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10. 10. 2025, 4:49

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Liebe @alle!

Eine weitere Unklarheit hat sich nach Einsicht in das Protokoll der GR-Sitzung vom 27.6. aufgetan.
"Laut Protokoll (Seiten 226 f.) war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung mindestens einer
der beiden Raumordnungsverträge – der Vertrag mit der WOGEM – noch nicht
unterfertigt.
Wörtlich heißt es:
„Der Raumordnungsvertrag liegt jedoch noch nicht unterfertigt durch die
Projektwerberin vor.“
Trotz dieses Umstands wurde die gesamte Änderung 01/2025 einschließlich der beiden
Raumordnungsverträge – WOGEM und Mitras Living – en bloc beschlossen, nachdem
ein Antrag auf getrennte Abstimmung abgelehnt wurde.
Damit stellt sich die Frage, ob der Gemeinderat eine Flächenwidmungsänderung auf
Grundlage eines noch nicht rechtsgültig abgeschlossenen Raumordnungsvertrages
beschlossen hat.
Dies wäre nach § 17 Abs. 3 NÖ ROG 2014 unzulässig, da der Vertragsabschluss
Voraussetzung für eine gültige Beschlussfassung ist.
Ich ersuche daher, diesen Umstand in die laufende aufsichtsbehördliche Prüfung
einzubeziehen."

Dies habe ich am 8.10. spätabends als Nachtrag zur ergänzenden Eingabe an die Abt RU2 Land NÖ geschickt.

Und da das schon wieder 2 Tage her ist, habe ich heute eine Nachfrage an die RU2 geschickt, wie der Bearbeitungsstand ist.

GlG Margit


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