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Der aktuelle Richterspruch zur NÖ Gastpatienten-Problematik zeigt deutlich: politische Zusagen reichen nicht, der dauerhafte Erhalt des Schwerpunktes am Standort Mistelbach ist rechtlich abzusichern!
Die vom Land NÖ unterstützte Patienten-Klage aus dem Weinviertel wegen Abweisung durch eine Wiener Klinik (Gastpatienten-Streit) wurde durch Richterspruch abgewiesen. Diese Entscheidung zeigt deutlich: die Politik muss klare Verhältnisse schaffen - dies betrifft auch den dauerhaften Erhalt des Schwerpunktkrankenhauses am Standort Mistelbach von dem hochrangige Politiker meinen dieser wäre nun gesichert - doch entspricht dies der Realität?
Die überparteiliche Bürgerplattform "INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH“ setzt auf Rechtssicherheit und fordert daher eine Rücknahme der im Gesundheitspakt 2040+ (Seiten 30 und 67) ausgewiesenen Verlegung von Abteilungen und Leistungen von Mistelbach nach Stockerau durch den NÖ Landtag!
Vor mehr als einem Jahr, im März 2025, folgte der NÖ Landtag „Expertenempfehlungen“ und beschloss den Gesundheitspakt 2040+ in dem die Verlegung von Abteilungen und Leistungen (HNO, Augen, Urologie, Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Herzkatheter, Stroke Unit) vom Schwerpunktkrankenhaus Mistelbach in ein neues Haus im süd-westlichen Weinviertel vorgesehen ist. Stockerau wurde kürzlich vom Landtag als Standort dieses neuen Schwerpunktkrankenhauses festgelegt.
Warum hat der NÖ Landtag sich schon 2025 entschieden Mistelbach diese Leistungen zu entziehen? Diese Frage hat bis heute noch niemand beantwortet!
NÖ Spitzenpolitiker wie Spitals- und Finanzlandesrat Toni Kasser, Landtags-Präsident Karl Wilfing und ÖVP-Klubobmann Kurt Hackl berufen sich auf den Regionalen Strukturplan Gesundheit Niederösterreich 2030 (RSG NÖ 2030) in dem Mistelbach als Schwerpunktkrankenhaus ausgewiesen ist. Sie meinen dadurch wäre Mistelbach dauerhaft als Schwerpunktkrankenhaus-Standort abgesichert. Dazu muss man wissen: diese Verordnung gilt nur bis zum Jahr 2030 und soll bereits 2028 - nach der Landtagswahl - überarbeitet werden!
Wer weiß heute schon welche Politikerinnen und Politiker dann diese Überarbeitungen vornehmen. Werden diese auf Versprechungen der heutigen Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordneten achten? Eher nicht, sie werden sich an bestehende Beschlüsse halten oder auch neue fassen.
Die Meinung unserer Abgeordneten aus dem Bezirk Mistelbach, der neue Standortbeschluss für Stockerau decke auch die dauerhafte Schwerpunktfunktion für Mistelbach ab, entspricht daher keinesfalls den tatsächlichen Gegebenheiten. Im Gegenteil, der vorgesehene neue „Monsterbau“ in Stockerau mit 700 Betten, 100 Ambulanzplätzen und 2.300 Bediensteten gefährdet aus heutiger Sicht den Mistelbach-Standort und damit die wohnortnahe, hochwertige Gesundheitsversorgung im östlichen Weinviertel. Zusätzlich hat der NÖ Landtag noch den Ausbau der Universitätsklinik Tulln, ein Schwerpunktkrankenhaus, beschlossen und dafür 133 Mio € freigegeben.
Ob dieser Beschuss auch den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht?
Mit der Humanomed-Prognos-Studie aus dem Jahr 1996 und dem Landesentwicklungskonzept 2001 liegen Maßnahmen für eine Spitalsreform am Tisch, die sehr konträr zu den heutigen sind - Spitalsneubauten sind in diesen Expertengutachten der 90er und 00er Jahre jedenfalls keine vorgesehen.Zugang zu Schwerpunktkrankenhäusern gibt es dann im bevölkerungsschwächeren westlichen Weinviertel en masse: Stockerau, Tulln, Krems, Floridsdorf, SMZ-Ost.
Aus dem weitaus bevölkerungsstärkeren östlichen Weinviertel sollen jedoch Abteilungen und wichtige Leistungseinheiten (HNO, Augen, Urologie, Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Herzkatheter, Stroke Unit) von Mistelbach nach Stockerau abgezogen werden … dieser Meinung der 50 Experten folgte der NÖ Landtag schon im März 2025. Inwieweit betriebs- und volkswirtschaftliche Auswirkungen im vom NÖ Landtag beschlossenen Gesundheitspakt 2040+ berücksichtigt wurden, ist noch nicht bekannt.
Die sicherlich ernst gemeinten Beteuerungen der Politiker widersprechen jedenfalls klar dem Landtagsbeschluss vom März 2025, der auch heute noch rechtswirksam ist … und wahrscheinlich werden diese Politikerinnen und Politiker 2040 ihre Ämter nicht mehr innehaben, können daher ihre heute gegebenen Zusagen zum gegebenen Zeitpunkt auch nicht einlösen.
