Qualitätssicherung und -verbesserung PatientInnensicherheit Vertrauensschutz Hilfeleistungspflicht Recht auf Leben, größtmögliche Gesundheit und Menschenwürde Steigerung von Effizienz und Effekt, bessere Nutzung begrenzter Ressourcen, bei gleichzeitiger Reduktion von Leid Als Punkt 7 wäre noch dringend zu ergänzen: Prävention, insbesondere auch die der Aerosolübertragung in Gesundheitseinrichtungen, öffentlichen Gebäuden, an Arbeits- und Bildungsstätten etc.
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