JA zum dauerhaften Erhalt des vollwertigen Weinviertler Schwerpunktkrankenhauses in Mistelbach

Petition richtet sich an:
NÖ Landesregierung; NÖ Landtag: Petitionsausschuss, Präs. Wilfing, Klubobleute: Hackl, Teufel, Weninger, Krismer-Huber, Collini

7.658 Unterschriften

100 %
6.997 von 6.800 für Quorum in Niederösterreich Niederösterreich

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  1. Gestartet Dezember 2025
  2. Sammlung noch > 4 Monate
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Neuigkeiten

25.08.2026, 06:18

GESUNDHEITSPAKT 2040+/GESUNDHEITSPLAN 2040+/REGIONALER STRUKTURPLAN GESUNDHEIT 2040+ 

NÖ Landesverfassung Artikel 4 Ziffer 6 besagt: „Bei der Besorgung der Aufgaben des Landes Niederösterreich ist nach den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit vorzugehen.“

Im März 2025 beschloss der NÖ Landtag auf Experten-Empfehlung mehrheitlich (VPNÖ, FPÖ NÖ, SPÖ NÖ, NEOS NÖ) den Gesundheitspakt 2040+, eine gesundheitspolitische Vereinbarung mit enormen gesundheits- und wirtschaftspolitischen Auswirkungen für die Menschen in der Versorgungsregion Weinviertel.

Angesichts der in diesem Gesundheitspakt vorgeschlagenen Maßnahmen stellen sich allerdings viele Menschen die Frage: 
wurden bei diesem Beschluss auch die vom Landtag in der NÖ Landesverfassung selbst auferlegten Vorgaben ausreichend beachtet?
Antworten von NÖGUS und Amt der NÖ LReg. - GS 3 auf diesbezügliche IFG-Anfragen weisen darauf hin, dass betriebs- und vor allem volkswirtschaftliche Berechnungen in diese Entscheidungen nur unzureichend eingeflossen sind (es konnten diesbezüglich trotz konkreter IFG-Anfragen keine Unterlagen vorgelegt werden)!

Bislang ist demnach nicht nachvollziehbar dokumentiert, auf welcher Grundlage bei den weitreichenden Strukturentscheidungen die in Art. 4 Z. 6 NÖ Landesverfassung ausdrücklich vorgeschriebenen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit geprüft und gegeneinander abgewogen wurden.

Trotzdem wurden für Mistelbach bereits im März 2025 Abteilungs- und Leistungsverlegungen in ein neu zu errichtendes Schwerpunktkrankenhaus im westlichen Weinviertel beschlossen: Augen, Neurologie, HNO, Urologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Herzkatheter, Stroke Unit.

Auf Basis dieser Empfehlungen ließ die NÖ LReg. den Gesundheitsplan 2040+ als konkreten Umsetzungsrahmen erarbeiten, der vom NÖ Landtag beschlossen wurde. 

Bezüglich Mistelbach wird nun von Politikern (Wilfing, Hackl, Schulz, Kasser) immer wieder behauptet: am Versorgungsauftrag der Landesklinik Mistelbach ändert sich nichts. Dies wird durch die vom Gesundheitsplan 2040+ übernommenen Inhalte des Regionalen Strukturplans Gesundheit Niederösterreich 2030 (RSG NÖ 2030) belegt, der allerdings schon 2028 (nach der Landtagswahl) überarbeitet und nach 2030 neu erstellt wird. 

Kapitel 6, S. 32 besagt: „Der RSG NÖ 2030 nimmt auf den NÖ Gesundheitsplan bedacht und präzisiert und detailliert die ersten Umsetzungsschritte bis 2030.“ Man kann davon ausgehen, dass das auch im nächsten RSG NÖ (2035) nicht anders sein wird. Das unterstreicht noch einmal die u.a. Forderungen an den NÖ Landtag.

In Pakt und Plan 2040+ fehlen essentielle betriebs- und volkswirtschaftliche Berechnungen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen für das östliche Weinviertel beurteilen zu können. Wir fordern daher eine nachvollziehbare dokumentierte und leistungsspezifische Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenabschätzung für Mistelbach bevor irreversible Leistungsverschiebungen zum Nachteil der Weinvierter Bevölkerung (Abteilungs- und Leistungsverlegungen von Mistelbach nach Stockerau) im Zuge der Planung sowie der Errichtung des neuen Schwerpunktkrankenhauses Süd in Stockerau umgesetzt werden.

