Rajon : Belgjika
Sukses
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Aufhebung des Aus- und Einreiseverbotes für in Belgien lebende Personen

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  1. Filluar 2020
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  4. Dialog
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Lexoni lajme

Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind alle nicht notwendigen Reisen ins Ausland für in Belgien lebende Personen verboten. Eine Auflistung notwendiger Ausreisegründe findet sich u.a. unter folgendem Link: https://www.eupen.be/covid-19-infos-fuer-grenzgaenger/ Ansonsten liegt es im Ermessen der an der Grenze tätigen Beamten, darüber zu befinden, ob der genannte Ausreisegrund notwendig ist oder nicht. Aufgrund des sich abzeichnenden Rückgangs der Ansteckungsrate nicht nur in Belgien, sondern auch in Deutschland, den Niederlanden, in Luxemburg und Frankreich, verbinde ich mit dieser Petition das Anliegen, dass die bestehenden Einschränkungen möglichst noch vor Mitte des Jahres aufgehoben werden.

arsye

So sinnvoll es ist, Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus vorzunehmen, so bedenklich ist es, Reisen ins benachbarte Ausland zu verbieten, obgleich dort ganz ähnliche Bestimmungen zur Erreichung desselben Zieles in Kraft sind.

Aufgrund der Möglichkeiten, die durch die Schengen-Verträge eröffnet wurden, entwickelte sich bspw. die Euregio Maas-Rhein zu einer europäischen Musterregion. Der grenzüberschreitende Austausch trug wesentlich dazu bei, Ressentiments und Vorurteile auf allen Seiten der Grenzen abzubauen. Was hier und in anderen Grenzregionen im Laufe der Jahre entstanden ist, kann als vorbildlich für die gesamte Europäische Union angesehen werden. Pandemien wie die derzeitige lassen sich nur gemeinsam bekämpfen. Meine größte Sorge ist, dass durch das faktische Aus- und Einreiseverbot für in Belgien lebende Personen, die Errungenschaften der vergangenen Jahre zunichte gemacht werden. Was wir gegenwärtig erleben, darf unmöglich zu einem Dauerzustand werden. Bitte lasst uns mit den Mitteln, die uns die belgische Verfassung einräumt, dafür kämpfen, dass das Aus- und Einreiseverbot für in Belgien lebende Personen zeitnah aufgehoben wird.

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lajm

Die Grenzschließung muss, aus grundsätzlich juristischen Erwägungen, losgelöst von der Thematik "Einkaufs- u. Tankverbot" in Deutschland gesehen werden. Ziel ist eine Normenkontrolle der Maßnahme als solche. Die Überprüfung der Angemessen- bzw. der Verhältnismäßigkeit sowie des tatsächlichen Nutzens der Maßnahme als solcher, auch und gerade gemessen an den Argumenten die die Maßnahme rechtfertigen wollen. Thema "Einkaufen in D" ist ein nachvollziehbares u. verständliches Argument, wird aber juristisch zur Nebelkerze. Prüfstein ist geltendes (!) u. verabschiedetes(!) Recht in B und EU.

Grenzöffnungen sind nur zu verantworten, wenn beiderseits der Grenze die gleichen Maßnahmen gelten. Dem ist bisher nicht so.

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