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BM Gabriele Heinisch-Hosek
Auch die berufsbildenden höheren Schulen müssen die Möglichkeit erhalten, die Einführung der neuen Oberstufe zu verschieben.
Orsak
Das Schulrechtspaket, das bis Anfang Mai begutachtet wird, sieht vor, dass die Einführung der neuen Oberstufe in den allgemeinbildenden höheren und berufsbildenden mittleren Schulen verschoben werden kann. Die neue Matura, die neuen Lehrpläne sowie eine Vielzahl anderer Aufgaben stellen auch die berufsbildenden höheren Schulen vor große Herausforderungen. Und so wie in den AHS und den BMS muss auch hier die Möglichkeit einer Verschiebung der neuen Oberstufe gegeben sein. Das gebietet nicht nur der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Oberstufenformen, es ist auch eine Notwendigkeit angesichts der Fülle an Aufgaben, vor denen die BHS stehen.