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Im Wege der Gesetzgebung die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Privaten insbesondere von Telefongesprächen zwischen dem Anwalt und seinen Mandanten verstärkt unter Schutz stellen als unverzichtbare Vorbedingung der freien Ausübung der Verteidigungsrechte. Einen gesetzgeberischen Rahmen für die Kommunikation zwischen Privaten ausarbeiten und eine adäquatere und sicherere Lösung für den Schutz der Grundrechte der Prozessparteien finden – einen justiziablen Rahmen für Telefonate des Anwalts mit seinem Mandanten schaffen mit dem Ziel ein besseres Gleichgewicht zwischen den Notwendigkeiten behördlicher Ermittlungstätigkeit und der Achtung vor dem Anwaltsgeheimnis zu schaffen, ob diese Telefonate nun direkt, indirekt oder über Konferenzschaltungen erfolgen.
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