09/06/2023, 09:17
Die Klage ans Gericht in Sachen Tilrayübernahme durch die KV ist rausgegangen. PKH-Antragt folgt
09/06/2023, 02:23
....dieser wird nun -mehr als ein Jahr nach Übermittlung der durch die LBK genehmigten Pläne an die VKB als Kostenträgerin- durch einen nach eigener Aussage unabhängigen Sachverständigen (Architekt), aber durch die VKB beauftragten Herrn AUF NOTWENDIGKEIT überprüft. Die leserlichen Pläne wurden durch unseren Architekten zur Verfügung gestellt. Die Einladung zur Begehung der Baustelle an die prokuratragende Dame der VKB und an den Prüfer von der RehaAssist besteht selbstverständlich weiter. Wir haben nichts zu verbergen.
09/05/2023, 13:41
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09/04/2023, 12:15
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09/04/2023, 10:29
Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. B.
für Ihre Mail vom 01.09.23 danke ich Ihnen. Es wäre schön, wenn der Antrag meiner Mandanten auf Übernahme der Baukosten genauso zügig bearbeitet werden würde wie eine auf Grund des bisherigen Verlaufs nachvollziehbare Beschwerde.
Der Sachverhalt und Ablauf, welcher zur großen Verärgerung der Mutter meines Mandanten führt, ist in meiner Beschwerde an den Vorstand der Versicherungskammer umfassend dargestellt. Es stimmt nicht, dass es am 26.07.23 eine Videokonferenz mit Frau S. gab, diese fand erinnerlich schon letztes Jahr statt.
Auch wir sind nach dem zweiten Gespräch vom 14.07.23 davon ausgegangen, dass alle Unstimmigkeiten geklärt sind, wozu aus unserer Sicht gehört hätte, dass Frau S. nicht mehr in die weiteren Verhandlungen einbezogen wird.
Umso erstaunter bin ich, nun lesen zu müssen, dass Frau S. mit hohem Arbeitsaufwand versucht habe, die Unterlagen in eine prüffähige Form zu bringen. Der weitere Einsatz von Frau S. war von unserer Seite nicht gewollt und wurde seitens Ihrer Vertreter im Gespräch vom 14.07.23 auch nicht angekündigt, was aber erforderlich gewesen wäre. Die Rede war davon, dass der Sachverhalt durch einen Architekten geprüft wird. Frau Ss. irrige und absolut inakzeptable Annahme im Erstgespräch, dass mit dem Umbau des Anwesens Eringerstraße 25 wegen der hohen Kosten auch eine Verbesserung der Wohnverhältnisse von Mutter und Großmutter meines Mandanten CoWi einhergehe, war Grund für die Eskalation dieses ersten Gesprächs und den vorzeitigen Abbruch.
Alleine die Kosten der Tätigkeit von Herrn N. belaufen sich schon auf ca. EUR 300.000,00. Wie wir den Mitarbeitern Ihrer Gesellschaft bereits mehrfach dargelegt haben, sind die hohen Baukosten alleine auf die Tatsache zurück zu führen, dass auf Grund baulicher Vorgaben der Stadt München Wohnraum bzw. vielmehr Pflegeflächen im Keller geschaffen werden muss, was sehr teuer ist und auch das Erfordernis des Einbaus eines Aufzuges impliziert. Bauliche Vorgaben wie Dachbegrünung oder Baumschutz liegen außerhalb jeglichen Einflussbereichs der Familie W.
Die hohen Baukosten sind entgegen der Annahme von Frau S. nicht auf die Tatsache zurück zu führen, dass sich Mutter und Großmutter des Kindes C. auf dem Anwesen eine Wellness-Oase errichten. Im Gegenteil, Mutter und Großmutter stehen nach Abschluss des Umbaus zur alleinigen Nutzung und Rückzugsmöglichkeit nur noch ein kleiner Raum im Dachgeschoss (BaWi) bzw. ein Schlafzimmer (SiWi) zur Verfügung. Ferner steht eine gemeinschaftlich zu nutzende Stube mit einer Größe von ca. 20 qm zur Verfügung. Frau W. sen. verzichtet zum Wohle ihres Enkels auf die Nutzung des geliebten Wintergartens! Von diesem Sachverhalt konnten sich bereits Herr H. und Herr P. beim Ortstermin ein Bild machen. Auch Sie sind herzlich eingeladen, sich vor Ort ein Bild zu machen.
Zur Erinnerung sei an dieser Stelle auch noch angemerkt, dass die Initiative für den Umbau des Anwesens von Frau S. ausging und meine Mandantschaft auf dieser Basis nachvollziehbar davon ausging, dass die Kosten von der Versicherungskammer übernommen werden. Erst im fortgeschrittenen Baustadium wurden seitens Ihrer Gesellschaft Bedenken an der Baumaßnahme und den Kosten geäußert, was nicht nachvollziehbar ist. Der Familie W. war auf dieser Basis von vornherein die Möglichkeit genommen worden, anderweitig für Finanzierungsmöglichkeiten zu sorgen.
