Zur mutmaßlichen Weigerung der Justizorgane, den Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts in Bulgarien anzuwenden 

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Die Petentin ist Mitglied der Vereinigung der Opfer von privaten Gerichtsvollzieher und des Justizsystems „Solidarität“ und beschwert sich darüber, dass sich die Justiz angeblich weigert, den Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts in Bulgarien anzuwenden. Die bulgarischen Rechtsvorschriften enthielten Bestimmungen, die gegen die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sowie Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und den Grundsatz der Effizienz verstoßen.Die Bestimmungen des bulgarischen Zivilgesetzbuchs und insbesondere die Bestimmungen über Gerichts- und Vollstreckungsverfahren stünden nicht in Einklang mit dem Grundrecht auf ein faires Verfahren und einen wirksamen Rechtsbehelf im Sinne der Artikel 6 und 13 der europäischen Menschenrechtskonvention. Die meisten Fälle würden von den Bezirksrichtern von Anfang an durch Rechtsfehler beeinträchtigt, da sie absichtlich nicht ausdrücklich gerichtliche Akte erließen. Es gebe außerdem keine wirksame rechtliche Möglichkeit, gegen das Handeln und die Unterlassungen privater Gerichtsvollzieher Rechtsmittel einzulegen, was durch den Mangel an Kontrollmaßnahmen noch verschärft werde.

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