ALTERSARMUT ! 43% Rente ist zu wenig! Änderung des GG 12a - wie es die AEMR in Art. 23 besagen.

Petitioner not public
Petition is directed to
Committee on Petitions (Petitionsausschuß)
73 supporters 55 in European Union

The petition was withdrawn by the petitioner

73 supporters 55 in European Union

The petition was withdrawn by the petitioner

  1. Launched 2015
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Failed

06/01/2015, 18:18

In jenem Land werden die AEMR laut Art. 23 nicht angewendet.

sowie Art. 23 AEMR
Art.24 AEMR

Grund:
Rechtschreibung
Neuer Petitionstext: Änderung des GG Art.12a GG in Recht auf Arbeit

wie es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte mit Art. 23 zum Ausdruck bringt.

Dass ich die Menschenrechte anwenden kann, steht wiederum im GG Art.1 Abs. 2

Da wir leider kein Recht auf Arbeit in jenem Land geniessen dürfen, wurde jene Petition von mir ins Leben gerufen.

Art. 12 GG sagt zum Sachverhalt "Recht auf Arbeit" lediglich:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Es besteht aber kein Recht auf Arbeit, wie es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Art. 23 zum Ausdruck bringt.

Jenes Recht auf Arbeit ist daher äußerst wichtig, damit die Rente nicht gefährdet ist. Daher bitte ich lt. Art. 17 GG, dass Art. 12a in das Grundgesetz einfließen möge.

Ich zitiere den Landtag von Baden-Württemberg:
In der Vergangenheit war es vorgesehen das Staatsziel "Recht auf Arbeit" in einen neuen Artikel12a im Grundgesetz einfließen zu lassen, der eine Schutzpflicht des Staates für "das Recht jedes Menschen auf Arbeit" beinhalten sollte.

Drucksache 15/ 5303 Landtag von Baden – Württemberg

Es wurde zuvor an den Deutschen Bundestag lt. Art. 17 GG eine Petition gestellt - Änderung des GG - Recht auf Arbeit - wie es die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Art. 23 besagt.
Eine Petition an den Landtag von Baden-Württemberg wurde bereits gestellt.
Derzeit wird mir zu jener Petition Art. 5 GG sowie Art. 23 AEMR nicht eingeräumt.
In jenem Land werden die AEMR laut Art. 23 nicht angewendet.
Daher muss ich mich leider mit jenem Anliegen an die Europäische Union wenden;
Da die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte mir weder mir von dem Landtag noch von dem Bundestag mir eingeräumt wurden!
Ziele der Petition
Abschaffung unterschiedlicher Renten Systeme
Grund: Art.3 GG Art.24 AEMR

Altersarmut wird auch Normalverdiener treffen

35 Jahre Vollzeit bei einem Einkommen von 2.500 Euro brutto. Das würde einem Rentner im Jahr 2030 nur knapp 700 Euro bringen, warnt Arbeitsministerin von der Leyen.
www.zeit.de/wirtschaft/2012-09/rente-altersarmut-leyen
Die Zeit Online vom 2.Sep. 2012 Neue Begründung: Wir fordern daher das Europäische Parlament, Frans Timmermans auf, Änderung des GG Recht auf Arbeit wie es in Art. 23 der Allgemeine Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu entnehmen ist.
Begründung:
Der Landtag von Baden - Württemberg sowie das GG haben die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte akzeptiert; somit muss jenes umgesetzt werden.

Ab 2030 geht man statt mit 60 % nur noch mit 43% vom dem letzten Netto – Gehalt in Rente.
www.vdk.de/ov-schopfheim/ID126800
sowie
www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Alter-Rente/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVIII37.pdf
Außerdem zahlen nur 27% der Bundesbürger in das Gesetzliche Rentensystem ein; die wiederum 70 % der Bürger mit Rente versorgen dürfen, daraus resultiert eine 40 prozentige Altersarmut.
www.youtube.com/watch?v=4L3XJP8YgC0

Ich denke, dass für jene Petition ein Öffentliches Interesse daher gegeben ist.