Die überparteiliche Bürgerplattform „INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH“ fordert daher den NÖ Landtag und die NÖ Landesregierung auf den Gesundheitspakt 2040+ und Gesundheitsplan 2040+ dahingehend zu ändern, dass dieser den politischen Zusagen von Spitalslandesrat, Landtagspräsident und VP-Klubobmann entsprechen. 

Die Inhalte auf den Seiten 30 und 67 des Gesundheitspaktes 2040+ sind aufgrund dieser politischen Versprechungen ersatzlos zu streichen!

Weiters werden NÖ Landesregierung und NÖ Landtag aufgefordert, die im Gesundheitspakt 2040+ enthaltenen Aussagen zum zukünftigen Leistungsprofil des Landesklinikums Mistelbach an die inzwischen beschlossene Gesundheitsregion Weinviertel 2040 anzupassen und offenzulegen, auf welchen betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen, medizinischen und versorgungsplanerischen Berechnungen die einzelnen vorgesehenen Leistungsverschiebungen beruhen.

Eine nachvollziehbare, dokumentierte und leistungsspezifische Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenabschätzung für Mistelbach ist daher vorzulegen ehe irreversible Leistungsentscheidungen (Abteilungs- und Leistungsverschiebungen von Mistelbach nach Stockerau) im Zuge der Planung sowie der Errichtung des neuen Schwerpunktkrankenhauses Süd in Stockerau umgesetzt werden.

Für jede zur Verlagerung von Mistelbach nach Stockerau vorgesehene Leistung ist eine nachvollziehbare Gegenüberstellung der Varianten „Verbleib in Mistelbach“ und „Verlagerung nach Stockerau“ einschließlich Investitions-, Betriebs-, Personal-, Transport-, Erreichbarkeits- und regionalpolitischer Folgekosten vorzulegen.

Dipl.-Päd. Alfred Weidlich
im Namen der
INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH


04.08.2026, 17:05

Der aktuelle Richterspruch zur NÖ Gastpatienten-Problematik zeigt deutlich: politische Zusagen reichen nicht, der dauerhafte Erhalt des Schwerpunktes am Standort Mistelbach ist rechtlich abzusichern! 

Die vom Land NÖ unterstützte Patienten-Klage aus dem Weinviertel wegen Abweisung durch eine Wiener Klinik (Gastpatienten-Streit) wurde durch Richterspruch abgewiesen. Diese Entscheidung zeigt deutlich: die Politik muss klare Verhältnisse schaffen - dies betrifft auch den dauerhaften Erhalt des Schwerpunktkrankenhauses am Standort Mistelbach von dem hochrangige Politiker meinen dieser wäre nun gesichert - doch entspricht dies der Realität?

Die überparteiliche Bürgerplattform "INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH“ setzt auf Rechtssicherheit und fordert daher eine Rücknahme der im Gesundheitspakt 2040+ (Seiten 30 und 67) ausgewiesenen Verlegung von Abteilungen und Leistungen von Mistelbach nach Stockerau durch den NÖ Landtag!

Vor mehr als einem Jahr, im März 2025, folgte der NÖ Landtag „Expertenempfehlungen“ und beschloss den Gesundheitspakt 2040+ in dem die Verlegung von Abteilungen und Leistungen (HNO, Augen, Urologie, Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Herzkatheter, Stroke Unit) vom Schwerpunktkrankenhaus Mistelbach in ein neues Haus im süd-westlichen Weinviertel vorgesehen ist. Stockerau wurde kürzlich vom Landtag als Standort dieses neuen Schwerpunktkrankenhauses festgelegt. 

Warum hat der NÖ Landtag sich schon 2025 entschieden Mistelbach diese Leistungen zu entziehen? Diese Frage hat bis heute noch niemand beantwortet!

