10/06/2025, 07:16
Einen großen und ganz herzlichen Dank allen, die die Petition unterschrieben und geholfen haben, die 1.000der Marke zu erreichen!!
Vor einer Woche noch haben wir gebangt, entscheiden zu müssen, ob es nicht kontraproduktiv ist 5-600 Unterschriften im Landtag abzugeben. Bei über 1.000 ist das keine Frage mehr.
Für morgen, Dienstag, 14:15 Uhr ist jetzt die Übergabe an den Landtagspräsidenten Arnold Schuler angesetzt.
Unsere Botschaft an ihn ist:
- Seit 24 Jahren wird den Südtiroler BürgerInnen die Anwendung eines verfassungsrechtlich garantierten Rechtes vorenthalten. Exemplarisch sei die Einschränkung des Kreises der Beglaubigungsberechtigten genannt. 15 Jahre lang konnten Lehrpersonen und Sanitätspersonal als Beamte anstandslos diese Funktion erfüllen, 2021 hat ihnen der Landeshauptmann selbst diese Zuständigkeit entzogen. Damit war selbst die Nutzung des schwächsten Instrumentes, des Volksbegehrens, nicht mehr möglich. Zur gleichen Zeit ist in Italien die Online-Unterschriftensammlung eingeführt worden! Aus diesem Grund haben 8 Parteien die von uns ausgearbeiteten Gesetzentwürfe im Landtag eingebracht.
- In einem Offenen Brief verlangen 34 Organisationen und 1.048 Bürgerinnen und Bürger mit einer Petition, dass mit der Verabschiedung der zwei jetzt im Landtag zur Behandlung kommenden Gesetzentwürfe, die mindestnotwendigen Voraussetzungen geschaffen werden, um die vom Autonomiestatut vorgesehenen Instrumente anwendbar zu machen.
- Wir verlangen, dass, so wie es die Verfassung vorschreibt und entsprechend dem Recht der Landtagsabgeordneten, wie es auf der Webseite des Landtages formuliert ist, abgestimmt wird:
"Die Landtagsabgeordneten üben ihr Mandat frei aus, das heißt, sie sind rechtlich an keine Vorgaben von Parteien oder Interessengruppen gebunden, da jede/jeder die gesamte Bevölkerung vertritt. Dieses freie Mandat, wie es in Art. 67 der italienischen Verfassung steht, ist ein Prinzip, das für repräsentative Demokratien typisch ist."
- Sollte auch dieses Mal die regierende Mehrheit mit der Ablehnung der zwei Gesetzentwürfe die Anwendbarkeit der direktdemokratischen Instrumente verhindern, dann muß diese damit rechnen, dass Südtirols BürgerInnen den Weg vor den Europäischen Gerichtshof und die UNO-Menschenrechtskommission nicht scheuen werden, um ihr Recht einzuklagen. Beispiel sind uns die italienischen Staatsbürger Michele De Lucia und Mario Staderini, die 2022 mit der Einführung der Online-Unterschriftensammlung die Anwendbarkeit des von der Verfassung vorgesehenen Referendumsrechtes vor der UNO-Menschenrechtskommission erstritten haben.
- Überdies stehen in drei Jahren wieder Landtagswahlen bevor!
Die Behandlung der Gesetzentwürfe wird am Mittwoch, 8.10. beginnen. Wer Zeit und Lust hat, kann sie von der Publikumstribüne aus verfolgen. Wir können die genaue Uhrzeit noch mitteilen.
Ihnen allen nochmals herzlichen Dank und Gruß
i.A. des Vorstandes der Initiative,
Stephan Lausch