Miljø

Kein Solarpark in Liebau (Gemeinde Pöhl)

Petitionen behandles
Landratsamt Untere Naturschutzbehörde & Bauordnungsamt
1.674 Støttende
76% nået 2.200 til indsamlingsdestination
1.674 Støttende
76% nået 2.200 til indsamlingsdestination
  1. Startede 12-04-2024
  2. Samling stadig > 5 måneder
  3. Indsendelse
  4. Dialog med modtageren
  5. Beslutning

Jeg accepterer, at mine data vil blive gemt . Jeg bestemmer, hvem der kan se min støtte. Jeg kan tilbagekalde dette samtykke til enhver tid .

 

25.04.2024 14.05

Die Dauer der Petition wurde geändert da derzeit offen ist wann die Entscheidung stattfindet.


Neues Zeichnungsende: 31.10.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 607 (515 in Vogtlandkreis)


21.04.2024 12.34

Kurzlink hinzugefügt


Neues Zeichnungsende: 11.07.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 373 (293 in Vogtlandkreis)


21.04.2024 08.28

Korrektur Rechtschreibung , Anpassung Textsatz


Neue Begründung:

In der Gemeinde Pöhl, Ortsteil Liebau, wurden Bauanträge für etwa 8 Hektar große, umzäunte Solarparks eingereicht. Aufgrund der Nähe zur Bahnlinie können im Abstand von 200 Metern nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Flächen für Solarnutzung beantragt werden.

Der Gemeinderat stimmte der Errichtung der Solarparks nicht zu. (Quelle1: Bekanntmachung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses der Gemeinde Pöhl am 26.03.2024 Tagesordnungspunktpunkt 7 Anwesenheit Vorort)(Quelle2: PöhlerAmtsblättl 04/2024 Seite2)(Quelle3: Baugesetzbuch §35)

Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage könnte das Vorhaben jedoch trotzdem vom Landratsamt bewilligt werden.

Die derzeit geplanten Flächen, genannt "Liebau Nord", liegen im Landschaftsschutzgebiet Talsperre Pöhl und erstrecken sich bis zur Straße in Richtung Ruppertsgrün. Angrenzend befindet sich das Natura 2000-Naturschutzgebiet der Elstersteilhänge sowie die Denkmäler Burgruine und Herrenhaus Liebau.

Das Waldstück Knorrs Pöhl, eine für das Vogtland typische Geländeform, mit einem ehemaligen Hügelgrab und einer angrenzenden Streuobstwiese, wird von den Flächen umschlossen. Es sind keine Zuwegungen für Mensch und Tier vorgesehen. Die Planungen der Flächen gehen direkt bis an bewohnte Grundstücksgrenzen heran.

Die Flächen genannt "Liebau Süd" verlaufen ebenfalls entlang der Bahnstrecke in Richtung Jocketa und betreffen direkt die Sichtachse Schafhübel Richtung Elstertal.

Bei der Planung für die 200m Zone in Bahnbereichen sollten ebenso klare Richtlinien geschaffen werden:

  • Es sollten detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden, die alle relevanten Faktoren berücksichtigen.
  • Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfungen sollten transparent kommuniziert und in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
  • Es sollten alternative Standorte für Solaranlagen in Betracht gezogen werden, die weniger negative Auswirkungen auf die Umwelt, den Tourismus und die Anwohner haben.
  • Dialog und Beteiligung der Öffentlichkeit sind für eine erfolgreiche Umsetzung von Solarprojekten unerlässlich.

Wir als Anwohner stimmen der Errichtung der Solarparks nicht zu !

Wir möchten demokratisch und unparteilich unsere Stimme nutzen!

Wir bitten um rücksichtsvolle Kommunikation auf Augenhöhe !

Solarstrom ist wichtig, aber es sollte mit Bedacht gebaut werden, um das Landschaftsbild nicht negativ zu beeinträchtigen und wertvolle Ackerflächen und Naturräume zu erhalten, insbesondere in Landschaftsschutzgebieten.

Liebau ist touristisch vom Elstertal über die Burgruine bis zum Schafhübel als idyllisches Kleinod bekannt und liegt im Wanderwegenetz des Kulturweges der Vögte und lockt mit jährlichen Festen zahlreiche Besucher in die Gemeinde. Wir wollen diese Schätze bewahren und finden, dass der Bau des Solarparks nach diesen Plänen ein erheblich negativer Eingriff in die für das Vogtland typische Ansicht und den Tourismus ist.

Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, den geplanten Bau der Solarparks in Liebau zu verhindern!