NÖ Spitzenpolitiker wie Spitals- und Finanzlandesrat Toni Kasser, Landtags-Präsident Karl Wilfing und ÖVP-Klubobmann Kurt Hackl berufen sich auf den Regionalen Strukturplan Gesundheit Niederösterreich 2030 (RSG NÖ 2030) in dem Mistelbach als Schwerpunktkrankenhaus ausgewiesen ist. Sie meinen dadurch wäre Mistelbach dauerhaft als Schwerpunktkrankenhaus-Standort abgesichert. Dazu muss man wissen: diese Verordnung gilt nur bis zum Jahr 2030 und soll bereits 2028 - nach der Landtagswahl - überarbeitet werden! 

Wer weiß heute schon welche Politikerinnen und Politiker dann diese Überarbeitungen vornehmen. Werden diese auf Versprechungen der heutigen Regierungsmitglieder und Landtagsabgeordneten achten? Eher nicht, sie werden sich an bestehende Beschlüsse halten oder auch neue fassen.

Die Meinung unserer Abgeordneten aus dem Bezirk Mistelbach, der neue Standortbeschluss für Stockerau decke auch die dauerhafte Schwerpunktfunktion für Mistelbach ab, entspricht daher keinesfalls den tatsächlichen Gegebenheiten. Im Gegenteil, der vorgesehene neue „Monsterbau“ in Stockerau mit 700 Betten, 100 Ambulanzplätzen und 2.300 Bediensteten gefährdet aus heutiger Sicht den Mistelbach-Standort und damit die wohnortnahe, hochwertige Gesundheitsversorgung im östlichen Weinviertel. Zusätzlich hat der NÖ Landtag noch den Ausbau der Universitätsklinik Tulln, ein Schwerpunktkrankenhaus, beschlossen und dafür 133 Mio € freigegeben. 

Ob dieser Beschuss auch den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht? 
Mit der Humanomed-Prognos-Studie aus dem Jahr 1996 und dem Landesentwicklungskonzept 2001 liegen Maßnahmen für eine Spitalsreform am Tisch, die sehr konträr zu den heutigen sind - Spitalsneubauten sind in diesen Expertengutachten der 90er und 00er Jahre jedenfalls keine vorgesehen. 

Zugang zu Schwerpunktkrankenhäusern gibt es dann im bevölkerungsschwächeren westlichen Weinviertel en masse: Stockerau, Tulln, Krems, Floridsdorf, SMZ-Ost. 

Aus dem weitaus bevölkerungsstärkeren östlichen Weinviertel sollen jedoch Abteilungen und wichtige Leistungseinheiten (HNO, Augen, Urologie, Neurologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Herzkatheter, Stroke Unit) von Mistelbach nach Stockerau abgezogen werden … dieser Meinung der 50 Experten folgte der NÖ Landtag schon im März 2025. Inwieweit betriebs- und volkswirtschaftliche Auswirkungen im vom NÖ Landtag beschlossenen Gesundheitspakt 2040+ berücksichtigt wurden, ist noch nicht bekannt.

Die sicherlich ernst gemeinten Beteuerungen der Politiker widersprechen jedenfalls klar dem Landtagsbeschluss vom März 2025, der auch heute noch rechtswirksam ist … und wahrscheinlich werden diese Politikerinnen und Politiker 2040 ihre Ämter nicht mehr innehaben, können daher ihre heute gegebenen Zusagen zum gegebenen Zeitpunkt auch nicht einlösen. 

Die zukünftigen Politikerinnen und Politiker werden sich voraussichtlich an den 2025 gefassten Beschluss halten, gegebenenfalls einen neuen fassen. 

Daher bleibt die Forderung der überparteilichen Bürgerplattform "INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO
SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH“ nach Aufhebung der im Gesundheitspakt 2040+ beschlossenen Abteilungsverlegungen (Seiten 30 und 67) von Mistelbach nach Stockerau aufrecht!
 
INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH

Dipl.-Päd. Alfred Weidlich Dr. Friedrich Brandstetter Günther Knopf Rupert Hofer


06.05.2026, 08:59

INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH
Überparteiliche Bürgerplattform

Mistelbach, 04. Mai 2026
Sehr geehrte, am Erhalt des Schwerpunktkrankenhauses Mistelbach interessierte Bürgerinnen und Bürger!