Im Übrigen kann ich nicht nachvollziehen, dass die Unterlagen in angeblich nicht prüffähiger Form zur Verfügung gestellt worden seien. Insbesondere die 6 Rechnungen des Maurermeisters Herrn N. wurden entgegen Ihrer Darstellung durch die Kanzlei der Unterzeichnerin an Herrn P. sehr wohl in leserlicher Form überlassen. Den Architekten Herrn S. haben wir nochmals um Überlassung der Planung im PDF-Format an Herrn B. gebeten.
Die lange Bearbeitungsdauer und die ungeklärte finanzielle Situation ist insgesamt weder nachvollziehbar noch akzeptabel und zusätzlich zur schwierigen Pflegesituation eine weitere große Belastung für die Familie W., da immer wieder Mahnungen der beteiligten Handwerker etc. eingehen.
Die Familie meines Mandanten hat zwar nach wie vor Interesse an einer einvernehmlichen Lösung, ist aber angesichts der beengten finanziellen Situation auch nicht bereit, noch viele Monate bis zum Ergehen einer Entscheidung der Versicherungskammer abzuwarten. Hierfür bitte ich um Verständnis und stehe für ein persönliches Gespräch jederzeit bereit.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
09/02/2023, 03:46
Sehr geehrte Frau Kollegin,
ich nehme Bezug auf die Mailnachricht vom 30.08.2023 von Ihrer Mandantin,
Frau w. an meine Mitarbeiterin Frau S.
Ich möchte zunächst hervorheben, dass mir und meinem gesamten Team bewusst
ist, welche Kraft es erfordert, ein behindertes Kind zu betreuen und durch
das Leben zu begleiten. Wir haben größten Respekt vor dem hohen Einsatz von
Frau b.W. und ihrer Mutter in der Betreuung von C. Dies
ist wahrlich eine große Aufgabe.
Nach dem Gespräch vom 14.07.2023 in Ihrer Kanzlei zusammen mit Frau W.
sen. und Herrn H. gingen wir davon aus, dass alle Unstimmigkeiten
ausgeräumt wären und haben unseren Bausachverständigen mit der Prüfung
beauftragt, welche der Baumaßnahmen einen behinderungsbedingten Mehraufwand
darstellen. Die uns danach zur Verfügung gestellten Unterlagen waren
schlecht lesbar und Frau S. hat mit hohem Arbeitsaufwand versucht,
die Unterlagen in eine prüffähige Form zu bringen.
Weiter hat Frau S. am 26.07.2023 Ihnen in einer Videokonferenz
zugesagt, Frau W. bei der Rekrutierung von Pflegekräften zu
unterstützen. Frau S. steht hier in laufendem Kontakt mit
verschiedenen Pflegediensten und versucht ständig - bei der bekannten
Mangelsituation im Pflegebereich - geeignete Pflegekräfte für C. zu
finden.
Umso mehr waren wir von der vorgenannten Mail überrascht, in welcher die
sachliche Ebene deutlich verlassen wird. Wir verwahren uns gegen alle
geäußerten Vorwürfe, insbesondere gegen jene, welche die persönliche Ebene
betreffen und weisen diese entschieden zurück.
Wir sind uns vermutlich einig, dass uns Unsachlichkeiten in der Sache nicht
weiterbringen und dürfen Sie bitten, auf Ihre Mandantin einzuwirken, in
Zukunft von solchen Schreiben Abstand zu nehmen.
Freundliche Grüße
ppa. Dr.
08/31/2023, 03:13
Quelle -> CompanyHouse.de
08/30/2023, 16:20
....das Zwischenzeugnis der LHM steht, danke!
08/30/2023, 11:23
(1)" Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html
>
> (2)"Unter ethisch-moralischen Kompetenzen verstehen wir u.a. die Fähigkeit …->bewusst die eigene Verantwortung zu reflektieren und sich dadurch der Auswirkungen des eigenen Handelns auf andere im Klaren zu sein („Was bedeutet mein Verhalten für andere?“) (Sensitivität); ->unter moralischen Gesichtspunkten die beste Handlungsoption zu erkennen (Urteilsfähigkeit); ->sich – auch gegen Widerstand oder eigene Nachteile – für die moralische Option und bewusst gegen unmoralische Optionen zu entscheiden (Motivation); ->das moralisch Richtigere auch umzusetzen und einen moralisch starken Charakter zu zeigen – auch gegen äußere und innere Widerstände und Versuchungen (Handeln). Im Alltag heißt dies in meinen Augen, den Anforderungen im konkreten Handeln gerecht werden zu können, zum Beispiel durch: Rücksicht nehmen, mehr geben als nehmen, verzichten können, helfen, solidarisch sein; nicht schaden oder benachteiligen." aus: www.ulrichwiek.de/fairness-und-wertetraining/ethische-kompetenzen
>
08/30/2023, 11:21
Sehr geehrte Frau S.,
ich freue mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, daß der Umbau der ERI25 zu einem barrierefreien & intensivpflegerisch nutzbaren, sowie behindertenfreundlichen Lebensraum für meinen von schwerstmehrfachen erworbenen Behinderungen betroffenen Sohn MIT NICHTEN - AUCH NUR ANSATZWEISE
etwas mit Bereicherung für meine Mutter und mich zu tun hat! Ich verkleinere mich deutlichst, & glauben Sie mir, mit 50 wieder daheim ein zu ziehen erfordert schon dringend therapeutische Begleitung. Ich gebe meine Autarkie & meine Autonomie auf. Ich gebe meine Eigenständigkeit auf, meine Freiheit. Für mein durch Behandlungsfehler während der Geburt in einem städtischen Krankenhaus von erworbenen schwerstmehrfachen Behinderungen betroffenes & deshalb besonders schützenswertes Kind! Schon öfter habe ich große Verwunderung darüber gehört, daß sich eine deutsche Frau das "antut". Allein das ist bereits eine Diskriminierung in doppeltem Sinn.
