302 signatures
Pétition adressée à : Außenminister Alexander Schallenberg (BMEIA) und Innenminister Gerhard Karner (BMI)
Aufgrund der Schließung und Handlungsunfähigkeit der österreichischen Botschaft in Teheran sind hunderte in Österreich rechtmäßig lebende Iraner:innen auf unbestimmte Zeit von ihren Ehepartnern und Kindern getrennt. Diese Situation stellt eine humanitäre Krise dar und verletzt fundamentale Menschenrechte. Gleichzeitig drohen zahlreiche Fachkräfte und Studierende, ihre Arbeits- und Studienplätze zu verlieren, da sie ihre Visa nicht erhalten können. Wir fordern vom Außen- und Innenministerium dringend alternative Wege zur Visabeantragung (z.B. über Drittstaaten oder digitale Einreichung), um die Familienzusammenführung und weitere essenzielle Konsulardienste zu ermöglichen.
Raison
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, eine Gruppe von in Österreich rechtmäßig ansässigen iranischen Staatsangehörigen sowie österreichischen Staatsbürgern (Studierende, Fachkräfte, Familienangehörige), drücken unsere tiefste Besorgnis über die vollständige Schließung der österreichischen Botschaft in Teheran aus. Der aktuelle Stillstand der Konsulardienste ohne praktikable Alternativlösung hat weitreichende und fatale Auswirkungen auf unser Leben. Dies ist keine bloße administrative Hürde, sondern eine akute humanitäre und existenzielle Krise.
Die unerträgliche Situation für Familien und Kinder Wir sind seit langer Zeit von unseren Ehepartnern und Kindern getrennt. Diese Trennung, gepaart mit der Instabilität im Iran, erzeugt unbeschreiblichen psychischen Druck. Eltern können ihre Rolle nicht wahrnehmen, und Kinder leiden unter ständiger Angst. Die regelmäßige, tränenreiche Frage der Kinder: „Wann kommst du endlich zurück?“ zeigt das Ausmaß der emotionalen Schäden. Die Fortdauer dieser Trennung führt zu unwiderruflichen physischen und psychischen Belastungen. Das Fehlen jeglicher Perspektive macht die Situation unerträglich.
Systemversagen und rechtliche Dimension Bereits vor der Schließung waren die Konsulardienste im Iran extrem langsam und ineffektiv. Wir erfüllen alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Familienzusammenführung, doch mangels Zugang zu Konsulardiensten ist der Prozess faktisch ausgesetzt. Dies verletzt fundamentale Grundrechte, insbesondere das Recht auf Familienleben (Art. 8 EMRK) und die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 3 u. 10).
Existenzbedrohung für weitere Visa-Antragsteller Neben der familiären Tragödie stürzt der Stillstand auch viele weitere Menschen in existenzielle Krisen. Zahlreiche Fachkräfte und angehende Studierende mit Zusagen, Arbeitsverträgen oder Zulassungen stecken im Visaprozess fest. Ohne funktionierende konsularische Wege drohen sie unverschuldet, ihre Studien- und Arbeitsplätze unwiderruflich zu verlieren.
Unsere Forderungen an das BMEIA und das BMI: Wir fordern eine dringende, effektive und humanitäre Lösung. Jeder Mensch hat das Recht auf Familie. Konkret ersuchen wir um:
- Digitale Einreichung: Ermöglichung einer vorläufigen digitalen Einreichung von Unterlagen zur Fristwahrung durch den in Österreich ansässigen Anker bzw. den Antragsteller.
- Nutzung von Drittstaaten: Schaffung praktikabler Verfahrenswege über österreichische Vertretungen in Drittstaaten (z. B. Istanbul, Baku, Eriwan) durch Kapazitätsausweitung oder Priorisierung von Härtefällen. Eine Antragstellung dort muss de facto durchführbar gemacht werden.
- Temporäre Mechanismen: Einführung temporärer Mechanismen zur Registrierung und Prüfung aller ausstehenden Anträge, um weitere Verzögerungen zu stoppen.
- Transparenz: Bereitstellung eines klaren Lösungsweges in dieser Ausnahmesituation.
Rechtliche und faktische Situation (Zusammenfassung): Der Zugang zu den gesetzlich verankerten Verfahren (NAG) und anderen Konsulardiensten ist gestoppt. Sämtliche Dienste der Botschaft Teheran sind eingestellt, Notfalllösungen fehlen vor Ort. Die bloße Verweisung auf Drittstaaten ist derzeit aufgrund von Kapazitäts- und Zuständigkeitsproblemen ineffektiv. Ohne sofortige Alternativen wird die Ausübung europäisch geschützter Rechte (Art. 8 EMRK, Art. 41 EU-Grundrechtecharta) unverhältnismäßig blockiert.
Wir bitten Sie dringend um die sofortige Ergreifung administrativer Maßnahmen und hoffen auf eine zeitnahe Reaktion.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
(Anhang: Rechtliche Grundlagen und Dokumentation)
1. Rechtliche Dokumentation
- Artikel 8 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention): Schutz des Privat- und Familienlebens sowie die staatliche Verpflichtung zur Wahrung der Familieneinheit.
- UN-Kinderrechtskonvention (CRC): * Artikel 3: Vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen behördlichen Maßnahmen.
- Artikel 10: Verpflichtung zur humanitären, wohlwollenden und beschleunigten Bearbeitung von Anträgen auf Familienzusammenführung.
- Art. 41 der EU-Grundrechtecharta: Das Recht auf eine gute Verwaltung (unparteiische, gerechte und innerhalb einer angemessenen Frist erfolgende Behandlung von Angelegenheiten).
- Innerstaatliches Recht (NAG): Einschlägige Bestimmungen zur Familienzusammenführung (insb. § 11 Abs. 2 Z 4) und der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
2. Belege zur Situation der Konsulardienste
- Systemstillstand: Alle Konsulardienste der Österreichischen Botschaft Teheran sind bis auf Weiteres komplett eingestellt.
- Antragsstopp: Es besteht derzeit faktisch keine Möglichkeit zur Terminbuchung oder persönlichen Einreichung von Anträgen.
- Keine Notfälle: Selbst in dringenden humanitären Fällen werden derzeit keine konsularischen Leistungen vor Ort erbracht.
- Ausweichstellen ineffektiv: Der Verweis auf andere österreichische Behörden in der Region (z. B. Istanbul, Baku, Eriwan) ist wegen Zuständigkeitsfragen und Kapazitätsengpässen unpraktikabel. Anträge in Drittstaaten sind de facto unmöglich.
détails de la pétition
Pétition lancée:
09/04/2026
Fin de la collecte:
08/10/2026
Région:
Autriche
Catégorie:
Migration
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I have lost tow semesters of my time and now its my last chance to get the student visa to Austria to start courses. Please help me in this way.