Zu Einheitsmaßen für Handgepäck als Teil der EU-Fluggastrechte 

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Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments
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Der Petent fordert, dass die EU-Rechtsvorschriften über Fluggastrechte durch gemeinsame Vorschriften ergänzt werden, mit denen Einheitsmaße für Handgepäck festgelegt werden. Viele Fluggesellschaften mit Sitz in der Europäischen Union, die Ziele in Europa anfliegen, hätten unterschiedliche Bestimmungen, was die zulässigen Maße von Handgepäck und aufgegebenem Gepäck anbelangt. Jede Fluggesellschaft habe ihre eigenen Bestimmungen über die zulässige Größe von Gepäckstücken und die Gebühren, die sie von Fluggästen verlangen. Sollte während einer Reise ein Wechsel von einer Fluggesellschaft zu einer anderen erforderlich sein, könnten sich unter Umständen die von den beiden Fluggesellschaften zugelassenen Gepäckmaße unterscheiden. Der Petent ist der Auffassung, dass solch unterschiedliche Vorschriften versteckte Kosten verursachen, falls Fluggäste aus unvorhergesehenen oder praktischen Gründen zu einer anderen Fluggesellschaft wechseln müssen. Die außergewöhnliche Komplexität der Standards und Bestimmungen von Fluggesellschaften sei offenbar willkürlich und unverhältnismäßig. Der Petent fordert, dass alle Fluggesellschaften im Rahmen der Fluggastrechte dazu verpflichtet werden, das Handgepäck von Fluggästen, das einheitlichen Standardmaßen entspricht, zu akzeptieren.

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