Ebenso bringt meine Mutter allergrößte Opfer. Ihr Elternhaus einer seit 4 Generationen in Laim verwurzelten Familie wird verändert, muß verändert werden. Das ist nicht schön!
Ihre Unterstellungen sind nicht nur verletzend, sondern auch dumm. Einer Mutter in meiner Lage Versicherungsbetrug & Bereicherungsambitionen
zu unterstellen -noch dazu vor Zeug*Innen- , das erfordert schon eine ganz große Menge völlig diabolischer Phantastereien im Gedankengut. Die Wohnraumverbesserungspläne begannen im Übrigen in einer Zeit, als Sie noch nicht in führender Position für die MediRisk tätig waren, lange vor der Pandemie! Sehr lange davor.
Ich erwarte von Ihnen ab sofort nur noch konstruktives Engagement ohne entwürdigende Interpretationen Entmündigung & RUFMORD! Sie wissen, daß ich hier auch rechtliche Schritte einleiten könnte?
Stichwort -> (StGB)§ 187 Verleumdung (1)
Uns sind durch Sie & Ihre Lügen bereits Zeit- & Geldschäden entstanden, & am liebsten würde ich auf Schadenserstz z.B. bei der Miete plädieren, & Schmerzensgeld!
Am liebsten wäre es mir, Sie gäben unseren Fall vollständig ab, & zwar ohne infame Lügen & diffame Schilderungen zwischen den Zeilen während der Fallübergabe. Der Vorstand der VKb ist bereits unterrichtet, das wisssen Sie. Die Medien sind interessiert.
Bereits bei der Autogeschichte störte mich Ihre Arroganz & die Übergriffigkeiten dabei massiv. Mit einer Grundhaltung, daß Menschen, die von erworbenen Behinderungen betroffen sind, mit Bevormundungen weitergeholfen sein könnte sind Sie für Ihre Stelle nicht geeignet. HrG. war garantiert zum Zeitschinden beauftragt.
Sie sind für eine solche Stelle nicht nur zu wenig ausgebildet, Sie überschreiten auch ethisch-moralische (2) Kompetenzen & Grenzen, sowie allgemein übliche Spielregeln des Miteinanders unter mündigen Menschen. Im schlimmsten Fall wird sich dies negativ & geschäftsschädigend für Ihre Arbeitgeberin auswirken, denn die VKB ist Inhaberin von Medirisk & nicht umgekehrt; ich mag mir gar nicht vorstellen, wie Menschen, die z.B. aus anderen Kulturen bei uns leben & betroffen sein könnten, von Ihnen behandelt werden....
Wissen Sie, was passiert ist, als meine Bereichsleitung bei der Landshauptsstadt München mir verbieten wollte, mich anwaltschaftlich beraten zu lassen? Ich habe über Jahre hinweg ohne Gewerkschaft Presse Personalrat & disziplinarisch vertraute Menschen den direkten Weg über Oberbürgermeister Dieter Reiter genommen -mein oberster Dienstherr-, & bin heute genau da, wo mir meine Bereichsleitung hätte hinhelfen sollen, statt mich zu mobben! In Erwerbsminderungsrente, das ist sozial gerecht, das ist fair. Nötig! Die GEW brauchte ich allerdings schon, um rechtzeitig an ein Zwischenzeugnis zu kommen, sehr traurig. Meiner Chefin kann man noch zu Gute halten, daß sie in einem der neuen Bundesländer in Mitteldeutschland aufwuchs. Meine Amtsärztin bei der LHM -nach eigenen Angaben Katholikin- sagte: "Menschen wie Sie müsste man eigentlich sowas wie vergolden, Chapeau!" Mein direktester Vorgesetzte bei meiner Dienststelle unterschrieb die Petition.
Der Gedanke des GG§3Abs.3Satz2 ist Ihnen bekannt?
Ich habe übrigens niemanden, den Sie kennen im BCC, sie werden ja von dieser Mail sicherlich Bericht erstatten wollen, oder ?
Machen Sies das Nächste Mal & in absehbarer Zukunft einfach besser, weniger menschenverachtend & respeklos gegenüber pflegenden Angehörigen & deren Schutzbefohlenen einfach, dann hat Ihre Mitwirkung wenigstens etwas gebracht.
Gruss b.w.