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Dauerhafte Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommen für Grenzgänger 19 Tage Regel

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10/30/2023, 07:32

Hallo zusammen,

nach einem Bericht im TV und einer Bearbeitung vom Finanzamt Trier bei einigen Grenzgängern
wird nun die Pflegeversicherungsbeiträge offiziell anerkannt.

Hintergrund war folgender Vorgang:

Der BFH hat in 3 Urteilen entschieden, dass die luxemburgische Pflegeversicherung in Deutschland steuerlich abzugsfähig ist. Dies beruht auf dem EuGH Urteil Bechtel vom 22.06.2017 - C-20/16 (EU:C:2017:488, BStBl II 2017, 1271). Die Aktenzeichen sind:
·
BFH vom 27.10.2021 – X R 11/20 und
·
BFH vom 27.10.2021 X R 28/20 sowie
·
BFH vom 10.11.2021 – X R 13/20

In Deutschland ist es so, dass Urteile des BFH von der Finanzverwaltung nur angewendet werden dürfen, wenn sie im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden. Wenn sie nicht veröffentlicht werden, gelten sie als "Einzelfälle".

Die Veröffentlichung der genannten BFH-Urteile im Bundessteuerblatt Teil II wird erfolgen. Im Vorgriff auf einen aus den Entscheidungen resultierenden gesetzlichen Anpassungsbedarf wurde dieses mit einem begleitenden BMF-Schreiben veröffentlicht.

Viele Grüße
Ralf Päßler

www.volksfreund.de/region/luxemburg/grenzgaenger-duerfen-ausgaben-fuer-pflegeversicherung-nicht-steuermindernd-geltend-machen_aid-38671469


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