Bürgerrechte

Testfreiheit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundeskanzler Sebastian Kurz
30.240 Unterstützende 29.875 in Österreich

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

30.240 Unterstützende 29.875 in Österreich

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

26.09.2021, 23:22

Obwohl diese Petition eine der stärksten überhaupt gewesen ist, wurde sie nicht angenommen. Nach Anschreiben über 200 Parlamentarier haben diese es nicht einmal der Mühe wert gefunden darauf zu antworten. Inzwischen sind viele Monate vergangen und die Maßnahmen sind noch härter geworden. Ich glaube, die einzige Chance etwas zu ändern besteht darin, dass wir nicht klein beigeben und unsere Stärke und Kraft im Durchhaltevermögen zeigen. Ich wünsche uns allen eine bessere Zukunft, Zuversicht und Liebe zueinander. Danke an 30.000 Mitwirkende! Das ist wirklich enorm. Dankeschön!



16.02.2021, 07:00

openPetition hat heute von den gewählten Vertretern im Parlament Nationalrat eine persönliche Stellungnahme angefordert.

Die Stellungnahmen veröffentlichen wir hier:
www.openpetition.eu/at/petition/stellungnahme/testfreiheit

Warum fragen wir das Parlament?

Jedem Mitglied des Parlaments wird hiermit die Möglichkeit gegeben, sich direkt an seine Bürger und Bürgerinnen zu wenden. Aufgrund der relevanten Anzahl an engagierten und betroffenen Bürgern aus einer Region, steht das jeweilige Parlament als repräsentative Instanz in einer politischen Verantwortung und kann durch Stellungnahme zu einem offenen Entscheidungsfindungsprozess beitragen.

Öffentliche Stellungnahmen des Parlaments ergänzen das geordnete Verfahren des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen. Sie sind ein Bekenntnis zu einem transparenten Dialog auf Augenhöhe zwischen Politik und Bürgern.


Was können Sie tun?

Bleiben Sie auf dem Laufenden, verfolgen Sie in den nächsten Tagen die eintreffenden Stellungnahmen.

Sie haben die Möglichkeit, einen der gewählten Vertreter zu kontaktieren? Sprechen Sie ihn oder sie auf die vorhandene oder noch fehlende Stellungnahme an.

Unterstützen Sie unsere gemeinnützige Organisation, um den Bürger-Politik-Dialog langfristig zu verbessern. openPetition finanziert sich überwiegend aus Kleinspenden unserer Nutzer.


07.02.2021, 11:12

Es wurde der Link falsch hinzugefügt. Nun bereichtigt. Bitte um Entschuldigung. Es ist alles ziemlich stressig im Moment.


Neue Begründung:

Kunden, die körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sollen ab 8. Februar einen gültigen Corona Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen.

Diese Schnelltests werden entgegen den EU-Empfehlung bei Gesunden vorgeschrieben. In der EU Empfehlung heißt es, dass diese Tests nur dann in Betracht kommen, wenn die Probeabnahme innerhalb von 5 Tagen nach Beginn der Symptome sichergestellt wird. (www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05 ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/3/2020/DE/C-2020-8037-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF Einsatz von Antigen Schnelltest (13) und Auswahlkriterien für Antigen Schnelltest Pkt.2 (6) und (7)). Auch die Hersteller der Tests schreiben: Mit diesem Test kann eine BESTEHENDE Infektion während der akuten Phase von Covid-19 diagnostiziert werden.

Ein Mensch, der sich gesund fühlt braucht keinen Test.

www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Testungen-und-Quarantaene.html

Die  Aussagekraft dieser Antigen Tests muss daher sehr in Frage gestellt werden.  

Viele Menschen benötigen körpernahe Dienstleistungen zum Erhalt Ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit. Sie haben keine Wahl und MÜSSEN sich als gesunder Mensch nun testen lassen, um diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Für betroffene Unternehmen ist die Umsetzung dieser Verordnung eine Zumutung. Einerseits geht es um einen Eingriff in das Privatleben des Kunden lt. Artikel 8 EMRK „Achtung des Privat- und Familienlebens“, wenn ein Testergebnis vorgelegt werden muss. Dem Unternehmer kann nicht zugemutet werden, die Testergebnisse zu verifizieren!

Die Terminplanung wird zum logistischen Spiessrutenlauf. Kunden können die Testungen nicht immer zeitgerecht durchführen lassen, um die 48 Stundenfrist zum Termin einzuhalten. Terminabsagen sind daher in diesen Branchen an der Tagesordnung, was für viele Unternehmen enorme Umsatzeinbußen bedeutet. Durch diese Verordnung wird klar das Grundrecht der Erwerbstätigkeit eingeschränkt.  

