Umwelt

Die Naturlandschaft Innerrosenau muss erhalten bleiben

Petition richtet sich an
Gemeinde Rosenau am Hengstpass
620 Unterstützende 84 in Rosenau am Hengstpaß
155% von 54 für Quorum
620 Unterstützende 84 in Rosenau am Hengstpaß
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  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung noch > 2 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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01.07.2022, 15:25

So mach ich mir die Welt widdewidde wie sie mir gefällt ….
Eine Anfrage an das Landwirtschaftsministerium, Sektion Bergbau wurde jetzt mit einem Zwischenergebnis versehen. Fakt ist, dass selbst das Ministerium als oberste Behörde des Bergbaus in Österreich nach mehrmonatiger Recherche (noch) nicht in der Lage ist, die Frage nach den Dimensionen der Abbaurechte der Firma Schmid in der Schottergrube Weissensteiner zu beantworten. Originalzitat aus dem Brief:
„ aufgrund einiger recht komplexer Übergangsbestimmungen ist noch nicht abschließend
geklärt, in welchem räumlichen Umfang die SCHMID GmbH derzeit nach dem Bergrecht
befugt ist, in der Katastralgemeinde Rosenau mineralische Rohstoffe zu gewinnen. Hierzu
laufen noch weitere Erhebungen, von deren Ergebnis wir Sie in Kenntnis setzen werden.“
Umsomehr verwundert es Otto Normalverbraucherin, dass es offenbar für die unteren Ränge ganz klar zu sein scheint, dass die Firma Schmid in der Grube alles darf, so wie es ihr Rechtsanwalt Dr. Zauner anläßlich eines Lokalaugenscheins salopp und unhinterfragt formuliert hat. Die Schmidls wissen offenbar besser Bescheid als ihr Schmid aber vielleicht ist es ja auch nur Rechthaberei auf Basis einer vorgegaukelten Kompetenz mit dem Ziel, die Anrainer zu beeindrucken, zu verunsichern und in ihren Interessen möglichst zu beschneiden - frei nach Pippi Langstrumpf …. mach ich mir die Welt widdewidde wie sie mir gefällt.

Bescheid zur Recyclinganlage ist nicht rechtskräftig und die Zerstörung hat weiterhin Aufschub
Ein zweiter wichtiger Hinweis findet sich in dem Schreiben der Abt. IV/4 (Bergbau - Rechtsangelegenheiten) vom 21. Juni 2022:
„Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass die am Gelände der Schottergrube Weißensteiner
geplante "Aufbereitung und Zwischenlagerung von Recycling-Baustoffen" nicht unter das
Bergrecht, sondern unter das Gewerberecht fällt. Nach unserer Kenntnis wurde für diese
Bauschutt-Recyclinganlage eine auf die Gewerbeordnung 1994 gestützte Genehmigung als
gewerbliche Betriebsanlage erteilt, die jedoch noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist.
Gegen diesen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf als Gewerbebehörde wurde
nämlich Beschwerde erhoben, über die das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zu
entscheiden hat.“

Mitnichten lässt sich also aus der vom Rechtsanwalt der Firma Schmid behaupteten Generalgenehmigung des Mineralrohstoffgesetzes ableiten, dass für die Errichtung einer Recyclinganlage das - wie wir nach wie vor meinen - unrechtmäßig erweiterte Areal in der Schottergrube genutzt werden darf. Das bedeutet, dass Fragen zur Rodung bzw. zur Nichteinhaltung der ursprünglich verhängten Auflage zum Schutz des Waldgürtels eben nicht einfach zu beantworten sind, dem werden sich wohl alle fügen müssen – von der Schmidfirma über die Eigentümer bis zu den behördlichen Stellen. Es bleibt also spannend …

Eines kann man wohl schon sagen ….
Die Bezirksbehörde hat anno dazumal einen Bescheid erlassen, der hinsichtlich Ausgestaltung derart unprofessionell verfasst wurde, dass sein Vollzug nicht möglich erscheint, das hat jedenfalls der Volksanwalt bereits im Zuge der Recherchen erkannt, denn die einzige jetzt noch geäußerte Begründung warum die Auflage zur Sicherung des Schutzwaldes nicht exekutierbar sein soll scheint darin zu liegen, dass sie im Ursprungsbescheid – salopp formuliert – einfach nicht exekutierbar beschrieben wurde. Man lasse sich das mal auf der Zunge zergehen: die Behörde erlässt einen Bescheid, dessen Qualität so mangelhaft ist, dass sie im Zuge ihrer Folgezuständigkeiten dessen Vollzug nicht sicherstellen kann – ein Gustostückerl aus unseren Amtsstuben.

Den naturschutzrechtlichen Bescheid bzw. die Genehmigung und das dazu durchgeführte Verfahren aus dem Jahr 2010 werden wir aufgrund mangelnder Qualität ebenfalls dem Volksanwalt zu Prüfung vorlegen.

Und es kommt immer noch schlimmer ….
Als Dokument im Anhang findet ihr den bekannt gewordenen Plan für den Umbau der Biathlonanlage im hintersten Talwinkel, das bedarf keiner Worte – 14 Ha Grünland sollen geht’s nach der SPÖ versiegelt und verbaut also verschandelt werden.

Wir halten dagegen …..


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