Gesundheit

Aufhebung der Testpflicht von genesenen und geimpften Personen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
91 Unterstützende 87 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

91 Unterstützende 87 in Österreich

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

27.04.2022, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


02.02.2021, 11:51

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


01.02.2021, 21:42

Weiteres testinheräntes Problem hinzugefügt. Mit Quellenangabe.


Neuer Petitionstext:

Laut der derzeit geltenden 3.Covidmassnahmenverordnung müssen sich alle in Gesundheitseinrichtungen arbeitenden Personen mindestens einmal wöchentlich einem Nasen-Rachen-Abstrich zur Testung auf das neuartige Sars-CoV2-Virus unterziehen.

Auch wenn diese Abstriche durch medizinisch geschultes Personal vorgenommen wird, kann es trotzdem zu Komplikationen und Schädigung der getesteten Personen kommen. Persönlich ist mir ein Fall bekannt, bei dem ein junger Mensch, seit einem (von einer Kollegin durchgeführten) Naso-Pharyngeal-Abstrich, eine ausgeprägte Neuralgie des N.maxillaris davongetragen hat und für mehrere Wochen stärkste Schmerzmittel benötigte.

Weiters wird das Risiko von Mobbing, Sexismus und missbräuchlichen Anwendungen der Tests derzeit nur vereinzelt thematisiert, obwohl es bei derartigen MassentestsTests schon zu solchen Vorfällen gekommen ist. (www.derstandard.at/story/2000123497072/bundesheer-untersucht-belaestigung-bei-massentests-in-graz)(www.derstandard.at/story/2000123497072/bundesheer-untersucht-belaestigung-bei-massentests-in-graz - www.vienna.at/niederoesterreicherin-mit-coronavirus-in-haeuslicher-quarantaene-mobbing-nimmt-ueberhand/6539707)

Das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Tests bei gesunden Personen, die ausreichend Antikörper gegen Sars-CoV2 besitzen, ist daher genauestens vom Bundesministerium darzulegen.

Erläutert werden sollen, sowohl die Bedeutung der Konsequenzen eines positiven Testergebnisses für die getestete Person, als auch die Bedeutung für den testenden Gesundheitsbetrieb.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 40 (39 in Österreich)


01.02.2021, 21:37

Weiteres testinheräntes Problem hinzugefügt.


Neuer Petitionstext:

Laut der derzeit geltenden 3.Covidmassnahmenverordnung müssen sich alle in Gesundheitseinrichtungen arbeitenden Personen mindestens einmal wöchentlich einem Nasen-Rachen-Abstrich zur Testung auf das neuartige Sars-CoV2-Virus unterziehen.

Auch wenn diese Abstriche durch medizinisch geschultes Personal vorgenommen wird, kann es trotzdem zu Komplikationen und Schädigung der getesteten Personen kommen. Persönlich ist mir ein Fall bekannt, bei dem ein junger Mensch, seit einem (von einer Kollegin durchgeführten) Naso-Pharyngeal-Abstrich, eine ausgeprägte Neuralgie des N.maxillaris davongetragen hat und für mehrere Wochen stärkste Schmerzmittel benötigte.

Weiters wird das Risiko von Mobbing, Sexismus und missbräuchlichen Anwendungen der Tests derzeit nur vereinzelt thematisiert, obwohl es bei derartigen Massentests schon zu solchen Vorfällen gekommen ist. (www.derstandard.at/story/2000123497072/bundesheer-untersucht-belaestigung-bei-massentests-in-graz)

Das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Tests bei gesunden Personen, die ausreichend Antikörper gegen Sars-CoV2 besitzen, ist daher genauestens vom Bundesministerium darzulegen.

Erläutert werden sollen, sowohl die Bedeutung der Konsequenzen eines positiven Testergebnisses für die getestete Person, als auch die Bedeutung für den testenden Gesundheitsbetrieb.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 40 (39 in Österreich)


01.02.2021, 09:16

Spekulationen sind keine Fakten, Der Satz wurde daher gelöscht.


