Im Namen der Deutschen Forschungsgesellschaft für Munition e.V zur Umsetzung von Artikel 11 der EU-Feuerwaffen-Richtlinie 

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Der Petent ist der Auffassung, dass die Feuerwaffen-Richtlinie ((EU) 2017/853) mit ihren Vorgaben zur nationalen Umsetzung eine Forschungstätigkeit im Bereich Munition im internationalen Kontext beinah unmöglich mache. Forschertreffen der in der ECRA (European Cartridge Research Association) organisierten Munitionsforscher fänden in der Regel im Wechsel in Deutschland, Holland und der Schweiz statt. Ziel dieser Veranstaltungen sei es, Munition in kleinen Mengen (Einzelstücke oder kleine Verpackungseinheiten) zu diesen Treffen mitzubringen, um diesbezügliche Forschungsergebnisse zu präsentieren oder auszutauschen, die eigene Sammlung zu erweitern oder Patronen zu veräußern, auszustellen oder begutachten zu lassen. Gemäß Artikel 11 der Richtlinie sei für jedes Verbringen in einen anderen Mitgliedsstaat eine behördliche Genehmigung erforderlich. Das gleiche gelte bei Veräußerung von Munition. Dies sei nicht praktikabel, logistisch sehr aufwendig und mit hohen Kosten verbunden. Der Petent fordert daher eine Überarbeitung bzw. eine Auslegung von Artikel 11 der Richtlinie in dem Sinne, dass grenzüberschreitendes Verbringen von Munition zu Forschungszwecken ausgenommen werde.

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