Verbraucherschutz

Gesetz zur freien Routerwahl

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
38 Unterstützende 38 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

38 Unterstützende 38 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet September 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

10.05.2023, 10:30

Liebe Unterstützer,

leider besteht kein großes allgemeines Interesse an dieser Petition. Es haben sich nur 38 Unterstützer gefunden...das ist sehr schade. Aber vieleicht ergibt sich ein neuen Thema im Bereich der Telekommunikationsanbieter... dann könnte ein weiterer Anlauf gelingen.

Vielen Dank das Sie mich unterstützt haben.

MfG R. Lenz


02.11.2022, 17:23

Schreibfehler beim Datum des Endgerätegesetzes


Neuer Petitionstext:

Das Gesetz zur freien Routerwahl ( Tk- Endgeräte Gesetz von 202162016 ) ist in seiner jetzigen Form wirkungslos und kann von den Telekummunikationsuntenehmen leicht unterlaufen werden. Einen Fehler bei dem Telekommunikationsunternehmen kann ein Endbenutzer nicht nachweisen, somit bleibt die freie Routerwahl eine leere Hülle. Das Telekommunikationsunternehmen wird immer dem Endbenutzer das Problem hinschieben, da er keine Möglichkeit hat die Servereinstellungen auf der Gegenseite zu prüfen.

Hier muss eine Beweisumkehr im Gesetz festgelegt werden...das Telekommunikationunternehmen muss nachweisen, dass das Endgerät fehlerhaft oder die Einstellungen falsch sind.

Nur dann kann ein Endbenutzer problemlos eine freie Routerwahl nutzen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 27 (27 in Deutschland)


30.10.2022, 12:35

Ich habe versucht das Problem konkreter darzustellen und habe ein Beispiel zugestellt bei dem gezeigt wird wie die Marktmacht der Telekomunikationsunternehmen willkürlich nutzen.


Neuer Petitionstext:

Sehr geehrte Damen und Herren,dasDas Gesetz zur freien Routerwahl ( Tk- Endgeräte Gesetz von 20216 ) ist in seiner jetzigen Form wirkungslos und kann von den Telekummunikationsuntenehmen leicht unterlaufen werden. EinEinen Fehler bei dem Telekommunikationsunternehmen kann ein Endbenutzer nicht nachweisen, somit bleibt die freie Routerwahl eine leere Hülle. Das Telekommunikationsunternehmen wird immer dem Endbenutzer das Problem hinschieben, da er keine Möglichkeit hat die Servereinstellungen auf der Gegenseite zu prüfen.

Hier muss eine Beweisumkehr im Gesetz festgelegt werden...das Telekommunikationunternehmen muss nachweisen, dass das Endgerät fehlerhaft oder die Einstellungen falsch sind.Nursind.

Nur dann kann ein Endbenutzer problemlos eine freie Routerwahl nutzen.

Mit freundlichen GrüßenReiner Lenz

Neue Begründung:

Meine Erfahrung mit Telekommunikationsunternehmen ist so, dass durch Angabe von falschen Zugangsdaten eine freie Routerwahl unmöglich wird.

Zum Beispiel der Anschluss bei der Vodafone bei einem Freund. Ein geeigneter Router wurde nicht zu Verfügung gestellt, somit musste er einen Router im Markt kaufen. Durch fehlerhafte Einstellung auf der Serverseite konnte keine Verbindung aufgebaut werden. Erst nach 2 Monaten ( auf eigene Initiative) mit Umstellung auf das ipv6 Protokoll funktionierte die Verbindung. Die Daten zur Telefonie sind noch bis heute falsch im Online Portal hinterlegt.

Es ist so wie ein Vermieter in einer Wohnung ein Schloss einbaut aber dem Mieter den falschen Schlüssel gibt, der Mieter kann nicht in seine Wohnung. Auch hier müsste der Vermieter sicherstellen das Schloss und Schlüssel passen.

Mein Verdacht ist das Vodafone das Gesetz zur "Freien Routerwahl" unterlaufen will, das macht es für das Unternehmen einfacher und Endgeräte können vermietet werden.

Das wird schon bei Glasfaseranschlüssen praktiziert und es wurden durch die Verbraucherzentrale zwei große Akteure (Vodafone und Deutsche Glasfaser ) auf dem Markt abgemahnt.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 26 (26 in Deutschland)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern