Die Grenzschließung muss, aus grundsätzlich juristischen Erwägungen, losgelöst von der Thematik "Einkaufs- u. Tankverbot" in Deutschland gesehen werden. Ziel ist eine Normenkontrolle der Maßnahme als solche. Die Überprüfung der Angemessen- bzw. der Verhältnismäßigkeit sowie des tatsächlichen Nutzens der Maßnahme als solcher, auch und gerade gemessen an den Argumenten die die Maßnahme rechtfertigen wollen. Thema "Einkaufen in D" ist ein nachvollziehbares u. verständliches Argument, wird aber juristisch zur Nebelkerze. Prüfstein ist geltendes (!) u. verabschiedetes(!) Recht in B und EU.
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