Migration

Aufenthaltstitel bei Ehe statt Visum

Christin Firat
Petition richtet sich an
Ausländerbehörde Neuruppin
8 Unterstützende 5 in Ostprignitz-Ruppin
0% von 1.300 für Quorum
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  1. Gestartet 16.02.2024
  2. Sammlung noch 18 Tage
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Ich bin einverstanden, dass meine Daten gespeichert werden. Ich entscheide, wer meine Unterstützung sehen darf. Diese Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen.

 

Meine Familie steht vor einer großen Herausforderung

Trotz unserer Eheschließung, Arbeit und gemeinsames Leben in Deutschland, sowie ein Sprachzertifikat A1 wurde der Aufenthaltstitel meines Ehemannes aufgrund eines nicht vorhandenen Visums nicht gestattet.

Er wurde jetzt aufgefordert ein Visum zu beantragen.

Als körperlich beeinträchtigte deutsche Frau ist es mir nicht möglich den vollen Lebensunterhalt alleine abzusichern, was zu einer Ablehnung des Visums führen kann.

Es ist bekannt das solche Prozesse Monate oder sogar Jahre dauern könnten, was eine Trennung auf ungewisse Zeit für uns bedeuten würde.

Es würde meinen 3 Kindern sowie mir und auch meinem Ehemann emotional sehr Belasten von einander getrennt zu sein .

Es ist eine Situation die viele Familien in Deutschland betrifft.

Niemand sollte gezwungen sein, seine Lieben zurückzulassen.

Laut dem Statistischen Bundesamt gab es im Jahr 2019 etwa 1,5 Millionen Menschen mit einem ausländischen Ehepartner in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt). Viele dieser Menschen könnten sich ebenfalls in ähnlichen Situationen befinden.

Wir fordern eine Änderung der Visumsregelungen für Ehepartner. Die aktuelle Regelung berücksichtigt nicht die besonderen Umstände von Familien wie unserer und führt zu unnötigen Härten.

Bitte unterstützen Sie unsere Petition und helfen Sie uns dabei, diese ungerechte Regelung zu ändern. Bitte unterstützen Sie uns mit Ihrer Stimme 

Begründung

Wozu gibt es dieses Gesetz?

Zum Schutz der Ehe und Familie kann danach ausländischen Familienangehörigen eine Aufenthaltserlaubnis zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland im Sinne von Artikel 6 des GG erteilt werden.

Ich möchte das meinem Mann der Aufenthaltstitel zugesprochen wird und wir nicht getrennt leben müssen und auch der gesundheitliche Aspekt sowie finanzielle Aspekt und der seelische Effekt gesehen wird im Falle eines Visumverfahrens wozu mein Mann ausreisen müsste.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Christin Firat aus Kyritz
Frage an den Initiator

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Noch kein PRO Argument.

Warum stellen Sie nicht, wie das Aufenthaltrecht fordert, einen Antrag zur Familienzusammenführung im Heimatland Ihres Mannes? Und warum meinen Sie, dass für Sie Sonderbedingungen gelten? Einfach einreisen und dann hierbleiben geht halt nicht, auch nicht, wenn man geheiratet hat. Halten Sie sich an die Gesetze!

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