Warum Ihre Unterschrift wichtig ist:

Ihre Stimme zählt und zeigt den Entscheidungsträgern, dass Sie den Bau der Solarparks ablehnen.



Neues Zeichnungsende: 11.07.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 368 (289 in Vogtlandkreis)



16.04.2024 09.49

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


15.04.2024 11.47

Quellenangaben zur Öffentlichen Sitzung am 26.3.2024 und zum PöhlerBlättler 04/2024 hinzugefügt


Neue Begründung:

In der Gemeinde Pöhl, Ortsteil Liebau, wurden Bauanträge für etwa 8 Hektar große, umzäunte Solarparks eingereicht. Aufgrund der Nähe zur Bahnlinie können im Abstand von 200 Metern nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Flächen für Solarnutzung beantragt werden.

Der Gemeinderat stimmte der Errichtung der Solarparks nicht zu.

(Quelle1: Bekanntmachung zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses der Gemeinde Pöhl am 26.03.2024 Anwesenheit Vorort)

(Quelle2: PöhlerAmtsblättl 04/2024 Seite2)

Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage könnte das Vorhaben jedoch trotzdem vom Landratsamt bewilligt werden.

Die derzeit geplanten Flächen, genannt "Liebau Nord", liegen im Landschaftsschutzgebiet Talsperre Pöhl und erstrecken sich bis zur Straße in Richtung Ruppertsgrün. Angrenzend befindet sich das Natura 2000-Naturschutzgebiet der Elstersteilhänge sowie die Denkmäler Burgruine und Herrenhaus Liebau.

Das Waldstück Knorrs Pöhl, eine für das Vogtland typische Geländeform, mit einem ehemaligen Hügelgrab und einer angrenzenden Streuobstwiese, wird von den Flächen umschlossen. Es sind keine Zuwegungen für Mensch und Tier vorgesehen. Die Planungen der Flächen gehen direkt bis an bewohnte Grundstücksgrenzen heran.

Die Flächen genannt "Liebau Süd" verlaufen ebenfalls entlang der Bahnstrecke in Richtung Jocketa und betreffen direkt die Sichtachse Schafhübel Richtung Elstertal.

Bei der Planung für die 200m Zone in Bahnbereichen sollten ebenso klare Richtlinien geschaffen werden:

  • Es sollten detaillierte Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden, die alle relevanten Faktoren berücksichtigen.
  • Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfungen sollten transparent kommuniziert und in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
  • Es sollten alternative Standorte für Solaranlagen in Betracht gezogen werden, die weniger negative Auswirkungen auf die Umwelt, den Tourismus und die Anwohner haben.
  • Dialog und Beteiligung der Öffentlichkeit sind für eine erfolgreiche Umsetzung von Solarprojekten unerlässlich.

Wir als Anwohner stimmen der Errichtung der Solarparks nicht zu !

Wir möchten demokratisch und unparteilich unsere Stimme nutzen!

Wir bitten um rücksichtsvolle Kommunikation auf Augenhöhe !

Solarstrom ist wichtig, aber es sollte mit Bedacht gebaut werden, um das Landschaftsbild nicht negativ zu beeinträchtigen und wertvolle Ackerflächen und Naturräume zu erhalten, insbesondere in Landschaftsschutzgebieten.

Liebau ist touristisch vom Elstertal über die Burgruine bis zum Schafhübel als idyllisches Kleinod bekannt und liegt im Wanderwegenetz des Kulturweges der Vögte und lockt mit jährlichen Festen zahlreiche Besucher in die Gemeinde. Wir wollen diese Schätze bewahren und finden, dass der Bau des Solarparks nach diesen Plänen ein erheblich negativer Eingriff in die für das Vogtland typische Ansicht und den Tourismus ist.

Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, den geplanten Bau der Solarparks in Liebau zu verhindern!

Warum Ihre Unterschrift wichtig ist:

Ihre Stimme zählt und zeigt den Entscheidungsträgern, dass Sie den Bau der Solarparks ablehnen.



Neues Zeichnungsende: 11.07.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 200 (152 in Vogtlandkreis)


15.04.2024 10.16

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen (Link/URL):
''In der Gemeinde Pöhl, Ortsteil Liebau, wurden Bauanträge für etwa 8 Hektar große, umzäunte Solarparks eingereicht. Aufgrund der Nähe zur Bahnlinie können im Abstand von 200 Metern nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Flächen für Solarnutzung beantragt werden.

Der Gemeinderat stimmte der Errichtung der Solarparks nicht zu.''


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