Anbei dürfen wir Ihnen zum aktuellen Stand unserer Bemühungen zum Erhalt unseres Schwerpunktkrankenhauses Mistelbach berichten:

Ein beachtlicher Erfolg: “INTERESSENGEMEINSCHAFT pro SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH“ und 7.300 Petitionsunterzeichnerinnen und -unterzeichner freuen sich über das Einlenken von Landesrat Toni Kasser und den Landtagsbeschluss, der die Fortführung des Schwerpunktkrankenhaus Mistelbach mit allen Abteilungen garantieren soll

Erfreulich, die intensive Arbeit der "INTERESSENGEMEINSCHAFT pro SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH“ sowie 7.300 Petitionsunterzeichnerinnen und -unterzeichner waren äußerst erfolgreich!
Wir haben gemeinsam ein Umdenken in der Landespolitik erreicht ...
... denn statt der Position „der Gesundheitsplan 2040+ wird auf Punkt und Beistrich umgesetzt“ heißt es nun: die bestehende Landesklinik in Mistelbach bleibt nicht nur vollständig erhalten, sondern wird auch gestärkt.

Unter dem Namen „Weinviertel NORD“ ist sie einer der beiden zentralen Schwerpunktstandorte in der Versorgungsregion Weinviertel. Das Leistungsspektrum bleibt in vollem Umfang bestehen, und es sind keine Abteilungsschließungen vorgesehen.

Dem Klinikum „Weinviertel NORD“ am Standort Mistelbach wird bis 2040 die unveränderte Weiterführung als Schwerpunktkrankenhaus garantiert. LR Toni Kasser wörtlich: „Es wird von Mistelbach nichts wegkommen, auch wenn andere das vielerorts behaupten, ich kann das hier bekräftigen, es wird so bleiben wie es ist, auch in den Jahren bis 2040.“

Der Standort Mistelbach wird also nicht verkleinert, sondern weiterentwickelt. Damit bleibt die medizinische Versorgung auf hohem Niveau gesichert und wird gleichzeitig zukunftsfit ausgebaut. Auch die auf einen Fachschwerpunkt reduzierte HNO-Versorgung wird wieder als vollwertige HNO-Abteilung implementiert.
Unsere Forderung den Übergabevertrag einzuhalten, scheint fürs erste erfüllt. Um den Standort dauerhaft zu erhalten, weiterhin aufzuwerten und langfristig - auch nach 2040 - abzusichern, bedarf es jedoch noch weiterer Maßnahmen bzw. Beschlüsse ...

... denn der vom Landtag beschlossene Gesundheitspakt 2040+ ist natürlich weiterhin rechtskräftig. Die Abtretung von 7 Mistelbacher Organisationseinheiten (HNO, Urologie, Neurologie, Augen, Tagesklinik f. Kinder- und Jugendpsychiatrie, Herzkatheter, Stroke Unit) in das neue Klinikum „Weinviertel SÜD“ ist noch immer im Gesundheitspakt 2040+ enthalten (Seiten 30 und 67).
Auch wenn es nun zwei gleichwertige Schwerpunkt-Standorte - Mistelbach und Stockerau - gibt, beinhaltet der NÖ Gesundheitspakt 2040+ weiterhin die erwähnten Abteilungsverlagerungen!

Die „INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH“ wendet sich daher an den NÖ Landtag den Gesundheitspakt 2040+ gemäß den nun gegebenen Standortgarantien anzupassen und die erwähnten „Abtretungspassagen“ zu streichen.

Dieser Landtagsbeschluss ist jedenfalls erforderlich, wenn die Standortgarantie für ein Schwerpunktkrankenhaus auch nach Errichtung der neuen Klinik (also nach 2040) gelten und greifen soll.

Dies ist im Sinne des Übergabevertrages sowie der politischen Versprechen hochrangiger Landespolitiker, 
die Entfernung der Abtretungsklausel aus dem NÖ Gesundheitspakt 2040+ durch den NÖ Landtag ist die Voraussetzung damit Mistelbach diese Garantie auch nach 2040 umsetzen kann.

Für die Neuordnung der Gesundheitsversorgung in den Bezirken Korneuburg und Hollabrunn 
nach 2040 
ist gesorgt, gleiches erwarten sich die Bezirke Mistelbach und Gänserndorf!
Alfred Weidlich

INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH



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