22.06.2026, 08:18
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!
Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat unser Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt. Die vollständige Antwort der PVA ist diesem Schreiben beigefügt. Die PVA vertritt die Ansicht, dass sie in dieser Angelegenheit nur gegenüber ihren „Mitgliedern“ informationspflichtig ist. Da der Antrag von mir als Pensionist gestellt wurde, gelte ich nach der Rechtsauffassung der PVA nicht mehr als Mitglied, weil ich aktuell keine Beiträge zur Pensionsversicherung mehr entrichte.
Bemerkenswert ist, dass sich die PVA dabei auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2019 stützt, obwohl das Informationsfreiheitsgesetz erst 2025 in Kraft getreten ist. Ob diese Auslegung der neuen Rechtslage tatsächlich zutrifft, erscheint zumindest diskussionswürdig.
Wir werden die Begründung nun rechtlich prüfen und anschließend über die weiteren Schritte entscheiden.
Für die rechtliche Beurteilung und die weiteren Schritte sind wir auch für fachkundige Unterstützung dankbar. Falls sich unter unseren Unterstützerinnen und Unterstützern Juristinnen oder Juristen befinden, die sich mit Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht oder dem Informationsfreiheitsgesetz beschäftigen, freuen wir uns über ihre Unterstützung und Kontaktaufnahme.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Über den Fortgang der Angelegenheit werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Redl