Die zukünftigen Politikerinnen und Politiker werden sich voraussichtlich an den 2025 gefassten Beschluss halten, gegebenenfalls einen neuen fassen.
Daher bleibt die Forderung der überparteilichen Bürgerplattform "INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO
SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH“ nach Aufhebung der im Gesundheitspakt 2040+ beschlossenen Abteilungsverlegungen (Seiten 30 und 67) von Mistelbach nach Stockerau aufrecht!
INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACHDipl.-Päd. Alfred Weidlich Dr. Friedrich Brandstetter Günther Knopf Rupert Hofer
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INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH
Überparteiliche BürgerplattformMistelbach, 04. Mai 2026
Sehr geehrte, am Erhalt des Schwerpunktkrankenhauses Mistelbach interessierte Bürgerinnen und Bürger!Anbei dürfen wir Ihnen zum aktuellen Stand unserer Bemühungen zum Erhalt unseres Schwerpunktkrankenhauses Mistelbach berichten:
Ein beachtlicher Erfolg: “INTERESSENGEMEINSCHAFT pro SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH“ und 7.300 Petitionsunterzeichnerinnen und -unterzeichner freuen sich über das Einlenken von Landesrat Toni Kasser und den Landtagsbeschluss, der die Fortführung des Schwerpunktkrankenhaus Mistelbach mit allen Abteilungen garantieren soll
Erfreulich, die intensive Arbeit der "INTERESSENGEMEINSCHAFT pro SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH“ sowie 7.300 Petitionsunterzeichnerinnen und -unterzeichner waren äußerst erfolgreich!
Wir haben gemeinsam ein Umdenken in der Landespolitik erreicht ...
... denn statt der Position „der Gesundheitsplan 2040+ wird auf Punkt und Beistrich umgesetzt“ heißt es nun: die bestehende Landesklinik in Mistelbach bleibt nicht nur vollständig erhalten, sondern wird auch gestärkt.Unter dem Namen „Weinviertel NORD“ ist sie einer der beiden zentralen Schwerpunktstandorte in der Versorgungsregion Weinviertel. Das Leistungsspektrum bleibt in vollem Umfang bestehen, und es sind keine Abteilungsschließungen vorgesehen.
Dem Klinikum „Weinviertel NORD“ am Standort Mistelbach wird bis 2040 die unveränderte Weiterführung als Schwerpunktkrankenhaus garantiert. LR Toni Kasser wörtlich: „Es wird von Mistelbach nichts wegkommen, auch wenn andere das vielerorts behaupten, ich kann das hier bekräftigen, es wird so bleiben wie es ist, auch in den Jahren bis 2040.“
Der Standort Mistelbach wird also nicht verkleinert, sondern weiterentwickelt. Damit bleibt die medizinische Versorgung auf hohem Niveau gesichert und wird gleichzeitig zukunftsfit ausgebaut. Auch die auf einen Fachschwerpunkt reduzierte HNO-Versorgung wird wieder als vollwertige HNO-Abteilung implementiert.
Unsere Forderung den Übergabevertrag einzuhalten, scheint fürs erste erfüllt. Um den Standort dauerhaft zu erhalten, weiterhin aufzuwerten und langfristig - auch nach 2040 - abzusichern, bedarf es jedoch noch weiterer Maßnahmen bzw. Beschlüsse ...... denn der vom Landtag beschlossene Gesundheitspakt 2040+ ist natürlich weiterhin rechtskräftig. Die Abtretung von 7 Mistelbacher Organisationseinheiten (HNO, Urologie, Neurologie, Augen, Tagesklinik f. Kinder- und Jugendpsychiatrie, Herzkatheter, Stroke Unit) in das neue Klinikum „Weinviertel SÜD“ ist noch immer im Gesundheitspakt 2040+ enthalten (Seiten 30 und 67).
Auch wenn es nun zwei gleichwertige Schwerpunkt-Standorte - Mistelbach und Stockerau - gibt, beinhaltet der NÖ Gesundheitspakt 2040+ weiterhin die erwähnten Abteilungsverlagerungen!Die „INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH“ wendet sich daher an den NÖ Landtag den Gesundheitspakt 2040+ gemäß den nun gegebenen Standortgarantien anzupassen und die erwähnten „Abtretungspassagen“ zu streichen.
Dieser Landtagsbeschluss ist jedenfalls erforderlich, wenn die Standortgarantie für ein Schwerpunktkrankenhaus auch nach Errichtung der neuen Klinik (also nach 2040) gelten und greifen soll.
Dies ist im Sinne des Übergabevertrages sowie der politischen Versprechen hochrangiger Landespolitiker,
die Entfernung der Abtretungsklausel aus dem NÖ Gesundheitspakt 2040+ durch den NÖ Landtag ist die Voraussetzung damit Mistelbach diese Garantie auch nach 2040 umsetzen kann.Für die Neuordnung der Gesundheitsversorgung in den Bezirken Korneuburg und Hollabrunn
nach 2040
ist gesorgt, gleiches erwarten sich die Bezirke Mistelbach und Gänserndorf!
Alfred WeidlichINTERESSENGEMEINSCHAFT PRO SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH
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Da ein Krankenhaus in der Nähe super wichtig ist für meine Familie und Freunde und andere Menschen,das nächste ist in Wien unt total überlaufen.