JA zum dauerhaften Erhalt des vollwertigen Weinviertler Schwerpunktkrankenhauses in Mistelbach

Petition richtet sich an:
NÖ Landesregierung; NÖ Landtag: Petitionsausschuss, Präs. Wilfing, Klubobleute: Hackl, Teufel, Weninger, Krismer-Huber, Collini

7.658 Unterschriften

100 %
6.997 von 6.800 für Quorum in Niederösterreich Niederösterreich

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  1. Gestartet Dezember 2025
  2. Sammlung noch > 4 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

25.08.2026, 06:18

GESUNDHEITSPAKT 2040+/GESUNDHEITSPLAN 2040+/REGIONALER STRUKTURPLAN GESUNDHEIT 2040+ 

NÖ Landesverfassung Artikel 4 Ziffer 6 besagt: „Bei der Besorgung der Aufgaben des Landes Niederösterreich ist nach den Grundsätzen der Gesetzmäßigkeit, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit vorzugehen.“

Im März 2025 beschloss der NÖ Landtag auf Experten-Empfehlung mehrheitlich (VPNÖ, FPÖ NÖ, SPÖ NÖ, NEOS NÖ) den Gesundheitspakt 2040+, eine gesundheitspolitische Vereinbarung mit enormen gesundheits- und wirtschaftspolitischen Auswirkungen für die Menschen in der Versorgungsregion Weinviertel.

Angesichts der in diesem Gesundheitspakt vorgeschlagenen Maßnahmen stellen sich allerdings viele Menschen die Frage: 
wurden bei diesem Beschluss auch die vom Landtag in der NÖ Landesverfassung selbst auferlegten Vorgaben ausreichend beachtet?
Antworten von NÖGUS und Amt der NÖ LReg. - GS 3 auf diesbezügliche IFG-Anfragen weisen darauf hin, dass betriebs- und vor allem volkswirtschaftliche Berechnungen in diese Entscheidungen nur unzureichend eingeflossen sind (es konnten diesbezüglich trotz konkreter IFG-Anfragen keine Unterlagen vorgelegt werden)!

Bislang ist demnach nicht nachvollziehbar dokumentiert, auf welcher Grundlage bei den weitreichenden Strukturentscheidungen die in Art. 4 Z. 6 NÖ Landesverfassung ausdrücklich vorgeschriebenen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit geprüft und gegeneinander abgewogen wurden.

Trotzdem wurden für Mistelbach bereits im März 2025 Abteilungs- und Leistungsverlegungen in ein neu zu errichtendes Schwerpunktkrankenhaus im westlichen Weinviertel beschlossen: Augen, Neurologie, HNO, Urologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Herzkatheter, Stroke Unit.

Auf Basis dieser Empfehlungen ließ die NÖ LReg. den Gesundheitsplan 2040+ als konkreten Umsetzungsrahmen erarbeiten, der vom NÖ Landtag beschlossen wurde. 

Bezüglich Mistelbach wird nun von Politikern (Wilfing, Hackl, Schulz, Kasser) immer wieder behauptet: am Versorgungsauftrag der Landesklinik Mistelbach ändert sich nichts. Dies wird durch die vom Gesundheitsplan 2040+ übernommenen Inhalte des Regionalen Strukturplans Gesundheit Niederösterreich 2030 (RSG NÖ 2030) belegt, der allerdings schon 2028 (nach der Landtagswahl) überarbeitet und nach 2030 neu erstellt wird. 

Kapitel 6, S. 32 besagt: „Der RSG NÖ 2030 nimmt auf den NÖ Gesundheitsplan bedacht und präzisiert und detailliert die ersten Umsetzungsschritte bis 2030.“ Man kann davon ausgehen, dass das auch im nächsten RSG NÖ (2035) nicht anders sein wird. Das unterstreicht noch einmal die u.a. Forderungen an den NÖ Landtag.

In Pakt und Plan 2040+ fehlen essentielle betriebs- und volkswirtschaftliche Berechnungen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen für das östliche Weinviertel beurteilen zu können. Wir fordern daher eine nachvollziehbare dokumentierte und leistungsspezifische Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenabschätzung für Mistelbach bevor irreversible Leistungsverschiebungen zum Nachteil der Weinvierter Bevölkerung (Abteilungs- und Leistungsverlegungen von Mistelbach nach Stockerau) im Zuge der Planung sowie der Errichtung des neuen Schwerpunktkrankenhauses Süd in Stockerau umgesetzt werden.

Die überparteiliche Bürgerplattform „INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH“ fordert daher den NÖ Landtag und die NÖ Landesregierung auf den Gesundheitspakt 2040+ und Gesundheitsplan 2040+ dahingehend zu ändern, dass dieser den politischen Zusagen von Spitalslandesrat, Landtagspräsident und VP-Klubobmann entsprechen. 

Die Inhalte auf den Seiten 30 und 67 des Gesundheitspaktes 2040+ sind aufgrund dieser politischen Versprechungen ersatzlos zu streichen!

Weiters werden NÖ Landesregierung und NÖ Landtag aufgefordert, die im Gesundheitspakt 2040+ enthaltenen Aussagen zum zukünftigen Leistungsprofil des Landesklinikums Mistelbach an die inzwischen beschlossene Gesundheitsregion Weinviertel 2040 anzupassen und offenzulegen, auf welchen betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen, medizinischen und versorgungsplanerischen Berechnungen die einzelnen vorgesehenen Leistungsverschiebungen beruhen.

Eine nachvollziehbare, dokumentierte und leistungsspezifische Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenabschätzung für Mistelbach ist daher vorzulegen ehe irreversible Leistungsentscheidungen (Abteilungs- und Leistungsverschiebungen von Mistelbach nach Stockerau) im Zuge der Planung sowie der Errichtung des neuen Schwerpunktkrankenhauses Süd in Stockerau umgesetzt werden.

Für jede zur Verlagerung von Mistelbach nach Stockerau vorgesehene Leistung ist eine nachvollziehbare Gegenüberstellung der Varianten „Verbleib in Mistelbach“ und „Verlagerung nach Stockerau“ einschließlich Investitions-, Betriebs-, Personal-, Transport-, Erreichbarkeits- und regionalpolitischer Folgekosten vorzulegen.

Dipl.-Päd. Alfred Weidlich
im Namen der
INTERESSENGEMEINSCHAFT PRO SCHWERPUNKTKRANKENHAUS MISTELBACH


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