Region: Tyskland
Borgerrettigheder

Absetzung der Richter am Bundesverfassungsgericht: Müller, Langenfeld und Fetzer

Petitionen behandles
Bundesverfassungsgericht (§ 105 BVerfGG), Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe
10 Støttende 10 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

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  1. Startede juni 2023
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Forbered indsendelse
  4. Dialog med modtageren
  5. Beslutning

Die Richter Müller, Langenfeld und Fetzer sollen nach § 105 BVerfGG, wegen grober Pflichtverletzungen, vom Amt ausgeschlossen werden.

Begrundelse

Ich habe vor dem Landgericht Kiel einen Prozesskostenhilfeantrag für eine Amtshaftungsklage gegen das Land Schleswig-Holstein erhoben. Nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 348 Abs. 1 Nr. 2 lit. K ZPO) müssen drei Richter über diesen Antrag entscheiden (dies wurde auch korrekt durchgeführt). Hieraufhin ging es dann zum Oberlandesgericht Schleswig, nach dem Gesetz müssen hier auch drei Richter über meinen Antrag entscheiden (§ 526 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Allerdings hat hier nur ein Richter entschieden. Hiergegen habe ich eine Verfassungsbeschwerde erhoben.
Am 20. April 2023 hat das Bundesverfassungsgericht (unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1605/21) in einer anderen Sache entschieden:

  • Rn. 50: "Für die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG genügt nicht schon jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen. Durch einen schlichten error in procedendo wird niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen. Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt aber in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat oder wenn die maßgeblichen Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewandt wurden".
  • Rn. 52: "Vor diesem Hintergrund hat die Beschwerdekammer daher nicht etwa lediglich § 526 ZPO in seinen Voraussetzungen falsch ausgelegt, sondern durch den Übertragungsbeschluss eine Entscheidung getroffen, die nach dem klaren, keinen Spielraum gewährenden und keine Zweifel aufkommen lassenden Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehen war. Damit hat die Kammer das Gebot des gesetzlichen Richters grundlegend verkannt. Die Übertragung des Verfahrens auf die Beschwerdekammer durch die Kammer selbst erfüllt daher die Voraussetzungen der objektiven Willkür. Sie ist offensichtlich unvertretbar, so dass Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt ist."

Während bei mir der - nahezu absolut identische Sachverhalt vorliegt - denn konkret wurde die Entscheidung vom Oberlandesgericht entgegen dem klaren und unmissverständlichen Wortlaut der Norm (§ 526 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) dem Einzelrichter zugewiesen und diese gesetzliche Regelung lässt auch keinen Spielraum für Zweifel am Wortlaut aufkommen [...] wurde über meine Verfassungsbeschwerde hiergegen entschieden:
Am 24. Mai 2023 entschieden (unter dem Aktenzeichen 2 BvR 623/23):

  • "Diese Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg und wird nicht zur Entscheidung angenommen".

Ich verweise an dieser Stelle darauf, dass ich kein Jurist bin! Nachdem eine Verfassungsbeschwerde jedoch extrem hohe Begründungsanforderungen hat, habe ich extra noch zusätzlich Prozesskostenhilfe beantragt, falls meine Begründung nicht gut genug war um die Anforderungshürden am Bundesverfassungsgericht zu bestehen bzw. um hier Hilfe durch einen Rechtsanwalt erhalten zu können.
Fazit: Ich bin mir zwar durchaus im klaren darüber, dass es im Grunde nur eine "Kleinigkeit" ist, ob nun ein oder drei Richter über eine Sache entscheiden. Doch tatsächlich ist der "gesetzliche Richter" schon ein sehr wichtiger Grundsatz in unserem Grundgesetz. Viel mehr als der eigentliche Verstoß regt mich jedoch die dahinterstehende Willkür auf! Ganz offensichtlich schützt das Bundesverfassungsgericht unsere Rechte nicht so wie es sollte, sondern entscheidet quasi "frei Schnauze" welche Verfassungsbeschwerden es annimmt oder auch nicht.
Im Monat April ist für die Richter Müller, Langenfeld und Fetzer ein Verstoß gegen § 526 ZPO noch willkürlich und rechtfertigt ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts, einen Monat später im Mai, rechtfertigt ein solcher Verstoß dann plötzlich keine Annahme der Verfassungsbeschwerde mehr. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundrechte von uns ALLEN(!!!) zu schützen und nicht nur von wenigen ausgewählten.
Entsprechend verlange ich die Entfernung von Richtern vom Bundesverfassungsgericht, die sich nicht an diese Grundsätze halten.

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