Region: Burk
Bild der Petition 20 geflüchtete Menschen als Obergrenze für die Kommune Burk- entsprechend der Größe der Kommune
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20 geflüchtete Menschen als Obergrenze für die Kommune Burk- entsprechend der Größe der Kommune

Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag
985 Unterstützende

Sammlung beendet

985 Unterstützende

Sammlung beendet

  1. Gestartet Dezember 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung am 20.12.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Wir, die Gemeinde Burk (Lkr. Mittelfranken), fordern mehr Einbeziehung und Transparenz in die Pläne des Landratsamtes bei geplanten Flüchtlingsunterkünften.

Auch müssen die örtlichen Gegebenheiten wie Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen, Kindergärten, Behördengänge und nicht zuletzt Freizeitangebote für die geflüchteten Menschen mitberücksichtig werden. Entscheidend ist auch die Anzahl der aufzunehmenden Menschen im Verhältnis zur Größe der Kommune. Ein einsprechend großer ehrenamtlicher Helferkreis, welcher zwingend erforderlich ist um diese Menschen zu integrieren, findet sich nur wenn dieses Verhältnis passt. Ein Integration dieser Menschen ist nur unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte möglich. Leider werden die Kommunen erst vom Landratsamt informiert wenn bereits der Mietvertrag zwischen dem Gebäudebesitzer und dem Landrastamt rechtskräftig ist. Die Kommune wird hier vor vollendet Tatsachen gestellt und dadurch sinkt natürlich auch die Akzeptanz und Hilfsbereitschaft aller Bürgerinnen und Bürger.

Begründung

Mitte Oktober wurde das Rathaus über die Pläne bezüglich einer Flüchtlingsunterkunft hier in Burk informiert. Der Freistaat Bayern hat demnach mit einem privaten Investor bereits einen Mietvertrag geschlossen, welchen das Landratsamt Ansbach als Vollzugsbehörde umsetzt. Die Gemeinde und der Gemeinderat werden damit vor vollendete Tatsachen gestellt, ohne vorher informiert worden zu sein.

In Zahlen: Ab April 2024 beginnend werden in der Großohrenbronner Straße 10 (ehemalige Pinselfabrik Babel/Physiotherapiepraxis) bis zu einer Maximalbelegung von 50 Personen, Flüchtlinge einquartiert. Das bedeutet, pro Flüchtling eine Wohnfläche von umgerechnet 10 qm. Der Mietvertrag zwischen einem privaten Investor und dem Freistaat Bayern hat eine Laufzeit von 8 Jahren.

Eins möchte ich hier unwiderruflich klarstellen:

Der Gemeinderat ist nicht Gegner einer Flüchtlingsunterkunft, jedoch distanziert er sich aufs Äußerste auf der einen Seite, von der Art und Weise, wie beide Vertragsparteien vorgegangen sind, und auf der anderen Seite von der Höhe bzw. Anzahl der geplanten Flüchtlinge.

Vorstellbar wäre eine verträgliche Aufnahme, die durch eine Schlüsselzuweisung unserer Gemeindegröße entspricht, vorbehaltlich einer gemeinsamen Entscheidungsfindung. Jedoch ist nun die Toleranz seitens des GR aufgrund der bereits oben genannten Gründe nicht mehr vorhanden. Wie sieht es denn aus mit einem geeigneten Betreuungs- und Sicherheitskonzept aus? Ist dies durch den Investor garantiert? Daneben gibt es in der gesamten Gemeinde Burk keine geeignete Infrastruktur, die diese Menschen in ihrer Not nutzen könnten. Es gibt außer der Bäckerei kein Lebensmittelgeschäft, keine benötigten Ärzte geschweige denn die benötigten Behörden.

Die Busverbindung in nächstgelegene größere Ortschaften ist mehr als bescheiden wie wir wissen, die öffentlichen Linien sind dato bereits durch die große Anzahl von Schülern mehr als überbelastet.

Es gibt zudem keinerlei Freizeitmöglichkeiten vor Ort in der Gemeinde, welche die Flüchtlinge in Anspruch nehmen könnten.

Für Flüchtlinge im Kindesalter fehlen jetzt schon Kindergartenplätze, unser Kindergarten platzt jetzt schon aus allen Nähten. Nicht einmal die ortsansässigen Eltern bringen ihre Kinder hier unter, eine zusätzliche Belegung durch voraussichtliche Inklusionskinder scheint aktuell als schier unmöglich.

Auch die bereits bekannte Zunahme von Schulkindern durch geburtenstarke Jahrgänge in den nächsten Jahren mit einer Aufstockung auf bis zu 8 Klassen in der Grundschule Langfurth stellt jetzt schon ein Organisationsproblem dar, ist ein noch weiterer zusätzlicher Mehrbedarf überhaupt noch irgendwie umsetzbar?

Nun würde ich gerne noch den finanziellen Aspekt beleuchten. Bei geplanten 25 € pro Flüchtling pro Tag würde der Investor Einnahmen von 450.000 € im Jahr generieren. Dieser komplette Beitrag, bleibt einzig und allein beim Investor. Die Gemeinde Burk ist hier komplett außen vor.

Die Gemeinde Burk bekommt keinerlei finanzielle Unterstützung, nein im Gegenteil, eventuell anfallende Kosten, abzüglich eventueller Förderungsbeiträge, für einen Kindergartenausbau bzw. einer Schulerweiterung müssten komplett von ihr selbst getragen werden.

Ich möchte auch nochmals im Namen aller Gemeinderatsmitglieder betonen, weil man es nicht oft genug sagen kann, dass keiner von uns etwas gegen die bei uns Schutz suchenden Menschen hat, doch muss man die Verantwortung für diese Menschen auch stemmen können. Der Landkreis Ansbach hat etwa 200.000 Einwohner, die Gemeinde Burk 1000 Einwohner, also leben hier bei 0,5 % der Einwohner gemessen am Landkreis. Nun bekommt der Landkreis etwa 2000 Flüchtlinge zugewiesen, würde man diese aufgrund der Einwohnerstatistik gerecht verteilen, käme man in Burk also auf 10 Flüchtlinge, die wir ohne Probleme sicher gut in die Gemeinde integrieren könnten. Im Rahmen von vernünftigen Maßstäben sind wir also gerne bereit eine angemessene Anzahl an Personen bei uns in der Gemeinde aufzunehmen und zu unterstützen.

Aber die Art und Weise wie man hier von den Entscheidungsträgern vor vollendete Tatsachen gestellt wird ohne jegliche vorherige Information und Mitspracherecht, und auch die Tatsache, dass ein privater Investor bei der ganzen Geschichte finanziell bereichert wird, ohne vor Ort zu erscheinen und dass die örtliche Gemeinde mit den Folgekosten und den täglichen Problemen ohne Hilfe allein zurückgelassen wird, dies kann von uns so nicht hingenommen werden.

Diese könnte auch in jeder anderen Kommune so passieren, deshalb haben wir uns als GR, unabhängig der weiteren Vorgehensweise beider Vertragsparteien, dazu entschlossen eine Petition mit all den genannten Punkten bzw. dem genauen Wortlaut beim Bayrischen Landtag einzureichen, da dieser die Entscheidungen seiner Verwaltungsbehörden überprüft.

Quellen: Sachgebietsleiter Sozialhilfeverwaltung LRA Ansbach, Integrationsbeauftragter LRA Ansbach

Wer diese unterstützen möchte, darf sich gerne an dieser Petition beteiligen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Gemeinderat Burk aus Burk
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