Gezondheid

Schluss mit „dicker Luft“ im Klassenzimmer!

Petitie is gericht aan
Politische Entscheidungsträger:innen aus Bund und Ländern
729 Ondersteunend 706 in Oostenrijk
4% van 18.000 voor quorum
729 Ondersteunend 706 in Oostenrijk
4% van 18.000 voor quorum
  1. Begonnen 1-3-2024
  2. Handtekeningenactie nog steeds > 7 maanden
  3. Overdracht
  4. Gesprek met ontvanger
  5. Beslissing

Ik ga ermee akkoord dat mijn gegevens worden opgeslagen. Ik bepaal wie mijn steun kan zien. Ik kan deze toestemming op elk moment intrekken .

 

Frische Luft tut gut – das weiß jedes Kind. Doch für die Luftqualität in Österreichs Schulen gibt es meist ein glattes „ungenügend“. Denn ohne effiziente Belüftung steigt der CO2-Gehalt im Klassenzimmer schon nach kurzer Zeit an, Konzentration und Wohlbefinden sinken. Die Folgen können bis hin zu verminderter Leistungsfähigkeit reichen. Die negativen Auswirkungen für Lehrer:innen und Schüler:innen erstrecken sich von einer reduzierten Konzentration und Leistungsfähigkeit bis hin zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch ein signifikant erhöhtes Risiko von Infektionen.

Damit muss jetzt Schluss sein!

Unsere Forderung:

Gute Raumluft mit einer maximalen CO2-Konzentration von 1.000 ppm* muss in der Gesetzgebung verankert werden! Sie ist die Voraussetzung für das gesunde Leben und Lernen unserer Kinder und darf kein Luxus sein!

*1.000 ppm heißt, dass 1.000 Teile CO2 pro 1 Million Teile Luft (ppm = parts per million) nicht überschritten werden darf

Deshalb fordern wir weniger CO2 in Klassenzimmer für mehr:

  • Gesundheit: Schutz vor Viren und Infektionen
  • Leistung: Konzentrations- und Leistungsvermögen
  • Nachhaltigkeit: Energieeffizientes Heizen und Lüften

Denn Studien belegen:

  • 10–20 % mehr Fehlzeiten bei schlechter Luft
  • 2 % weniger Fehler und 12 % schnellere Denkleistung bei guter Raumluft
  • sowie 15 % schnellere Worterkennung, 8 % besseres Bildgedächtnis, 2 % genauere Antworten bei ausreichender Frischluftzufuhr

Quellen:

  • D.G. Shendell: Association between classroom CO2 concentrations and student attendance (USA, 2004).
  • Pawel Wargocki et al.: The relationship between classroom air quality and childrens´s performance in school (Denmark, 2020).
  • Zolt Bakó Biró: Ventilation-Rates in Schools and Pupils performance (UK, 2011).

Wir wollen etwas TUN – anstatt nur darüber zu REDEN. Investieren wir in gesunde Raumluft in Schulen.

Reden

Der Luftbedarf pro Person und Stunde beträgt ca. 25 m3. Ein durchschnittlicher Klassenraum ohne Frischluftzufuhr deckt somit nur den Bedarf von 7 Schülerinnen und Schülern. Dabei sollte ein Grenzwert von 1.000 ppm CO2 nicht überschritten werden. Ein regelmäßiger Luftaustausch ist somit unerlässlich für ein gesundes Raumklima.

Konventionelles Fensterlüften reicht meist nicht aus und bringt gravierende Nachteile mit sich:

  • Wärme-/Energieverlust
  • Störung des Unterrichts (Ablenkung, Außenlärm)
  • zu wenig Luftaustausch
  • aus Sicherheitsgründen nicht immer möglich
  • belastete Außenluft z. B. durch Straßenverkehr

Die gesetzliche Verankerung von Standards für Raumluftqualität und effiziente Lüftungssysteme schafft eine klare rechtliche Grundlage und stellt sicher, dass alle Schulen die Anforderungen an eine gesunde Innenraumluft erfüllen müssen.

Wir wollen die wissenschaftlichen Erkenntnisse anerkannter Institutionen der Öffentlichkeit zugänglich machen und damit die Verantwortung der Entscheidungsträger unterstreichen, Gebäude nach festgelegten Kriterien zu planen und zu zum Schutz der Schulkinder und des Lehrpersonals.

Wir wollen Österreichs Schulen zu den bestmöglichen Lehr- und Lernumgebungen machen, in denen Gesundheit, Leistung und Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen.

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Natur Tiere Klima - alles scheint schützenswert nur DER MENSCH und sein Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit NICHT. Das Grundrecht auf Gesundheit umfasst das Recht der Betroffenen auf ein Tätigwerden des Verordnungsgebers, ist eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit schwerwiegend, auch das Recht auf ein Tätigwerden des säumigen Gesetzgebers. www.brummtonplattform.at,

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