Neue Begründung:

Nach einer Impfung oder einer durchgemachten Covid-Erkrankung geht das Risiko einer neuerlichen Erkrankung an COVID gegen Null. (Quelle)

Ein (möglicherweise auch falsch positives Testergebnis) hat derzeit weit reichende Konsequenzen für das Leben der Person (Quarantäne, Schuldzuweisungen, Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers, Einkomensverluste etc.), sodass eine regelmässige Test und durch den Arbeitgeber nicht gerechtfertigt sein kann.

Auf der anderen Seite ist, durch die Tatsache, dass die Testergebnisse meistens direkt vom Arbeitgeber und nicht von einem unabhängigen Arzt interpretiert werden, Missbrauch jedweder Art Tür und Tor geöffnet.

Die Novelle vom 21.1.2021 geht in §15 Abs.11 schon darauf ein, dass Personen mit nachgewiesenen Antikörpern bzw. einer durchgemachten Erkrankungen an Sars-CoV diese 6 Monate einem negativen Test gleichzusetzen sind.

Auch für Personen die einen Nachweis einer Impfung haben soll dies uneingeschränkt gelten. Die Impfbereitschaft im Gesundheitspersonal ist derzeit ausgesprochen hoch. ( orf.at/#/stories/3199653/ ) Durch die Abschaffung der Testungen würde das derzeitig hohe Vertrauen des Gesundheitspersonals in die Impfungen erhalten bleiben.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 39 (39 in Österreich)



31.01.2021, 19:14

Einarbeiten neuer informationen - orf.at/#/stories/3199653/


Neue Begründung:

Nach einer Impfung oder einer durchgemachten Covid-Erkrankung geht das Risiko einer neuerlichen Erkrankung an COVID gegen Null. (Quelle)

Ein (möglicherweise auch falsch positives Testergebnis) hat derzeit weit reichende Konsequenzen für das Leben der Person (Quarantäne, Schuldzuweisungen, Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers, Einkomensverluste etc.), sodass eine regelmässige Test und durch den Arbeitgeber nicht gerechtfertigt sein kann.

Auf der anderen Seite ist, durch die Tatsache, dass die Testergebnisse meistens direkt vom Arbeitgeber und nicht von einem unabhängigen Arzt interpretiert werden, Missbrauch jedweder Art Tür und Tor geöffnet.

Die Novelle vom 21.1.2021 geht in §15 Abs.11 schon darauf ein, dass Personen mit nachgewiesenen Antikörpern bzw. einer durchgemachten Erkrankungen an Sars-CoV diese 6 Monate einem negativen Test gleichzusetzen sind.

FürAuch für Personen die einen Nachweis einer Impfung haben soll dies uneingeschränkt gelten. Die Impfbereitschaft im Gesundheitspersonal ist derzeit ausgesprochen hoch. ( orf.at/#/stories/3199653/ ) Durch die Abschaffung der Testungen würde das derzeitig hohe Vertrauen des Gesundheitspersonals in die Impfungen erhalten bleiben.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 38 (38 in Österreich)


27.01.2021, 20:51

Einbeziehung des BUNDESGESETZBLATTES
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2021 Ausgegeben am 21. Jänner 2021 Teil II

www.sozialministerium.at/dam/jcr:60ea7baa-e597-4271-ae81-73e39513c1e9/BGBLA_2021_II_27.pdf


Neue Begründung:

Nach einer Impfung oder einer durchgemachten Covid-Erkrankung geht das Risiko einer neuerlichen Erkrankung an COVID gegen Null. Ein (möglicherweise auch falsch positives Testergebnis) hat derzeit weit reichende Konsequenzen für das Leben der Person (Quarantäne, Schuldzuweisungen, Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers, Einkomensverluste etc.), sodass eine regelmässige Test und durch den Arbeitgeber nicht gerechtfertigt sein kann.

Auf der anderen Seite ist, durch die Tatsache, dass die Testergebnisse meistens direkt vom Arbeitgeber und nicht von einem unabhängigen Arzt intrpretiertinterpretiert werden, Missbrauch jedweder Art Tür und Tor geöffnet.

Die Novelle vom 21.1.2021 geht in §15 Abs.11 schon darauf ein, dass Personen mit nachgewiesenen Antikörpern bzw. einer durchgemachten Erkrankungen an Sars-CoV diese 6 Monate einem negativen Test gleichzusetzen sind.

Für Personen die einen Nachweis einer Impfung haben soll dies uneingeschränkt gelten.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (10 in Österreich)


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