Bürgerrechte

Testfreiheit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundeskanzler Sebastian Kurz
30.240 Unterstützende 29.875 in Österreich

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

30.240 Unterstützende 29.875 in Österreich

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

04.02.2021, 23:08

Ich musste die Quellen der Aussagen hinzufügen, damit die Petition frei geschalten werden kann. Das habe ich hiermit getan.


Neue Begründung:

Kunden, die körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sollen ab 8. Februar einen gültigen Corona Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen.

Diese Schnelltests werden entgegen den EU-Empfehlung bei Gesunden vorgeschrieben. In der EU Empfehlung heißt es, dass diese Tests nur dann in Betracht kommen, wenn die Probeabnahme innerhalb von 5 Tagen nach Beginn der Symptome sichergestellt wird. (www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05 Einsatz von Antigen Schnelltest (13) und Auswahlkriterien für Antigen Schnelltest Pkt.2 (6) und (7)). Auch die Hersteller der Tests schreiben: „MitMit diesem Test kann eine BESTEHENDE Infektion während der akuten Phase von Covid-19 diagnostiziert werden.

Ein Mensch, der sich gesund fühlt braucht keinen Test.

www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Testungen-und-Quarantaene.html

Die  Aussagekraft dieser Antigen Tests muss daher sehr in Frage gestellt werden.  

Viele Menschen benötigen körpernahe Dienstleistungen zum Erhalt Ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit. Sie haben keine Wahl und MÜSSEN sich als gesunder Mensch nun testen lassen, um diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Für betroffene Unternehmen ist die Umsetzung dieser Verordnung eine Zumutung. Einerseits geht es um einen Eingriff in das Privatleben des Kunden lt. Artikel 8 EMRK „Achtung des Privat- und Familienlebens“, wenn ein Testergebnis vorgelegt werden muss. Dem Unternehmer kann nicht zugemutet werden, die Testergebnisse zu verifizieren!

Die Terminplanung wird zum logistischen Spiessrutenlauf. Kunden können die Testungen nicht immer zeitgerecht durchführen lassen, um die 48 Stundenfrist zum Termin einzuhalten. Terminabsagen sind daher in diesen Branchen an der Tagesordnung, was für viele Unternehmen enorme Umsatzeinbußen bedeutet. Durch diese Verordnung wird klar das Grundrecht der Erwerbstätigkeit eingeschränkt.  

Schüler haben das Recht auf Bildung  - dazu gehört auch der Präsenzunterricht.  Viele Schüler können nicht noch länger im home schooling bleiben, sie weisen bereits jetzt psychische Beeinträchtigungen auf und haben enorme Bildungsdefizite. Es ist daher keine Option, die Schüler bei Testverweigerung weiterhin zu Hause im Onlineunterricht zu belassen.  Hier wird unserer Ansicht nach dem Gleichheitsgrundsatz laut Artikel 7 BVG und  Artikel 2 STGG verstoßen!

Die Covid19 Testung MUSS auf FREIWILLIGER Basis bleiben. Alternativ dazu könnten maximal Selbsttests als negativer Corona Nachweis akzeptiert werden. Die Politik sollte auf Eigenverantwortung setzen!

Abschließend möchten wir  - die Liste L (parteilos) - noch auf das WHO Statement hinweisen, dass die Art und Weise dieser Testungen unzureichend sind. WHO Information Notice for IVD Users 2020/05

WIR FORDERN DAHER, DIESE MAßNAHMEN JETZT UND IN ZUKUNFT ZU ÜBERDENKEN UND ZU UNTERLASSEN.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7.873 (7.819 in Österreich)


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