01/27/2021, 14:51
Einbeziehung des BUNDESGESETZBLATTES
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 2021 Ausgegeben am 21. Jänner 2021 Teil II
www.sozialministerium.at/dam/jcr:60ea7baa-e597-4271-ae81-73e39513c1e9/BGBLA_2021_II_27.pdf
Neue Begründung:
Nach einer Impfung oder einer durchgemachten Covid-Erkrankung geht das Risiko einer neuerlichen Erkrankung an COVID gegen Null. Ein (möglicherweise auch falsch positives Testergebnis) hat derzeit weit reichende Konsequenzen für das Leben der Person (Quarantäne, Schuldzuweisungen, Schadensersatzforderungen des Arbeitgebers, Einkomensverluste etc.), sodass eine regelmässige Test und durch den Arbeitgeber nicht gerechtfertigt sein kann.
Auf der anderen Seite ist, durch die Tatsache, dass die Testergebnisse meistens direkt vom Arbeitgeber und nicht von einem unabhängigen Arzt intrpretiertinterpretiert werden, Missbrauch jedweder Art Tür und Tor geöffnet.
Die Novelle vom 21.1.2021 geht in §15 Abs.11 schon darauf ein, dass Personen mit nachgewiesenen Antikörpern bzw. einer durchgemachten Erkrankungen an Sars-CoV diese 6 Monate einem negativen Test gleichzusetzen sind.
Für Personen die einen Nachweis einer Impfung haben soll dies uneingeschränkt gelten.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 10 (10 in Österreich)