Region: Belgien
Erfolg

Aufhebung des Aus- und Einreiseverbotes für in Belgien lebende Personen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Belgische Regierung, Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

7.682 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
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Petition richtet sich an: Belgische Regierung, Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind alle nicht notwendigen Reisen ins Ausland für in Belgien lebende Personen verboten. Eine Auflistung notwendiger Ausreisegründe findet sich u.a. unter folgendem Link: https://www.eupen.be/covid-19-infos-fuer-grenzgaenger/ Ansonsten liegt es im Ermessen der an der Grenze tätigen Beamten, darüber zu befinden, ob der genannte Ausreisegrund notwendig ist oder nicht. Aufgrund des sich abzeichnenden Rückgangs der Ansteckungsrate nicht nur in Belgien, sondern auch in Deutschland, den Niederlanden, in Luxemburg und Frankreich, verbinde ich mit dieser Petition das Anliegen, dass die bestehenden Einschränkungen möglichst noch vor Mitte des Jahres aufgehoben werden.

Begründung

So sinnvoll es ist, Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus vorzunehmen, so bedenklich ist es, Reisen ins benachbarte Ausland zu verbieten, obgleich dort ganz ähnliche Bestimmungen zur Erreichung desselben Zieles in Kraft sind.

Aufgrund der Möglichkeiten, die durch die Schengen-Verträge eröffnet wurden, entwickelte sich bspw. die Euregio Maas-Rhein zu einer europäischen Musterregion. Der grenzüberschreitende Austausch trug wesentlich dazu bei, Ressentiments und Vorurteile auf allen Seiten der Grenzen abzubauen. Was hier und in anderen Grenzregionen im Laufe der Jahre entstanden ist, kann als vorbildlich für die gesamte Europäische Union angesehen werden. Pandemien wie die derzeitige lassen sich nur gemeinsam bekämpfen. Meine größte Sorge ist, dass durch das faktische Aus- und Einreiseverbot für in Belgien lebende Personen, die Errungenschaften der vergangenen Jahre zunichte gemacht werden. Was wir gegenwärtig erleben, darf unmöglich zu einem Dauerzustand werden. Bitte lasst uns mit den Mitteln, die uns die belgische Verfassung einräumt, dafür kämpfen, dass das Aus- und Einreiseverbot für in Belgien lebende Personen zeitnah aufgehoben wird.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.04.2020
Sammlung endet: 18.06.2020
Region: Belgien
Kategorie: Bürgerrechte

Diese Petition wurde in folgende Sprachen übersetzt

Neuigkeiten

  • An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal an alle Unterstützer/-innen der Petition wenden.

    Meine geschätzte Mitstreiterin Frau Pricken-Rossberg hatte die Idee, eine weitere Petition an das Europaparlament dem Ziel zu initiieren, erneute Schließungen der EU-Binnengrenzen im Fall einer zweiten Welle der Coronavirus-Pandemie oder einer weiteren Pandemie zu verhindern.
    Der genaue Wortlaut des Petitionstextes ist hier zu finden: pixeldrain.com/u/LinZzM4B

    Diese Petition wurde vom Petitionsausschuss des EU-Parlaments unter der Nummer 0653/2020 angenommen, siehe: bit.ly/2Zhjtlu
    Um sie zu unterzeichnen, ist zunächst hier eine Registration erforderlich, wobei die Sicherheitsfrage und die Antwort selbst erdacht werden müssen: petiport.secure.europarl.europa.eu/petitions/de/home

    Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle dem Europaabgeordneten Herrn Pascal Arimont für seine tatkräftige Unterstützung: pascal-arimont.eu/schengen-petition-aus-ostbelgien-im-eu-parlament-vorgestellt-grenzraeume-schuetzen/

    Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Registration auf der obigen Seite Schwierigkeiten aufwerfen kann, hat Frau Pricken-Rossberg hier bei openPetition als Ergänzung eine weitere Petition gestartet: www.openpetition.eu/petition/online/schengen-2-0-fuer-europaeische-gemeinsame-pandemie-bekaempfung-und-verhinderung-von-grenzschliessung

    Ich möchte euch alle bitten, wenigstens eine der beiden Petitionen, die beide dasselbe Ziel haben, zu unterzeichnen. Wer nicht viel Zeit hat, wenigstens die zweite.
    Bitte lasst uns gemeinsam dazu beitragen, dass das Europaparlament eine Resolution erarbeitet, damit künftig nicht schon wieder über Monate hinweg Familien getrennt und Regionen, ja sogar einzelne Ortschaften, auseinandergerissen werden.

    Auch wenn wir Initiatoren aus Ostbelgien stammen, richten sich die jetzigen beiden Petitionen an die Bewohner/-innen der innereuropäischen Grenzregionen und an alle, die schmerzlich erleben mussten, was es bedeutet, wenn plötzlich von einem Tag auf den anderen europäische Binnengrenzen geschlossen werden.
    Wie wir an der vorzeitigen Grenzöffnung in Belgien und der jetzigen Annahme der Petition »Wir brauchen ein Schengen 2.0« gesehen haben, können wir gemeinsam als Bürger/-innen etwas erreichen.
    Schon jetzt möchte ich mich ausdrücklich bei allen bedanken, die sich die weniger als fünf Minuten Zeit nehmen, das Anliegen zu unterstützen; fünf Minuten, die dazu beitragen, dass wir in Zukunft nicht erneut über Monate hinweg vor geschlossenen Grenzen stehen.

    Jede einzelne Stimme zählt, daher bitte unterzeichnen und teilen!

Die Grenzschließung muss, aus grundsätzlich juristischen Erwägungen, losgelöst von der Thematik "Einkaufs- u. Tankverbot" in Deutschland gesehen werden. Ziel ist eine Normenkontrolle der Maßnahme als solche. Die Überprüfung der Angemessen- bzw. der Verhältnismäßigkeit sowie des tatsächlichen Nutzens der Maßnahme als solcher, auch und gerade gemessen an den Argumenten die die Maßnahme rechtfertigen wollen. Thema "Einkaufen in D" ist ein nachvollziehbares u. verständliches Argument, wird aber juristisch zur Nebelkerze. Prüfstein ist geltendes (!) u. verabschiedetes(!) Recht in B und EU.

@"Solange die Nachbarlaender mit wissentlich geschoenten Zahlen das wahre Ausmass nicht preisgeben, sollte die Grenze geschlossen bleiben." Zum einen gibt es das Recht der freien Meinungsäußerung. Dies deckt sogar die Verwendung einer großen Zahl recht unhöflicher Worte. Dem entgegen steht, strafbewehrt: Die wissentlich uneidliche Falschaussage! Hier auch noch gegen Behörden bzw. deren Geschäftsträger. Also, Vorsicht mit solchen "Tatsachenbehauptungen". Den Beweis bleibt der Verfasser schuldig und wird ihn auch schuldig bleiben, da die Tatsachenbehauptung wahrheitswidrig ist.

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