Region: Vorarlberg
Migration

Bleiberecht für Familie Poghosyan / Khachatryan

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung
5.072 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

5.072 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Wir sperren Gasthäuser zu, weil wir keine Arbeitskräfte im Service und der Küche finden. Wir können die offenen Pflegestellen kaum mehr besetzen. Wir finden keine EDV-Fachkräfte... Kurzum, wir sind je länger je mehr auf Menschen angewiesen, die zu uns kommen, sich bei uns integrieren und engagieren, unsere Sprache lernen, bei uns arbeiten und sich bei uns auch wohl fühlen. Alles Gute!

Quelle:

3.9

1 Gegenargument
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Menschlichkeit

Das Vorgehen war hier einfach unmenschlich. Besonders schockiert hat mich das Vorgehen der Polizei, die Familie früh morgens zu "verhaften". Falls die Mutter aufgrund des Stress eine Fehlgeburt erlitten hätte, würde ich direkt die ausführenden Polizisten dafür verantwortlich machen- denn jeder Mensch muss die Verantwortung für seine Taten selbst übernehmen. Besonders schockierend auch, dass man einen 3-jährigen Sohn von seiner Mutter trennen wollte. Hier geht es um Menschlichkeit,um das konkrete Schicksal einer Familie. Wenn die Gesetze zu solchen Maßnahmen führen, muss man die Gesetze ändern

Quelle: Wo bleibt die Meschlichkeit?

3.3

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Gesetze einhalten

Asyl ist Bleiberecht auf Zeit. Wenn zudem noch das Asylrecht abgelehnt wird ist das Gesetzt zu vollziehen und es wäre falsch immer öfter ein humanitäres Bleiberecht von einer Minderzahl an Bürgern zu fordern die sich als Gute Menschen ins Licht bringen wollen. Wir haben nun erfahren was diese Masseneinwanderung ebenfalls an Massenkriminalitätngebracht hat. Das schon in den Startlöchern befindliche Drogenproblem nicht zu vergessen. Gesetzt ohne Ausnahme vollziehen da diese Leute nach einem im gesetzlichen Rahmen durchgeführten Verfahren. Nicht verfolgt werden

Quelle: Aus Laterns

2.5

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Was mutet man den Kindern zu?

Ich bin grundsätzlich für die Einhaltung der Gesetze und das Prinzip = gleiches Recht für alle! Dennoch gilt es auch den menschlichen Aspekt mitzuberücksichtigen Der kleine Sohn der Familie ist hier geboren, wie interpretiert er einst die "Gastfreundschaft eines Landes, seiner vermeintlichen Heimat bzw., was bleibt ihm in seiner Erinnerung zu jenem Ort, in welchen er hineingeboren wurde? Eltern hätten grundsätzlich auch die Überlegung anzustellen, was sie ihren Kindern mit ihren Entscheidungen jeweils zumuten und antun! Und ja, ein Aufenthaltsrecht kann man nicht erzwingen durch Ignoranz!

Quelle:

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Keine Verfolgung = kein Bleiberecht

Unterm Strich versucht sich diese Familie einen Aufenthaltstitel zu erschleichen. Asyl wurde in einem rechtsstaatlichen Verfahren abgelehnt. Kein Aufenthaltstitel = Ausreise. Wir haben hundertausende Arbeitslose in Österreich. Wie wäre es wenn die Politiker sich darum kümmern würden diese Mitbürger zum Arbeiten zu "motivieren" und ihre Energie nicht in abgelehnte Asylwerber investieren. Man stelle sich vor unsereins reist einfach illegal in ein anderes Land, beschäftigt jahrelang Gerichte und jammert dann dass er/sie wegen fehlendem Asylgrund abgeschoben wird.

Quelle:

2.5

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Wir können nicht unbegrenzt Menschen aufnehmen in Österreich und sollten uns daher auf wirklich verfolgte Menschen beschränken. Die Betroffene Familie hat mehrmals versuxht sich durch falscchangaben Asyl zu erschleichen. Das darf nicht belohnt werden. Ich finde es völlig falsch was Sulzberg hier betreibt. Anstatt sich von den Menschen zu verabschieden und ihnen die Möglichkeit zu geben sich in armseligen wieder einzugliedern

Quelle:

1.7

2 Gegenargumente
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4 Gegenargumente
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