei um die mindestnötigen Voraussetzungen, um die Instrumente Direkter Demokratie endlich anwenden zu können. Weil die Vorschläge nicht als Volksbegehren eingebracht werden konnten, wurden sie acht Parteien übergeben, die sich vor den letzten Wahlen verpflichtet haben, sie im Landtag zur Behandlung zu bringen. Zu Beginn der Behandlung hat sich im Oktober eine absolute Mehrheit von 18 Stimmen für die beiden Gesetzentwürfe abgezeichnet. Arno Kompatscher hat ihre Ablehnung angekündigt, zusammen mit FdI, die damit gegenüber den Bürger*innen wortbrüchig geworden sind. Die FdI hatten vor den letzten Wahlen, zusammen mit acht weiteren Parteien, versprochen, die Gesetzentwürfe verabschieden zu wollen. Auch Ulli Mair wurde nahegelegt, ihre unterstützende Unterschrift für die Gesetzentwürfe zurückzuziehen. Sie steht unbeirrt zu ihrem Wort.
Folglich drohte die SVP in die Minderheit zu geraten, weshalb eine Vertagung der Behandlung beschlossen wurde. Die SVP wollte Zeit gewinnen, die Opposition hoffte auf einen Kompromiss. An einem Arbeitstisch sollte eine Verständigung über die Vorschläge erfolgen. Zustande gekommen ist ein einziges Treffen ohne der Rahmen zu sein für ein ernsthaftes Arbeiten an den Vorschlägen und umso weniger für eine Verständigung. Da es sich bei den Vorschlägen der Initiative um Änderungen des geltenden Landesgesetzes 22/2018 handelt, die absolut notwendig sind, um die Mitbestimmungsrechte ausüben zu können, waren verschlechternde Kompromisse samt teilweiser Ablehnung der Vorschläge erklärtermaßen vorweg ausgeschlossen.
Weitere Verzögerungen haben keinen Sinn, der Landtag soll sich jetzt entscheiden. Entweder werden alle vorgeschlagenen mindestnotwendigen Änderungen ohne Ausnahme umgesetzt oder die Mitbestimmungsrechte bleiben weiterhin nicht anwendbar. Diese stehen den Bürger*innen laut Autonomiestatut seit 2001 zu und nur mit diesen Rechten wird die Demokratie in Südtirol zu einer vollwertigen.
Die notwendigen Änderungen sind:
- die explizite Erklärung der Zulässigkeit von Volksabstimmungen über Regierungsformgesetze (Wahlgesetz, Gesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation);
- eine fachlich qualifizierte und von jeder lokalen Einflussnahme unabhängige Kommission zur Prüfung der Zulässigkeit;
- eine Neufestlegung der Aufgabe der Kommission anhand der Regelung, wie sie im LG 11/2005 vorgesehen war;
- die Einführung einer Rechtsschutzversicherung für die Promotoren um das Rekursrecht zu garantieren;
- eine Senkung und Staffelung der Unterschriftenhürden, wie das Autonomiestatut sie nahelegt;
- die Einführung der Online-Unterschriftensammlung;
- die Erweiterung des Kreises derer, die berechtigt sind, die Unterschriften zu beglaubigen;
- die Möglichkeit in jeder Gemeinde des Landes unterschreiben zu können;
- eine amtlich neutrale Information, wenn direktdemokratische Instrumente von Bürger*innen genutzt werden, so wie über die Arbeiten im Landtag berichtet wird;
- entsprechend den Vorgaben des Autonomiestatutes, das Recht von sieben Landtagsabgeordneten, ein Referendum zu einem einfachen Landesgesetz zu veranlassen.
Folgende Landtagsabgeordnete haben im Oktober 2025 die Annahme dieser Gesetzesänderungen und die Gewährleistung der dazu erforderlichen absoluten Mehrheit von 18 Stimmen angekündigt:
- Myriam Atz
- Andreas Colli
- Brigitte Foppa
- Renate Holzeisen
- Sven Knoll
- Paul Köllensperger
- Ulli Mair
- Andreas Leiter Reber
- Zeno Oberkofler
- Alex Ploner
- Franz Ploner
- Hannes Rabensteiner
- Sandro Repetto
- Maria Elisabeth Rieder
- Madeleine Rohrer
- Thomas Widmann
- Jürgen Wirth Anderlan
- Bernhard Zimmerhofer
Vielleicht überlegt es sich doch noch jemand von den übrigen 17 Abgeordneten, ob es sich nicht eher lohnen würde, für die Anwendbarkeit der im Autonomiestatut festgeschriebenen politischen Mitbestimmungsrechte der Bürger*innen in unserem Land zu stimmen, anstatt aus Treue zur Partei oder zum Regierungslager weiter ihr politisches Recht vorenthalten zu wollen und dafür zu riskieren, in der Minderheit zu landen.