Schüler haben das Recht auf Bildung  - dazu gehört auch der Präsenzunterricht.  Viele Schüler können nicht noch länger im home schooling bleiben, sie weisen bereits jetzt psychische Beeinträchtigungen auf und haben enorme Bildungsdefizite. Es ist daher keine Option, die Schüler bei Testverweigerung weiterhin zu Hause im Onlineunterricht zu belassen.  Hier wird unserer Ansicht nach dem Gleichheitsgrundsatz laut Artikel 7 BVG und  Artikel 2 STGG verstoßen!

Die Covid19 Testung MUSS auf FREIWILLIGER Basis bleiben. Alternativ dazu könnten maximal Selbsttests als negativer Corona Nachweis akzeptiert werden. Die Politik sollte auf Eigenverantwortung setzen!

Abschließend möchten wir  - die Liste L (parteilos) - noch auf das WHO Statement hinweisen, dass die Art und Weise dieser Testungen unzureichend sind. WHO Information Notice for IVD Users 2020/05

WIR FORDERN DAHER, DIESE MAßNAHMEN JETZT UND IN ZUKUNFT ZU ÜBERDENKEN UND ZU UNTERLASSEN.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 22.509 (22.266 in Österreich)


06.02.2021, 22:52

Die Petition wurde vor 3 Tagen gestartet und geht noch bis zum 9.2.2021.
Es sind bereits über 20.000 Unterschriften vorhanden.
Im nächsten Schritt (in den nächsten Tagen) werden alle Medien (Zeitschriften, Fernsehsender) angeschrieben, um die Öffentlichkeit darauf Aufmerksam zu machen.
Wir setzen uns sehr für eine Änderung der derzeitigen Verordnung ein, sei es für die körpernahen Dienstleistungen oder auch für die Kinder in den Schulen..
Euer Liste L Team
Ulrike Wieser, Funktionärin in der Wiener Innung für Fußpflege, Kosmetik und Massage


04.02.2021, 23:08

Ich musste die Quellen der Aussagen hinzufügen, damit die Petition frei geschalten werden kann. Das habe ich hiermit getan.


Neue Begründung:

Kunden, die körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sollen ab 8. Februar einen gültigen Corona Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen.

Diese Schnelltests werden entgegen den EU-Empfehlung bei Gesunden vorgeschrieben. In der EU Empfehlung heißt es, dass diese Tests nur dann in Betracht kommen, wenn die Probeabnahme innerhalb von 5 Tagen nach Beginn der Symptome sichergestellt wird. (www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05 Einsatz von Antigen Schnelltest (13) und Auswahlkriterien für Antigen Schnelltest Pkt.2 (6) und (7)). Auch die Hersteller der Tests schreiben: „MitMit diesem Test kann eine BESTEHENDE Infektion während der akuten Phase von Covid-19 diagnostiziert werden.

Ein Mensch, der sich gesund fühlt braucht keinen Test.

www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Testungen-und-Quarantaene.html

Die  Aussagekraft dieser Antigen Tests muss daher sehr in Frage gestellt werden.  

Viele Menschen benötigen körpernahe Dienstleistungen zum Erhalt Ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit. Sie haben keine Wahl und MÜSSEN sich als gesunder Mensch nun testen lassen, um diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Für betroffene Unternehmen ist die Umsetzung dieser Verordnung eine Zumutung. Einerseits geht es um einen Eingriff in das Privatleben des Kunden lt. Artikel 8 EMRK „Achtung des Privat- und Familienlebens“, wenn ein Testergebnis vorgelegt werden muss. Dem Unternehmer kann nicht zugemutet werden, die Testergebnisse zu verifizieren!

Die Terminplanung wird zum logistischen Spiessrutenlauf. Kunden können die Testungen nicht immer zeitgerecht durchführen lassen, um die 48 Stundenfrist zum Termin einzuhalten. Terminabsagen sind daher in diesen Branchen an der Tagesordnung, was für viele Unternehmen enorme Umsatzeinbußen bedeutet. Durch diese Verordnung wird klar das Grundrecht der Erwerbstätigkeit eingeschränkt.  

Schüler haben das Recht auf Bildung  - dazu gehört auch der Präsenzunterricht.  Viele Schüler können nicht noch länger im home schooling bleiben, sie weisen bereits jetzt psychische Beeinträchtigungen auf und haben enorme Bildungsdefizite. Es ist daher keine Option, die Schüler bei Testverweigerung weiterhin zu Hause im Onlineunterricht zu belassen.  Hier wird unserer Ansicht nach dem Gleichheitsgrundsatz laut Artikel 7 BVG und  Artikel 2 STGG verstoßen!

