Søknad er adressert til:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Laut der derzeit geltenden 3.Covidmassnahmenverordnung müssen sich alle in Gesundheitseinrichtungen arbeitenden Personen mindestens einmal wöchentlich einem Nasen-Rachen-Abstrich zur Testung auf das neuartige Sars-CoV2-Virus unterziehen.
Auch wenn diese Abstriche durch medizinisch geschultes Personal vorgenommen wird, kann es trotzdem zu Komplikationen und Schädigung der getesteten Personen kommen. Persönlich ist mir ein Fall bekannt, bei dem ein junger Mensch, seit einem (von einer Kollegin durchgeführten) Naso-Pharyngeal-Abstrich, eine ausgeprägte Neuralgie des N.maxillaris davongetragen hat und für mehrere Wochen stärkste Schmerzmittel benötigte.
Weiters wird das Risiko von Mobbing, Sexismus und missbräuchlichen Anwendungen der Tests derzeit nur vereinzelt thematisiert, obwohl es bei derartigen Tests schon zu solchen Vorfällen gekommen ist. (https://www.derstandard.at/story/2000123497072/bundesheer-untersucht-belaestigung-bei-massentests-in-graz - https://www.vienna.at/niederoesterreicherin-mit-coronavirus-in-haeuslicher-quarantaene-mobbing-nimmt-ueberhand/6539707)
Das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Tests bei gesunden Personen, die ausreichend Antikörper gegen Sars-CoV2 besitzen, ist daher genauestens vom Bundesministerium darzulegen.
Erläutert werden sollen, sowohl die Bedeutung der Konsequenzen eines positiven Testergebnisses für die getestete Person, als auch die Bedeutung für den testenden Gesundheitsbetrieb.
Grunn
Nach einer Impfung oder einer durchgemachten Covid-Erkrankung geht das Risiko einer neuerlichen Erkrankung an COVID gegen Null. (Quelle)
Ein (möglicherweise auch falsch positives Testergebnis) hat derzeit weit reichende Konsequenzen für das Leben der Person (Quarantäne, Schuldzuweisungen, Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers, Einkomensverluste etc.), sodass eine regelmässige Test und durch den Arbeitgeber nicht gerechtfertigt sein kann.
Auf der anderen Seite ist, durch die Tatsache, dass die Testergebnisse meistens direkt vom Arbeitgeber und nicht von einem unabhängigen Arzt interpretiert werden, Missbrauch jedweder Art Tür und Tor geöffnet.
Die Novelle vom 21.1.2021 geht in §15 Abs.11 schon darauf ein, dass Personen mit nachgewiesenen Antikörpern bzw. einer durchgemachten Erkrankungen an Sars-CoV diese 6 Monate einem negativen Test gleichzusetzen sind.
Auch für Personen die einen Nachweis einer Impfung haben soll dies uneingeschränkt gelten. Die Impfbereitschaft im Gesundheitspersonal ist derzeit ausgesprochen hoch. ( https://orf.at/#/stories/3199653/ )