Umwelt

Gegen ökologischen Unsinn und Gesundheitsgefährdung - Keine Futtertrocknung in Feldkirchen

Petition richtet sich an
Herr David Stögmüller (Abgeordneter zum Nationalrat)
917 Unterstützende 554 in Österreich

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

917 Unterstützende 554 in Österreich

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

10.03.2020, 20:51

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Liebe Unterstützer und Interessierte,
unser Bürgermeister betonte in den letzten Monaten immer, wie gut er die Gemeindebürger informiert hat und dass die Gemeinde ihren Informationspflichten stets nachgekommen ist.
Wir sind anderer Meinung, wir sehen das nicht so.
Warum?
Am 26.02.2018 wurde in der INKOBA von den dorthin entsandten Gemeindevertretern der Verbandsbeschluss gefasst, einem Verkauf des Grundstücks an Atro zuzustimmen.
Das bedeutet, dass alle Gemeindevertreter, die aus unserer Gemeinde in die INKOBA entsandt wurden, darüber Bescheid wussten, denn nach jeder Verbandsitzung gibt es ein Protokoll, welches an alle Verbandsvertreter verteilt wird.
1. Die Gemeindebürger wurden aber mit keiner Silbe informiert – wurde mit Atro Still-schweigen vereinbart? Wenn ja, warum wollte man die Gemeindebürger im Unklaren lassen was auf sie zukommt?
2. Es gibt unseres Wissens nach keinen Gemeinderatsbeschluss dafür – was aber not-wendig gewesen wäre, denn eine solche Entscheidung hat auf die Gemeinde große Auswirkungen. Wie informiert waren die anderen Gemeindevertreter? Waren sie in-volviert und haben sie ebenfalls geschwiegen – oder ließ man auch sie uninformiert?

Die Gemeinde Jeging ist im Verband vertreten. Deren Gemeindevertreter hatten 2015 Lamerdingen besucht und wussten über die Emissionen und Belastungen Bescheid. Es ist davon auszugehen, dass dies im gesamten Verband INKOBA bekannt war – und damit auch unseren dort tätigen Gemeindevertretern.
Warum hat man trotz dieses Wissens, dass es zu Belastungen und Gesundheitsgefährdungen kommen wird, die eigene Gemeindebevölkerung nicht informiert?
Warum wurden die Informationen unter Verschluss gehalten?
Dadurch, dass uns so wesentliche Informationen vorenthalten wurden, werden unsere Bürger-rechte beschnitten! Das ist zumindest fragwürdig, wenn nicht sogar rechtswidrig.

Vorprüfung nach §30 der OÖ Bauordnung
Der Bürgermeister als Baubehörde muss im Bewilligungsverfahren sowieso von Amts wegen prüfen (lassen), welche Emissionen vom Betrieb ausgehen werden (siehe § 30 der OÖ Bauordnung (6) Satz 1 und 2).
Wenn der Bürgermeister als Verbandsvertreter der INKOBA dem Verkauf an Atro zustimmt, weiß er auch, dass er später als Baubehörde prüfen (lassen) muss, ob der Betrieb dem Flächenwidmungsplan entspricht und welche Emissionen er freisetzt. Dies muss er von Experten prüfen lassen, seine persönliche Meinung zählt dabei nicht.
Bei Atro liegt es auf der Hand, dass die Emissionen nicht den herkömmlichen Belastungen entsprechen, wie es bei harmlosen Handwerksbetrieben der Fall ist.
Ohne eine solche sorgfältige Prüfung einem Verkauf zuzustimmen, grenzt unserer Ansicht nach daher an Fahrlässigkeit. Ist der Grundverkauf noch nicht vollzogen, ist eine Absage an Atro keine große Sache, hat man den Grund erst mal verkauft, wird es für den Verband komplizierter führt zu Kosten, die auch unsere Gemeinde mittragen muss.
Wenn sich unser Bürgermeister aber so wenig gekümmert hat, wer Atro ist und welche Emissionen und Belastungen die geplante Ansiedelung mit sich bringt, dann muss er sich schon den Vorwurf gefallen lassen, dass er hier gegen seine Sorgfaltspflichten gehandelt hat.
Wie bekannt, hat er mit einigen Gemeinderatsmitgliedern erst im November 2019 (!) Lamerdingen besucht. Wenn das seine erste diesbezügliche Informationsreise war, dann besteht der Vorwurf zu Recht.

Bis heute wissen die betroffenen Bürger weder von Seiten der Gemeinde, noch von Seiten Atro etwas über die Emissionen, die sie belasten werden. Sie wissen nur, dass die Pellets die Kühe von Herrn Neuhofer Senior so glücklich machen, dass er seine Tiere nicht mehr wiederkennt.

Offenlegung einer Befangenheit
Im Laufe des Jahres 2018 hat zumindest ein Gemeinderatsmitglied Anteile an Atro gekauft, ohne bei weiteren einschlägigen Gemeinderatsbeschlüssen pro Atro seine Befangenheit zu erklären, wie es die Gemeindeordnung vorschreibt.
Gibt es möglicherweise weitere Gemeindevertreter, die ihre Befangenheit erklären müssten?
Die Gemeindeordnung gibt ganz klar vor, wann dies der Fall ist.
Wurden persönliche Interessen vor die Interessen der Allgemeinheit gestellt?
Welche Gespräche haben zwischen Atro und einzelnen Gemeindevertretern stattgefunden, die eine Befangenheit begründen würden?

Unser Bgm schweigt und ignoriert Anfragen.

Kaufvertrag Atro
Am 28.12.2018 unterzeichnete unser Bgm als stv. Obmann der INKOBA den Kauf-vertrag zwischen INKOBA und Atro.
Wiederum ...…… scheint dafür kein Gemeinderatsbeschluss vorzuliegen, obwohl die Gemeinde damit in Haftungs- und Finanzierungsfragen eingetreten ist. Dies erscheint uns rechtswidrig.

Der ungekürzte Text ist im Anhang zu finden.

Mit besten Grüßen, wir bleiben dran.
Rudolf Lechner, Sprecher der KEB
Spendenkonto für die Rechtsbeihilfe: IBAN: AT33 5700 0300 5559 5507


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