Die Covid19 Testung MUSS auf FREIWILLIGER Basis bleiben. Alternativ dazu könnten maximal Selbsttests als negativer Corona Nachweis akzeptiert werden. Die Politik sollte auf Eigenverantwortung setzen!

Abschließend möchten wir  - die Liste L (parteilos) - noch auf das WHO Statement hinweisen, dass die Art und Weise dieser Testungen unzureichend sind. WHO Information Notice for IVD Users 2020/05

WIR FORDERN DAHER, DIESE MAßNAHMEN JETZT UND IN ZUKUNFT ZU ÜBERDENKEN UND ZU UNTERLASSEN.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7.873 (7.819 in Österreich)


04.02.2021, 23:06

Ich musste die Quellen der Aussagen hinzufügen, damit die Petition frei geschalten werden kann. Das habe ich hiermit getan.


Neuer Petitionstext:

SehreSehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz,

stoppen Sie bitte die verpflichtende Covid19 "Eintrittstestung" für körpernahe Dienstleistungen und für die Teilnahmen am Präsenzunterreicht in Schulen, auch zukünftig geplante "Eintrittstestung" für alle anderen Bereiche.



Neue Begründung:

Kunden, die körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sollen ab 8. Februar einen gültigen Corona Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen.

Diese Schnelltests werden entgegen dem medizinischen Wissen und entgegen den EU-Richtlinien, ausschließlichEU-Empfehlung bei Gesunden vorgeschrieben. In der EU Empfehlung heißt es, dass diese Tests nur dann in Betracht kommen, wenn die Probeabnahme innerhalb von 5 Tagen nach Beginn der Symptome sichergestellt wird. (www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05 Einsatz von Antigen Schnelltest (13) und Auswahlkriterien für Antigen Schnelltest Pkt.2 (6) und (7)). Auch die Hersteller der Tests schreiben: „Mit diesem Test kann eine BESTEHENDE Infektion während der akuten Phase von Covid-19 diagnostiziert werden. Und

Ein krankeMensch, Menschender kommensich nichtgesund zufühlt persönlichenbraucht Dienstleistern.keinen Die  AussagekraftTest.

www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ--Testungen-und-Quarantaene.html

Die  Aussagekraft dieser Antigen Tests muss daher sehr in Frage gestellt werden.  werden.  

Viele Menschen benötigen körpernahe Dienstleistungen zum Erhalt Ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit. Sie haben keine Wahl und MÜSSEN sich als gesunder Mensch nun testen lassen, um diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Für betroffene Unternehmen ist die Umsetzung dieser Verordnung eine Zumutung. Einerseits geht es um einen Eingriff in das Privatleben des Kunden lt. Artikel 8 EMRK „Achtung des Privat- und Familienlebens“, wenn ein Testergebnis vorgelegt werden muss. Demmuss. Dem Unternehmer kann nicht zugemutet werden, die Testergebnisse zu verifizieren!

Die Terminplanung wird zum logistischen Spiessrutenlauf. Kunden können die Testungen nicht immer zeitgerecht durchführen lassen, um die 48 Stundenfrist zum Termin einzuhalten. Terminabsagen sind daher in diesen Branchen an der Tagesordnung, was für viele Unternehmen enorme Umsatzeinbußen bedeutet. Durch diese Verordnung wird klar das Grundrecht der Erwerbstätigkeit eingeschränkt.  eingeschränkt.  

Schüler haben das Recht auf Bildung  -Bildung  - dazu gehört auch der Präsenzunterricht.  VielePräsenzunterricht.  Viele Schüler können nicht noch länger im home schooling bleiben, sie weisen bereits jetzt psychische Beeinträchtigungen auf und haben enorme Bildungsdefizite. Es ist daher keine Option, die Schüler bei Testverweigerung weiterhin zu Hause im Onlineunterricht zu belassen.  Hierbelassen.  Hier wird unserer Ansicht nach dem Gleichheitsgrundsatz laut Artikel 7 BVG und  Artikelund  Artikel 2 STGG verstoßen!

Die Covid19 Testung MUSS auf FREIWILLIGER Basis bleiben. Alternativ dazu könnten maximal Selbsttests als negativer Corona Nachweis akzeptiert werden. Die Politik sollte auf Eigenverantwortung setzen!

Abschließend möchten wir  -wir  - die Liste L (parteilos) - noch auf das jüngste WHO Statement hinweisen, dass die Art und Weise dieser Testungen nichtssagendunzureichend ist.sind. WHO Information Notice for IVD Users 2020/05

WIR FORDERN DAHER, DIESE MAßNAHMEN JETZT UND IN ZUKUNFT ZU ÜBERDENKEN UND ZU UNTERLASSEN.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 7.853 (7.799 in Österreich)


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