Verbraucherschutz

Gesetz zur freien Routerwahl

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
38 Unterstützende 38 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet September 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Das Gesetz zur freien Routerwahl ( Tk- Endgeräte Gesetz von 2016 ) ist in seiner jetzigen Form wirkungslos und kann von den Telekummunikationsuntenehmen leicht unterlaufen werden. Einen Fehler bei dem Telekommunikationsunternehmen kann ein Endbenutzer nicht nachweisen, somit bleibt die freie Routerwahl eine leere Hülle. Das Telekommunikationsunternehmen wird immer dem Endbenutzer das Problem hinschieben, da er keine Möglichkeit hat die Servereinstellungen auf der Gegenseite zu prüfen.
Hier muss eine Beweisumkehr im Gesetz festgelegt werden...das Telekommunikationunternehmen muss nachweisen, dass das Endgerät fehlerhaft oder die Einstellungen falsch sind.
Nur dann kann ein Endbenutzer problemlos eine freie Routerwahl nutzen.

Begründung

Meine Erfahrung mit Telekommunikationsunternehmen ist so, dass durch Angabe von falschen Zugangsdaten eine freie Routerwahl unmöglich wird.
Zum Beispiel der Anschluss bei der Vodafone bei einem Freund. Ein geeigneter Router wurde nicht zu Verfügung gestellt, somit musste er einen Router im Markt kaufen. Durch fehlerhafte Einstellung auf der Serverseite konnte keine Verbindung aufgebaut werden. Erst nach 2 Monaten ( auf eigene Initiative) mit Umstellung auf das ipv6 Protokoll funktionierte die Verbindung. Die Daten zur Telefonie sind noch bis heute falsch im Online Portal hinterlegt.
Es ist so wie ein Vermieter in einer Wohnung ein Schloss einbaut aber dem Mieter den falschen Schlüssel gibt, der Mieter kann nicht in seine Wohnung. Auch hier müsste der Vermieter sicherstellen das Schloss und Schlüssel passen.
Mein Verdacht ist das Vodafone das Gesetz zur "Freien Routerwahl" unterlaufen will, das macht es für das Unternehmen einfacher und Endgeräte können vermietet werden.
Das wird schon bei Glasfaseranschlüssen praktiziert und es wurden durch die Verbraucherzentrale zwei große Akteure (Vodafone und Deutsche Glasfaser ) auf dem Markt abgemahnt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

Bei freier Routerwahl hat der Endbenutzer viele Möglichkeiten die Ihm bei einem von dem Telekommunikationsunternehmen gestellten nicht möglich wären. z.B. Anschluss von Drucker, Festplatte, VPN. Der Endbenutzer kann über die Nutzung des Routers frei bestimmen. Darum muss das Telekommunikationsunternehmen nachweisen das der eigene Router fehlerhaft arbeitet. Bei fehlerhafter Einstellung durch den Endbenutzer kann das Telekomunikationsunternehmen seinen Aufwand zum Nachweis in Rechnung stellen.

Noch kein CONTRA Argument.

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