Zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/343 über die Unschuldsvermutung und das Recht auf Anwesenheit bei Verhandlungen durch Polen 

Petitioner
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Der Petent fordert die polnischen Behörden auf, die Gesetzesänderungen vorzunehmen, welche in der Richtlinie (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren festgelegt sind. Die Frist für die Einführung der Änderungen in das polnische Recht sei der 1. April 2018 gewesen. Darüber hinaus ist der Petent der Ansicht, dass die polnische Gesetzgebung in diesem Bereich mit dem im internationalen Recht enthaltenen Grundsatz der Unschuldsvermutung in Einklang gebracht werden solle. Der Petent plädiert dafür, Straftäter hart zu bestrafen, ist jedoch der Ansicht, dass Verdächtige Rechte haben sollten, um sicherzustellen, dass unschuldige Bürger nicht verurteilt würden, nur, weil das Ermittlungsverfahren schnell abgeschlossen wurde.

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