Zum Sachverhalt:
Die Rente ist doch nicht sicher!
Hiermit berufe ich mich auf die Aussage von Frau Dr. Merkel.
Bundeskanzlerin Angela Merkel sorgt sich um die gesetzliche Rentenversicherung. Diese werde in Zukunft vielen nicht reichen, sagte sie auf einem Festakt zum 125-jährigen Bestehen des deutschen Rentensystems.
Stand: 02.12.2014
www.tagesschau.de/inland/rente-merkel-bluem-101.html

Laut einer aktuellen Prognose einer TV-Sendung bekommt eine Person nach 30 Jahren Vollbeschäftigung in Zeitarbeit etwa 600€ .
Jene Sachlage soll in Zukunft sehr wahrscheinlich gestaltet werden, so dass Menschen sich betrieblich als auch privat Zusatz versichern lassen sollen. Jenes ist bei einem geringeren Gehalt unrealistisch.
Das Problem: Zunehmend wird Arbeit in Zeitarbeit angeboten, damit jenes Land wettbewerbsfähiger ist.
Da relativ wenig eingezahlt wird; werden jene Personen bei jener Rente ihren Ertrag bekommen - da jene Zeitarbeitsfirmen keinen Wohlstand sichern können.
Daher berufe ich mich auf die Europäische Sozialcharta, Teil I

(1) Jedermann muß die Möglichkeit haben, seinen Lebensunterhalt durch eine frei übernommene Tätigkeit zu verdienen.
sowie:
auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 23 Absatz 1
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende
Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

Es macht daher kein Sinn, wenn man arbeitet und nebenher Sozialleistungen erhält, wie es derzeit traurigerweise oftmals üblich ist.

In dem Land werden Menschen gezwungen, anders gesagt genötigt, 1-Euro-Tätigkeiten oder unbezahlte Praktika zu absolvieren. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 sagt in Art. 3a "Niemand kann gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten."

Art. 23 der AEMR Absatz 2 besagt "Jeder ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit."

Man kann noch nicht einmal im Ansatz erkennen, dass dies in diesem Land so gelebt wird.

In der Landesverfassung von Baden-Württemberg zum Sachverhalt "Recht auf Arbeit" ist der "Tenor" in Bezug auf Arbeit wie folgt: "Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft, seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten."

Es geht hierbei um ein Sittengesetz, um eine Pflicht, eine Moral nicht aber um ein Persönlichkeitsrecht lt. Art. 2.1 GG ebenso sagt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 23 etwas anderes. Ich möchte ein Recht auf Arbeit wie es unter anderem Art. 24.1 der NRW-Landesverfassung besagt. Andere Bundesländer haben im Gegensatz wenigstens das Staatsziel eines hohen Beschäftigungsstandards. Auch in Baden-Württemberg wurde ein Recht auf Arbeit als Staatszielbestimmung der Landesverfassung diskutiert, nicht aber beschlossen.

In dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Teil III Art.6 (1) steht:
"Die Vertragsstaaten erkennen das Recht auf Arbeit an, welches das Recht jedes Einzelnen auf die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte oder angenommene Arbeit zu verdienen, umfasst, und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz dieses Rechts."
Daher bitte ich lt. Art. 17 GG, dass ein Recht auf Arbeit, wie es die AEMR in Art. 23 besagt, im GG aufgenommen werden möge.

Deutschland hat die AEMR mit Unterschrift somit akzeptiert.
Da in dem Land Baden-Württemberg kein Recht auf Arbeit existiert; habt Ihr durch Eure Unterschrift, die Möglichkeit, das Grundgesetz zu ändern, so dass Eure Rente verbessert wird.
Macht bitte alle mit, damit Eure Rente in Zukunft nicht gefährdet ist.


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